Freistaat Bayern (Innenministerium), Bewilligung durch den BLSV als beliehener UnternehmerSportstättenbau Freistaat Bayern, Kleinantrag
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, bis 250.000 € Bemessungsgrundlage. Bei Padel zählt je Outdoor-Court höchstens eine Pauschale von 68.334,61 € brutto, das sind höchstens rund 17.050 € Zuschuss je Court. Könnt ihr die Vorsteuer voll abziehen oder fehlt der Nachweis dazu, sinkt die Pauschale rechnerisch auf rund 57.424 € und der Zuschuss auf rund 14.350 € je Court.
- Förderquote
- bis zu 25 %
- Höchstbetrag
- 62.500 €
- Mindestinvestition
- ab 10.000 €
- Je Outdoor-Court höchstens
- rund 17.050 €
Antrag: Voranfrage und Hauptantrag online über verein360, ohne festen Stichtag. Kontakt: BLSV, Ressort Förderung Sportstätte, 089 15702-400, sportstaettenbau@blsv.de. Bei Baugenehmigungspflicht vorher Sportstättenbauberatung.
Voraussetzung: Gemeinnütziger e. V. mit Sitz in Bayern, Mitglied im BLSV und im zuständigen Fachverband, mindestens 10 % Mitglieder bis 26 Jahre, Mindestbeiträge, Verein ist Bauherr, 25 Jahre Nutzungsrecht (10 Jahre bis 75.000 € Gesamtausgaben), mindestens 10 % Eigenanteil. Den sportfachlichen Bedarf müsst ihr belegen, und gefördert wird nur, wer das Vorhaben nicht ohne staatliche Hilfe stemmen kann. Kein synthetisches Einstreumaterial.
Aus der Praxis: Rechenbeispiel: 2 Outdoor-Courts mit Flutlicht für 178.500 € brutto (150.000 € netto) ergeben höchstens 136.669 € Bemessung und rund 34.150 € Zuschuss, das sind etwa 19 % der Kosten. Mit vollem Vorsteuerabzug oder ohne Nachweis dazu sind es 114.848 € Bemessung und rund 28.700 € Zuschuss (Flutlicht separat zu klären).
Geprüft am 30.10.2026 · Quelle
Freistaat Bayern (Innenministerium), Bewilligung durch den BLSV als beliehener UnternehmerSportstättenbau Freistaat Bayern, Regelantrag
Gleicher Zuschuss von bis zu 25 %, aber für zuwendungsfähige Ausgaben ab 250.000 €, mit Pflichtberatung und möglichen Teilauszahlungen nach Baufortschritt. Je Outdoor-Court gilt dieselbe Pauschale von 68.334,61 € brutto, also höchstens rund 17.050 € Zuschuss, bei Vorsteuerabzug weniger. Allein über die Platzpauschale erreicht ihr die Grenze erst mit vier Outdoor-Courts. Liegen eure Gesamtkosten schon vorher über 250.000 €, klärt die Antragsart in der Voranfrage, denn nach der Baufreigabe lässt sie sich nicht mehr wechseln.
- Förderquote
- bis zu 25 %
- Mindestinvestition
- ab 250.000 €
- Je Outdoor-Court höchstens
- rund 17.050 €
Antrag: Über verein360. Beratungsgespräch beim BLSV ist vor dem Hauptantrag Pflicht, der BLSV empfiehlt den Termin etwa ein Jahr vor dem geplanten Baubeginn. Auszahlungsanträge unter 50.000 € möchte der BLSV nicht, Teilauszahlungen helfen euch bei Padel also kaum.
Voraussetzung: Wie beim Kleinantrag, dazu Sportstättenbauberatung, Planungsunterlagen und Nachweis der Zwischenfinanzierung per Finanzierungsangebot der Hausbank.
Geprüft am 30.10.2026 · Quelle
Freistaat Bayern (Innenministerium), Bewilligung durch den BLSV als beliehener UnternehmerStaatliches Darlehen zum Regelantrag
Darlehen, kein Zuschuss: bis zu 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, nur ab 250.000 €. Der Zins liegt 1 Prozentpunkt über dem Basiszins bei Vertragsschluss und bleibt dann fest, bis 31.12.2026 sind das 2,52 % im Jahr. Laufzeit bis 30 Jahre.
- Förderquote
- Darlehen bis zu 10 %, kein Zuschuss
- Mindestinvestition
- ab 250.000 €
Antrag: Zusammen mit dem Regelantrag beim BLSV, Formular D, Absicherung über Grundschuld oder Bürgschaft.
Voraussetzung: Regelantrag. Absicherung durch kommunale Bürgschaft, Bankbürgschaft oder erstrangige Grundschuld.
Geprüft am 30.10.2026 · Quelle
Freistaat Bayern (Innenministerium), Bewilligung durch den BLSV als beliehener UnternehmerAufschlag Gemeinschaftsprojekt oder Regionalstützpunkt
Bauen mehrere Vereine gemeinsam oder ist die Anlage als Regionalstützpunkt im Konzept eines Fachverbands ausgewiesen, kann der Zuschuss um je bis zu 10 Prozentpunkte steigen. Insgesamt sind höchstens 40 % Zuschuss möglich. Ein Stützpunktkonzept für Padel haben wir nicht gefunden.
- Förderquote
- plus bis zu 10 Prozentpunkte, zusammen höchstens 40 %
Antrag: Im selben Antrag beim BLSV, frühzeitig ansprechen.
Voraussetzung: Gemeinschaftsprojekt: Jeder beteiligte Verein erfüllt die Voraussetzungen selbst. Regionalstützpunkt: Der Fachverband nutzt die Anlage danach mindestens fünf Jahre als Stützpunkt.
Geprüft am 30.10.2026 · Quelle
Freistaat Bayern (Innenministerium), Bewilligung durch den BLSV als beliehener UnternehmerÜberdachung und Halle im Sportstättenbau
Der Regelsatz von bis zu 25 % gilt auch für Hochbauten, in der Pauschalenliste steht aber nur der offene Padelplatz. Ohne eigene Pauschale wird nach tatsächlichen Kosten bewertet, die ihr fachtechnisch belegen müsst. Klärt das vorab mit dem BLSV.
- Förderquote
- bis zu 25 % der anerkannten Ausgaben, Bemessung im Einzelfall
- Mindestinvestition
- ab 10.000 €
Antrag: Über verein360, Beratung beim BLSV, bei Baugenehmigungspflicht zwingend vor dem Antrag.
Voraussetzung: Wie beim Klein- oder Regelantrag, je nach Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben. Aufenthaltsräume, Zuschauerflächen und Gastronomie zählen nicht.
Vorab bestätigen lassen Geprüft am 30.10.2026 · Quelle
Freistaat Bayern (Innenministerium), Bewilligung durch die KreisverwaltungsbehördeVereinspauschale
Jährlicher Festbetrag für den Sportbetrieb, kein Baugeld. Mitglieder unter 27 Jahren zählen zehnfach, dazu kommen Lizenzen. Für den Finanzierungsplan eures Courts ist sie keine Baufördersumme.
- Förderquote
- Festbetrag nach Fördereinheiten, keine Bauquote
Antrag: Bei Landratsamt oder kreisfreier Stadt, Ausschlussfrist 1. März des Förderjahres.
Voraussetzung: Allgemeine Vereinsvoraussetzungen wie beim Sportstättenbau, mindestens 500 Fördereinheiten.
Geprüft am 30.10.2026 · Quelle
KommunalLandkreis und Gemeinde
Viele Landkreise, Städte und Gemeinden haben eigene Sportförderrichtlinien. Manche geben zusätzlich einen Zuschuss oder übernehmen eine Bürgschaft.
- Stadt Nürnberg, SportService
- 45 %
- Landeshauptstadt München, Referat für Bildung und Sport
- bis zu 30 %
- Landkreis Freyung-Grafenau
- 10 % des jugendgewichteten Betrags
Aus der Praxis: Rechenbeispiel: 136.669 € zuwendungsfähige Kosten (Pauschale für 2 Outdoor-Courts) und 40 % junge Mitglieder ergeben rund 5.467 €.
Geprüft am 30.10.2026 · Quelle: Stadt Nürnberg, SportService
Geprüft am 30.10.2026 · Quelle: Landeshauptstadt München, Referat für Bildung und Sport
Geprüft am 30.10.2026 · Quelle: Landkreis Freyung-Grafenau