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Padel-Court mit Glaswänden und blauem Kunstrasen am Abend unter Flutlicht

Padel-Court in Bayern: So bekommt euer Verein Förderung

In Bayern läuft die Baufinanzierung für Vereine über einen Landestopf: die Sportstättenbauförderung des Freistaats. Der BLSV bewilligt sie, das Geld ist aber Landesgeld, ein Sportbund-Zuschuss kommt also nicht obendrauf. Seit dem 31.12.2025 gilt ein Zuschuss von bis zu 25 %, das frühere Sonderprogramm mit bis zu 55 % nimmt keine neuen Anträge mehr an. Bei Padel begrenzt außerdem eine Pauschale von 68.334,61 € brutto je Outdoor-Court die Summe, bei Vorsteuerabzug sinkt sie. Stand 30.10.2026, alle Angaben ohne Gewähr.

Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die Richtlinien der Fördergeber.
Bayern auf einen Blick
Land: Sportstättenbau bis zu 25 %
Je Outdoor-Court höchstens rund 17.050 €
Land: Darlehen ab 250.000 € bis zu 10 %
BLSV zusätzlich kein eigener Zuschuss
Die Pauschale beträgt 68.334,61 € brutto je Outdoor-Court. Mit Vorsteuerabzug sinkt der Zuschuss auf rund 14.350 € je Court. Die Förderung ist freiwillig und hängt von den Haushaltsmitteln ab. Alle Beträge sind Obergrenzen, keine Zusagen. Die Prozente beziehen sich auf zuwendungsfähige Ausgaben, nicht auf eure Gesamtkosten. Kommunale Zuschüsse sind je nach Ort möglich und hier nicht eingerechnet.
Die Fördertöpfe

Diese Programme gibt es in Bayern

Für den Bau zählt auf Landesebene ein Programm, das je nach Höhe der Ausgaben als Kleinantrag oder Regelantrag läuft. Die Kommunen entscheiden eigenständig: Nürnberg, München und Freyung-Grafenau zeigen, wie weit das auseinanderliegt. Fragt immer auch bei eurer Gemeinde und eurem Landratsamt nach.

Freistaat Bayern (Innenministerium), Bewilligung durch den BLSV als beliehener Unternehmer

Sportstättenbau Freistaat Bayern, Kleinantrag

Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, bis 250.000 € Bemessungsgrundlage. Bei Padel zählt je Outdoor-Court höchstens eine Pauschale von 68.334,61 € brutto, das sind höchstens rund 17.050 € Zuschuss je Court. Könnt ihr die Vorsteuer voll abziehen oder fehlt der Nachweis dazu, sinkt die Pauschale rechnerisch auf rund 57.424 € und der Zuschuss auf rund 14.350 € je Court.

Förderquote
bis zu 25 %
Höchstbetrag
62.500 €
Mindestinvestition
ab 10.000 €
Je Outdoor-Court höchstens
rund 17.050 €

Antrag: Voranfrage und Hauptantrag online über verein360, ohne festen Stichtag. Kontakt: BLSV, Ressort Förderung Sportstätte, 089 15702-400, sportstaettenbau@blsv.de. Bei Baugenehmigungspflicht vorher Sportstättenbauberatung.

Voraussetzung: Gemeinnütziger e. V. mit Sitz in Bayern, Mitglied im BLSV und im zuständigen Fachverband, mindestens 10 % Mitglieder bis 26 Jahre, Mindestbeiträge, Verein ist Bauherr, 25 Jahre Nutzungsrecht (10 Jahre bis 75.000 € Gesamtausgaben), mindestens 10 % Eigenanteil. Den sportfachlichen Bedarf müsst ihr belegen, und gefördert wird nur, wer das Vorhaben nicht ohne staatliche Hilfe stemmen kann. Kein synthetisches Einstreumaterial.

Aus der Praxis: Rechenbeispiel: 2 Outdoor-Courts mit Flutlicht für 178.500 € brutto (150.000 € netto) ergeben höchstens 136.669 € Bemessung und rund 34.150 € Zuschuss, das sind etwa 19 % der Kosten. Mit vollem Vorsteuerabzug oder ohne Nachweis dazu sind es 114.848 € Bemessung und rund 28.700 € Zuschuss (Flutlicht separat zu klären).

Geprüft am 30.10.2026 · Quelle

Freistaat Bayern (Innenministerium), Bewilligung durch den BLSV als beliehener Unternehmer

Sportstättenbau Freistaat Bayern, Regelantrag

Gleicher Zuschuss von bis zu 25 %, aber für zuwendungsfähige Ausgaben ab 250.000 €, mit Pflichtberatung und möglichen Teilauszahlungen nach Baufortschritt. Je Outdoor-Court gilt dieselbe Pauschale von 68.334,61 € brutto, also höchstens rund 17.050 € Zuschuss, bei Vorsteuerabzug weniger. Allein über die Platzpauschale erreicht ihr die Grenze erst mit vier Outdoor-Courts. Liegen eure Gesamtkosten schon vorher über 250.000 €, klärt die Antragsart in der Voranfrage, denn nach der Baufreigabe lässt sie sich nicht mehr wechseln.

Förderquote
bis zu 25 %
Mindestinvestition
ab 250.000 €
Je Outdoor-Court höchstens
rund 17.050 €

Antrag: Über verein360. Beratungsgespräch beim BLSV ist vor dem Hauptantrag Pflicht, der BLSV empfiehlt den Termin etwa ein Jahr vor dem geplanten Baubeginn. Auszahlungsanträge unter 50.000 € möchte der BLSV nicht, Teilauszahlungen helfen euch bei Padel also kaum.

Voraussetzung: Wie beim Kleinantrag, dazu Sportstättenbauberatung, Planungsunterlagen und Nachweis der Zwischenfinanzierung per Finanzierungsangebot der Hausbank.

Geprüft am 30.10.2026 · Quelle

Freistaat Bayern (Innenministerium), Bewilligung durch den BLSV als beliehener Unternehmer

Staatliches Darlehen zum Regelantrag

Darlehen, kein Zuschuss: bis zu 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, nur ab 250.000 €. Der Zins liegt 1 Prozentpunkt über dem Basiszins bei Vertragsschluss und bleibt dann fest, bis 31.12.2026 sind das 2,52 % im Jahr. Laufzeit bis 30 Jahre.

Förderquote
Darlehen bis zu 10 %, kein Zuschuss
Mindestinvestition
ab 250.000 €

Antrag: Zusammen mit dem Regelantrag beim BLSV, Formular D, Absicherung über Grundschuld oder Bürgschaft.

Voraussetzung: Regelantrag. Absicherung durch kommunale Bürgschaft, Bankbürgschaft oder erstrangige Grundschuld.

Geprüft am 30.10.2026 · Quelle

Freistaat Bayern (Innenministerium), Bewilligung durch den BLSV als beliehener Unternehmer

Aufschlag Gemeinschaftsprojekt oder Regionalstützpunkt

Bauen mehrere Vereine gemeinsam oder ist die Anlage als Regionalstützpunkt im Konzept eines Fachverbands ausgewiesen, kann der Zuschuss um je bis zu 10 Prozentpunkte steigen. Insgesamt sind höchstens 40 % Zuschuss möglich. Ein Stützpunktkonzept für Padel haben wir nicht gefunden.

Förderquote
plus bis zu 10 Prozentpunkte, zusammen höchstens 40 %

Antrag: Im selben Antrag beim BLSV, frühzeitig ansprechen.

Voraussetzung: Gemeinschaftsprojekt: Jeder beteiligte Verein erfüllt die Voraussetzungen selbst. Regionalstützpunkt: Der Fachverband nutzt die Anlage danach mindestens fünf Jahre als Stützpunkt.

Geprüft am 30.10.2026 · Quelle

Freistaat Bayern (Innenministerium), Bewilligung durch den BLSV als beliehener Unternehmer

Überdachung und Halle im Sportstättenbau

Der Regelsatz von bis zu 25 % gilt auch für Hochbauten, in der Pauschalenliste steht aber nur der offene Padelplatz. Ohne eigene Pauschale wird nach tatsächlichen Kosten bewertet, die ihr fachtechnisch belegen müsst. Klärt das vorab mit dem BLSV.

Förderquote
bis zu 25 % der anerkannten Ausgaben, Bemessung im Einzelfall
Mindestinvestition
ab 10.000 €

Antrag: Über verein360, Beratung beim BLSV, bei Baugenehmigungspflicht zwingend vor dem Antrag.

Voraussetzung: Wie beim Klein- oder Regelantrag, je nach Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben. Aufenthaltsräume, Zuschauerflächen und Gastronomie zählen nicht.

Vorab bestätigen lassen Geprüft am 30.10.2026 · Quelle

Freistaat Bayern (Innenministerium), Bewilligung durch die Kreisverwaltungsbehörde

Vereinspauschale

Jährlicher Festbetrag für den Sportbetrieb, kein Baugeld. Mitglieder unter 27 Jahren zählen zehnfach, dazu kommen Lizenzen. Für den Finanzierungsplan eures Courts ist sie keine Baufördersumme.

Förderquote
Festbetrag nach Fördereinheiten, keine Bauquote

Antrag: Bei Landratsamt oder kreisfreier Stadt, Ausschlussfrist 1. März des Förderjahres.

Voraussetzung: Allgemeine Vereinsvoraussetzungen wie beim Sportstättenbau, mindestens 500 Fördereinheiten.

Geprüft am 30.10.2026 · Quelle

Kommunal

Landkreis und Gemeinde

Viele Landkreise, Städte und Gemeinden haben eigene Sportförderrichtlinien. Manche geben zusätzlich einen Zuschuss oder übernehmen eine Bürgschaft.

Stadt Nürnberg, SportService
45 %
Landeshauptstadt München, Referat für Bildung und Sport
bis zu 30 %
Landkreis Freyung-Grafenau
10 % des jugendgewichteten Betrags

Aus der Praxis: Rechenbeispiel: 136.669 € zuwendungsfähige Kosten (Pauschale für 2 Outdoor-Courts) und 40 % junge Mitglieder ergeben rund 5.467 €.

Geprüft am 30.10.2026 · Quelle: Stadt Nürnberg, SportService

Geprüft am 30.10.2026 · Quelle: Landeshauptstadt München, Referat für Bildung und Sport

Geprüft am 30.10.2026 · Quelle: Landkreis Freyung-Grafenau

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Beispielrechnung

Zwei Courts mit Flutlicht für 150.000 € netto: So kann die Finanzierung aussehen

Die Rechnung geht von 150.000 € netto für zwei Outdoor-Courts mit Flutlicht aus, das sind 178.500 € brutto. Sie zeigt nur den Landeszuschuss, weil es in Bayern keinen zusätzlichen Sportbund-Zuschuss gibt und kommunale Beträge vom Ort abhängen. Gerechnet ist der volle Satz. Der Betrag ist eine Obergrenze und keine Zusage.

Annahmen: 150.000 € netto für zwei Courts, ohne Puffer, ihr könnt die Vorsteuer abziehen, voller Satz von 25 %. Dann gilt die Pauschale netto: 114.848 € Bemessung, rund 28.700 € Zuschuss. Ohne Vorsteuerabzug zahlt ihr 178.500 € brutto, die Pauschale beträgt 136.669,22 €, der Zuschuss höchstens rund 34.150 €, und euer Anteil liegt bei 144.350 €. Flutlicht steckt nicht in der Pauschale. Ob und wie es zusätzlich anerkannt wird, klärt ihr mit dem BLSV.
Investition (2 Courts, Flutlicht) 150.000 €
Freistaat Bayern über den BLSV (mit Vorsteuerabzug) − 28.700 €
Förderung gesamt (ca. 19 %) 28.700 €
Eigenanteil Verein 121.300 €
Ablauf

In fünf Schritten zur Förderung

01

Vereinsdaten prüfen

Gefordert sind e. V., Gemeinnützigkeit und Sitz in Bayern, Mitgliedschaft im BLSV und im zuständigen Fachverband, mindestens 10 % Mitglieder bis 26 Jahre und ein Beitragsaufkommen von 12, 25 und 50 € je Altersgruppe. Außerdem müsst ihr den sportfachlichen Bedarf belegen, und gefördert wird nur, wer das Vorhaben nicht ohne staatliche Hilfe stemmen kann. Der BTV bietet Tennisvereinen eine kostenlose digitale Erstberatung zu Padel an.

02

Grundstück und Baurecht klären

Sichert euch 25 Jahre Nutzungs- und Hausrecht ab Fertigstellung, bis 75.000 € Gesamtausgaben reichen 10 Jahre. Geht früh zum Bauamt und zum BLSV: Ist der Court baugenehmigungspflichtig, muss vor dem Antrag eine Sportstättenbauberatung stattfinden, und die rechtskräftige Genehmigung gehört zu den Unterlagen.

03

Voranfrage und Hauptantrag stellen

Beides läuft über verein360, einen festen Stichtag gibt es nicht. Für den Antrag reichen Schätzwerte für den Finanzierungsplan, dazu kommen Kassenstand, Rücklagen, Grundstücksnachweis und Lageplan. Fragt gleichzeitig bei Gemeinde und Landkreis nach, denn auch dort können eigene Regeln zum Baubeginn gelten: In Nürnberg geht es erst nach Genehmigung der Zuschussgeber los, in München grundsätzlich erst nach dem Förderbescheid.

04

Erst nach der Baufreigabe vergeben

Wartet auf die schriftliche Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn. Zahlt auch eure Kommune, beachtet zusätzlich deren Regeln zum Baubeginn. Fragt dann in der Regel mindestens drei Firmen an und dokumentiert die Vergabe. Eine Direktvergabe ist je Auftrag bis 100.000 € netto möglich, wenn sie wirtschaftlich begründet ist.

05

Bauen, abrechnen, vorfinanzieren

Beim Kleinantrag rechnet ihr erst nach kompletter Fertigstellung ab. Danach folgen Bewertung, Bewilligungsbescheid und Auszahlung nach Haushaltslage, der BLSV warnt vor mehreren Monaten Verzögerung. Plant also eine Zwischenfinanzierung für den gesamten Zuschuss ein.

Vorsicht

Drei Fehler, die Fördergeld kosten

Vor der Baufreigabe loslegen

Auftragsvergabe, Materialkauf und schon die erste Stunde Eigenleistung gelten als Baubeginn. Dann fallen alle beantragten Maßnahmen aus der Förderung. Planung und Bauantrag sind erlaubt. Wichtig: Die Baufreigabe ist noch nicht der Bewilligungsbescheid, der kommt beim Kleinantrag erst nach der Abrechnung.

Pachtvertrag unter 25 Jahren

In Garching schied die BLSV-Förderung für drei geplante Courts laut Beschlussvorlage genau deshalb aus. Der Vertrag muss ab Fertigstellung laufen und uneingeschränkt, unkündbar und unabdingbar sein, auch beim Hausrecht. Verlängert ihn, bevor ihr den Antrag stellt.

25 % auf die Gesamtkosten rechnen

Maßgeblich ist der niedrigere Wert aus Kosten und Pauschale, je Outdoor-Court höchstens 68.334,61 € brutto, Planungsleistungen sind darin schon enthalten. Bei vollem Vorsteuerabzug oder ohne Nachweis dazu zählt der BLSV nur Nettowerte, auch die Pauschale sinkt dann. Plant kommunales Personal oder jemand unentgeltlich für euch, kürzt der BLSV die Pauschale um 15 %. Übersteigen eure freien Mittel 70.000 €, müsst ihr zusätzlich Geld einsetzen, sonst wird die Förderung gekürzt. Fragt den BLSV, wie er das bei euch rechnet.

Häufige Fragen

Fragen zur Padel-Förderung in Bayern

Wird Padel in Bayern überhaupt gefördert?

Ja. Die Pauschalenliste des BLSV führt den Padelplatz als eigene Position. Laut BTV gilt das für Courts mit Betonfundament und für Stahlkonstruktionen. Synthetisches Einstreumaterial wie SBR, EPDM oder TPE schließt die Förderung aus. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht.

Bekommt ihr neben dem Landesgeld noch etwas vom BLSV?

Nein. Der BLSV entscheidet als beliehener Unternehmer über Staatsmittel des Freistaats. Der in Unterlagen genannte Zuschuss des BLSV ist also das Landesgeld. Wer beides addiert, zählt doppelt. Auch beim BTV haben wir kein eigenes Baugeld für Padel gefunden.

Gibt es vom Freistaat noch 45 oder 55 %?

Für neue Anträge nicht. Das Sonderförderprogramm für strukturschwache Gemeinden galt nur für Anträge, die bis 31.12.2025 vollständig vorlagen. Auch die 20 % auf dem BayernPortal sind überholt, maßgeblich sind die Sportförderrichtlinien mit bis zu 25 %. Mehr gibt es regulär nur bei Gemeinschaftsprojekten und Regionalstützpunkten, zusammen höchstens 40 %. Ein Stützpunktkonzept für Padel haben wir nicht gefunden.

Dürft ihr die Courts an Nichtmitglieder vermieten?

Das ist der heikle Punkt. Anlagen für einen allgemeinen Personenkreis und überwiegend kommerziell genutzte Anlagen sind ausgeschlossen, eine feste Prozentgrenze haben wir beim Freistaat nicht gefunden. Der BTV weist darauf hin, dass hohe Zuschüsse ein reines Mitgliederangebot voraussetzen können. Klärt euer Nutzungskonzept vor dem Antrag mit dem BLSV. Gewerbliche Betreiber sind nicht antragsberechtigt.

Darf die Gemeinde zusätzlich zahlen?

Ja, solange keine Überfinanzierung entsteht und mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben beim Verein bleiben. Die Höhe ist lokal sehr verschieden: Nürnberg nennt 45 %, München bis zu 30 %, Freyung-Grafenau höchstens 15.000 €. Auch Nürnberg und München verlangen den Antrag vor Beginn der Maßnahme, in München dürft ihr grundsätzlich erst nach dem Förderbescheid bauen.

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