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Padel-Court mit Glaswänden unter Flutlicht zur blauen Stunde
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Padel-Court in Nordrhein-Westfalen: So bekommt euer Verein Förderung

NRW hat 2026 ein neues Hauptprogramm: Moderne Sportstätte NRW mit 200 Mio. € für Vereine. Es zahlt grundsätzlich mindestens 50 % der förderfähigen Ausgaben, aber nur für Projekte, die euer örtlicher Sportbund priorisiert und die Staatskanzlei auswählt, und nur bei Eigentum, Erbbaurecht oder Pacht mit Dach und Fach. Auf dem Land gibt es einen zweiten Weg: Die Dorfentwicklung hat in den Jahren 2024 bis 2026 schon mehrere Padel-Projekte von Vereinen in die Förderung aufgenommen.

Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die Richtlinien der Fördergeber.
Nordrhein-Westfalen auf einen Blick
Land: Moderne Sportstätte NRW 50 %, bei Eigentum bis 90 %
Land: Dorfentwicklung, Orte bis 10.000 Einwohner 65 %, bis 250.000 €
Landessportbund und Tennisverbände kein Bauzuschuss belegt
NRW.BANK.Sportstätten Darlehen, kein Zuschuss
Bei Pacht gibt es die 50 % nur mit Dach und Fach, sonst 0 %. Beide Zuschussprogramme lassen sich für dieselbe Maßnahme nicht kombinieren. Kommunale Mittel können dazukommen, ihre Höhe entscheidet jede Stadt selbst. Alle Sätze und Beträge sind Höchst- oder Richtwerte, verbindlich ist erst der Bescheid. Einen Rechtsanspruch gibt es nirgends. Stand: 30.10.2026.
Die Fördertöpfe

Diese Programme kommen in NRW in Frage

Für den Landessportbund und den Westfälischen Tennis-Verband können wir keinen eigenen Bauzuschuss belegen, beim Tennis-Verband Niederrhein und beim Tennisverband Mittelrhein fragt ihr am besten direkt nach. Das Geld kommt vom Land, der Sportbund vor Ort entscheidet aber mit, welches Projekt drankommt. Moderne Sportstätte 2022 solltet ihr nicht mehr einplanen: Die Mittel sind laut Landessportbund nahezu ausgeschöpft.

Land NRW (Staatskanzlei), Bewilligung durch die NRW.BANK

Moderne Sportstätte Nordrhein-Westfalen

Zuschuss für Neubau, Umbau und Sanierung von Vereinssportstätten, 200 Mio. € für Vereine, Anträge bis 31.03.2031. Der Stadt- oder Gemeindesportverband reiht die Projekte vor Ort, die Staatskanzlei entscheidet. Padel steht nicht im Programmtext, Neubau von Sportanlagen schon. Einen festen Höchstbetrag gibt es nicht. Begrenzt wird die Summe durch den Topf eurer Gemeinde, in 136 von 396 Gemeindegebieten nur 166.932 €, und im Beihilfefall durch 300.000 € De-minimis in drei Steuerjahren.

Förderquote
50 % bei Pacht mit Dach und Fach, bei Pacht ohne Dach und Fach 0 %, 50 bis 90 % bei Eigentum oder Erbbaurecht
Mindestinvestition
ab 50.000 €

Antrag: Zweistufig: Interessenbekundung im Förderportal des Landessportbunds, Priorisierung durch den örtlichen Sportbund, Förderentscheidung der Staatskanzlei, dann Zuwendungsantrag über NRW-Plan.web bei der NRW.BANK.

Voraussetzung: Gemeinnütziger Sportverein, am 01.01.2026 Mitglied in Sportbund oder Fachverband, bei Antrag in beiden. Neu gegründete Vereine fallen damit nach dem Wortlaut heraus. Eigentum, Erbbaurecht oder Pacht mit Dach und Fach: Der Vertrag muss nach Fertigstellung noch mindestens 10 Jahre laufen, Instandsetzung, Instandhaltung und Verkehrssicherung müssen bei euch liegen, die ordentliche Kündigung muss ausgeschlossen sein. Sonst gibt es 0 %. Bei Fremdnutzung wird nur der Anteil der Eigennutzung gefördert, über 50 % gibt es nichts. Mindestinvestition 50.000 €, Mindestförderung 25.000 €.

Aus der Praxis: Noch kein Padel-Fall aus diesem Programm belegt. Aus dem Vorgänger Moderne Sportstätte 2022: VfL Platte Heide in Menden, rund 65.000 € (Meldung eines Landtagsabgeordneten).

Geprüft am 30.10.2026 · Quelle

Land NRW (Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz), Bewilligung durch die Bezirksregierung

Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums

Zuschuss für Freizeiteinrichtungen in Orten bis 10.000 Einwohner. Das Programm hat zwischen 2024 und 2026 mehrere Padel-Projekte von Vereinen in die Förderung aufgenommen. Der Court muss für alle offen sein, nicht nur für Mitglieder.

Förderquote
65 % für gemeinnützige Vereine, nur in Orten bis 10.000 Einwohner
Höchstbetrag
250.000 €
Mindestinvestition
ab 20.000 €

Antrag: Online-Antrag zum Stichtag über die Bezirksregierung, mit Stellungnahme der Kommune. Runde 2026 ist beendet (15.03.2026), die nächste ist für Frühjahr 2027 vorgesehen.

Voraussetzung: Ländlicher Raum, Ort oder Ortsteil bis 10.000 Einwohner. Zuwendungsfähige Ausgaben über 20.000 €. Uneingeschränkt öffentlich nutzbar, Entgelte nur zur Deckung von Betrieb und Erhalt. Nutzungsrecht und Bindung grundsätzlich 12 Jahre. Keine gleichzeitige Förderung derselben Maßnahme aus einem anderen öffentlichen Programm.

Aus der Praxis: TC Wegberg 242.000 €, TC Bislich 62.000 €, Tennisfreunde Wulfen 57.000 € (alle 2026).

Geprüft am 30.10.2026 · Quelle

EU und Land NRW, Auswahl durch die Lokale Aktionsgruppe der Region

LEADER-Regionen

Zuschuss aus der EU-Förderung für den ländlichen Raum in den 45 LEADER-Regionen. Die Region entscheidet nach ihrer eigenen Strategie, ob Padel passt. 2026 sind in der Presse zwei Padel-Projekte mit 70 % genannt, eines davon hat die Gemeinde beantragt.

Förderquote
bis 70 %, je nach Region und Aufruf
Höchstbetrag
250.000 €

Antrag: Zuerst zum Regionalmanagement eurer LEADER-Region. Aufruf und Auswahl liegen bei der Lokalen Aktionsgruppe, den Bescheid erteilt die Bezirksregierung.

Voraussetzung: Standort in einer LEADER-Region, Projekt passt zur regionalen Strategie. Förderperiode läuft bis längstens 2027. Klärt den frühestmöglichen Baubeginn mit dem Regionalmanagement.

Aus der Praxis: Gemeinde Kalletal für die Courts beim TC Stemmen: 55.772 € von 79.675 € (2026). TC und RW Hünsborn: knapp 128.000 € von rund 182.000 € für Padel-Court und Spielplatz (2026).

Vorab bestätigen lassen Geprüft am 30.10.2026 · Quelle

Land NRW und NRW.BANK

NRW.BANK.Sportstätten

Das ist ein Darlehen, kein Zuschuss. Die Staatskanzlei nennt für den Eigenanteil ein Bürgschaftsprogramm des Landes, ob dieses Darlehen gemeint ist, klärt ihr mit der NRW.BANK. Eine Haftungsfreistellung nimmt der Hausbank den Großteil des Risikos.

Förderquote
Darlehen, kein Zuschuss. Bis 100 % der Investition finanzierbar

Antrag: Über eure Hausbank, vor Vorhabensbeginn. Ein aktenkundiges Gespräch mit der Bank vor Maßnahmenbeginn wahrt die Frist.

Voraussetzung: Gemeinnütziger Verein, Mitglied im Landessportbund über Sportbund und Fachverband. Laufzeit 3 bis 30 Jahre, Kunstrasenplätze höchstens 15 Jahre. Keine Füllstoffe aus Kunststoff. Gemeinde wird über das Vorhaben informiert.

Geprüft am 30.10.2026 · Quelle

Kommunal

Landkreis und Gemeinde

Viele Landkreise, Städte und Gemeinden haben eigene Sportförderrichtlinien. Manche geben zusätzlich einen Zuschuss oder übernehmen eine Bürgschaft.

Eure Stadt oder Gemeinde (aus Landesmitteln)
nach Einzelfall und Kommune
Landeshauptstadt Düsseldorf, Sportamt
bis zu 33 % der Fremdleistungen
Stadt Aachen, Fachbereich Sport
bis zu 30 %, im Rahmen der Haushaltsmittel
Stadt Gütersloh, Fachbereich Kultur und Sport
10 % der Gesamtkosten

Aus der Praxis: Noch kein Padel-Fall mit Sportpauschale belegt.

Aus der Praxis: TC Aachen-Brand: 20.000 € von 93.380 € für einen Padel-Court (Beschluss 2022).

Geprüft am 30.10.2026 · Quelle: Eure Stadt oder Gemeinde (aus Landesmitteln)

Geprüft am 30.10.2026 · Quelle: Landeshauptstadt Düsseldorf, Sportamt

Geprüft am 30.10.2026 · Quelle: Stadt Aachen, Fachbereich Sport

Geprüft am 30.10.2026 · Quelle: Stadt Gütersloh, Fachbereich Kultur und Sport

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Zwei Courts mit Flutlicht: So kann die Finanzierung im günstigen Fall aussehen

Wir rechnen mit dem Satz, den das Programm bei Pacht mit Dach und Fach vorsieht: 50 % aus Moderne Sportstätte NRW. Sicher ist der Betrag erst mit dem Zuwendungsbescheid, vorher müssen Sportbund und Staatskanzlei euer Projekt auswählen. Ohne Eigentum, Erbbaurecht oder Dach und Fach gibt es 0 %. Gehört euch das Grundstück oder habt ihr Erbbaurecht, kann die Quote steigen: Bei 150.000 € läge die Förderung über 100.000 €, dann gelten bis zu 85 %, das wären höchstens 127.500 €. Wie hoch sie im Einzelfall ausfällt, nennt das Land nicht. Im Vorgängerprogramm lag der Durchschnitt bei rund 75 %, das lässt sich aber nicht übertragen.

Das ist der günstige Fall für einen Verein mit Pacht. Die 150.000 € netto sind ein Rechenwert (Spanne 130.000 bis 180.000 €, ohne Puffer, brutto 178.500 €), die Padel-Projekte in NRW liegen teils deutlich darüber. Annahmen: gemeinnütziger Verein, Pacht mit Dach und Fach, Projekt vom Sportbund priorisiert und von der Staatskanzlei ausgewählt, Topf eurer Gemeinde reicht (in 136 von 396 Gemeindegebieten umfasst er nur 166.932 €, die 75.000 € wären rund 45 % davon), alle 150.000 € förderfähig, keine Fremdnutzung. Ob Planungskosten bei festen 50 % mitzählen, sagen FAQ und NRW.BANK nicht einheitlich, fragt das nach. Bei teilweiser Fremdnutzung fördert das Land laut FAQ nur den Anteil der Eigennutzung, über 50 % Fremdnutzung gar nichts. Ob Buchungen von Nichtmitgliedern dazu zählen, ist nicht geklärt, fragt das vorab. Die Zuwendung ist ein Festbetrag, Mehrkosten tragt ihr selbst. Bei Vorsteuerabzug zählen nur die Nettokosten, ohne Vorsteuerabzug steigt euer Eigenanteil. Kommunale Mittel sind nicht eingerechnet, weil es dafür keinen landesweiten Satz gibt. Ehrenamt kann den Eigenanteil senken (15 € je Stunde, mit besonderer Qualifikation 35 €).
Investition (2 Courts, Flutlicht) 150.000 €
Land: Moderne Sportstätte NRW (50 %, Pacht mit Dach und Fach) − 75.000 €
Förderung gesamt (ca. 50 %) 75.000 €
Eigenanteil Verein 75.000 €
Ablauf

In fünf Schritten zur Förderung

01

Sportbund anrufen und Frist klären

Zuständig ist in kreisfreien Städten der Stadtsportbund, sonst der Stadt- oder Gemeindesportverband, ersatzweise der Kreissportbund. Jeder setzt eigene Termine und Kriterien: Köln nannte den 30.09.2026, spätere Einreichungen gehen dort zunächst nicht in die Empfehlung an die Staatskanzlei. Der Hochsauerlandkreis nannte den 28.02.2027 fürs Portal. Fragt auch, wie viel vom Topf eurer Gemeinde noch frei ist und wie ihr den Bedarf für Padel nachweisen sollt.

02

Grundstück und Mitgliedschaften prüfen

Pachtet ihr, muss der Vertrag nach Fertigstellung noch mindestens 10 Jahre laufen, Instandsetzung, Instandhaltung und Verkehrssicherung müssen bei euch liegen und die ordentliche Kündigung muss ausgeschlossen sein. Euer Verein muss am 01.01.2026 Mitglied in Sportbund oder Fachverband gewesen sein, beim Antrag in beiden. Neu gegründete Vereine fallen damit nach dem Wortlaut heraus.

03

Planen, aber nichts beauftragen

Planungsleistungen bis Leistungsphase 5 nach HOAI sind erlaubt. Für die Interessenbekundung reicht eine Marktrecherche. Zum Zuwendungsantrag braucht ihr eine Baukostenaufstellung eines Architekten oder einen Kostenvoranschlag und einen Finanzierungsnachweis, Angebote dürft ihr auch dafür noch nicht anfragen. Klärt früh die Baugenehmigung oder eine positive Bauvoranfrage: Braucht euer Vorhaben eine Genehmigung, muss eines von beiden beim Zuwendungsantrag vorliegen. Sprecht auch mit eurer Kommune über Mittel für den Eigenanteil.

04

Interessenbekundung und Antrag stellen

Projektskizze, Eigentums- oder Pachtnachweis sowie Kosten- und Finanzierungsplan kommen ins Förderportal des Landessportbunds. Nach der Förderentscheidung der Staatskanzlei stellt ihr den Zuwendungsantrag über NRW-Plan.web bei der NRW.BANK.

05

Nach dem Bescheid bauen und abrechnen

Erst jetzt dürft ihr Angebote einholen und Aufträge vergeben. Das Geld ruft ihr für Rechnungen ab, die binnen 3 Monaten fällig werden. Über 100.000 € Förderung braucht ihr drei Angebote je Gewerk. Der Nachweis läuft über NRW-Plan.web, die Zweckbindung dauert 10 Jahre.

Vorsicht

Drei Fehler, die Fördergeld kosten

Angebote vor dem Bescheid einholen

In diesem Programm ist schon die Angebotsanfrage heikel: Sie zählt zu den Leistungsphasen 6 und 7 und kann den Zuschuss kosten. Auch Verträge sind tabu. Die Förderentscheidung der Staatskanzlei reicht dafür nicht, erst der Zuwendungsbescheid der NRW.BANK gibt Sicherheit.

Mit 90 % rechnen, obwohl ihr pachtet

Die vielzitierten 90 % gelten nur bei Eigentum oder Erbbaurecht und bis 100.000 € Förderung. Bei Pacht sind es mit Dach und Fach fest 50 %. Viele Tennisanlagen liegen auf städtischem Grund: Ohne Instandsetzung, Instandhaltung und Verkehrssicherung im Vertrag und ohne 10 Jahre Restlaufzeit gibt es gar nichts. Lasst den Vertrag anpassen, bevor ihr die Skizze einreicht.

Den falschen Belag ausschreiben

Flächen mit Kunststoffgranulat oder ähnlichen Füllstoffen sind ausgeschlossen, im Zuschuss wie im Darlehen der NRW.BANK. Kunstrasen mit Sand ist laut FAQ grundsätzlich förderfähig. Lasst euch vom Hersteller bestätigen, dass Füllung und Beimischungen keine Kunststoffe enthalten.

Häufige Fragen

Fragen zur Padel-Förderung in Nordrhein-Westfalen

Wird Padel in NRW überhaupt gefördert?

Ja. Die Dorfentwicklung hat Padel-Projekte von Vereinen in die Förderung aufgenommen, etwa beim TC Wegberg mit 242.000 € und beim TC Bislich mit 62.000 €. Der VfL Platte Heide in Menden bekam rund 65.000 € aus Moderne Sportstätte 2022. Im neuen Programm ist noch kein Padel-Fall belegt, und Padel steht nicht im Text. Neubau von Sportanlagen ist aber ausdrücklich förderfähig.

Stimmt es, dass es bis zu 90 % gibt?

Nur für Vereine mit Eigentum oder Erbbaurecht und bis 100.000 € Förderung. Der Satz liegt dort zwischen 50 und 90 %, bei Pacht mit Dach und Fach fest bei 50 %, bei Pacht ohne Dach und Fach gibt es 0 %. Bei zwei Courts für 150.000 € läge die Förderung über der Grenze von 100.000 €, dann sind es bis zu 85 %, also höchstens 127.500 €. Eine Quote von 100 % taucht im Netz beim NRW.BANK-Darlehen auf. Das ist der Finanzierungsanteil eines Kredits, kein Zuschuss.

Bekommen wir zusätzlich Geld vom Sportbund oder Tennisverband?

Das konnten wir nicht belegen. Der Westfälische Tennis-Verband nennt keine eigenen Baumittel und verweist auf die Landesprogramme. Beim Tennis-Verband Niederrhein und beim Tennisverband Mittelrhein fragt ihr am besten direkt nach. Der Sportbund priorisiert, er zahlt nicht. Zusätzlich möglich sind Mittel eurer Kommune, zum Beispiel aus der Sportpauschale.

Welches Programm passt, wenn wir auf dem Dorf sind?

Dorfentwicklung bringt mit 65 % mehr als der Mindestsatz bei Pacht, verlangt aber einen Court, den jeder nutzen kann, und 12 Jahre Nutzungsrecht. Die nächste Runde ist für Frühjahr 2027 vorgesehen. Moderne Sportstätte verlangt in ihren Unterlagen keine öffentliche Nutzung, fördert bei Fremdnutzung aber nur den Anteil der Eigennutzung. Für dieselbe Maßnahme müsst ihr euch entscheiden.

Geht das auch für gewerbliche Betreiber?

Bei Moderne Sportstätte NRW nicht, antragsberechtigt sind nur Sportvereine. Auch beim Verein darf die wirtschaftliche Nutzung nur untergeordnet sein. Die Dorfentwicklung sieht für sonstige Träger 35 % und höchstens 50.000 € vor. Bei Fremdnutzung wird nur der Anteil der Eigennutzung gefördert, über 50 % gibt es nichts. Wie Buchungen von Nichtmitgliedern zählen, klärt ihr vorab mit dem Sportbund und der NRW.BANK.

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