Die Fördertöpfe
Diese Programme kommen für euren Padel-Court infrage
Welches Landesprogramm für euch gilt, hängt vor allem an den Kosten. Die Grenze von 100.000 € rechnet der Sportbund Pfalz einschließlich Mehrwertsteuer und Eigenleistung. Liegt ihr darüber, fragt vor dem Antrag beim regionalen Sportbund nach. Sportbund und Land sind hier kein doppelter Topf, sondern ein und dasselbe Landesgeld. Dazu kommen je nach Ort Zuschüsse von Kreis und Gemeinde.
Land Rheinland-Pfalz, abgewickelt von Landessportbund und regionalem SportbundSonderprogramm für bauliche Maßnahmen der Vereine
Der wichtigste Topf für einen einzelnen Padel-Court: Landesgeld für Neubau, Umbau, Erweiterung und Sanierung bei Gesamtkosten von 10.500 bis 100.000 € einschließlich Mehrwertsteuer und Eigenleistung. Der Sportbund Pfalz nennt vor allem Sanierungen als Schwerpunkt. Für 2026 standen 3 Mio. € bereit, für 2027 ist noch kein Betrag bekannt, einen Anspruch gibt es nicht.
- Förderquote
- bis zu 40 %
- Höchstbetrag
- 40.000 €
- Mindestinvestition
- ab 10.500 €
- Investition
- bis 100.000 €
Antrag: Bis 30.09. des Vorjahres beim regionalen Sportbund (Rheinland, Pfalz oder Rheinhessen), mit Unterschrift des Vorstands und Einvernehmen der Gemeinde. Im Sportbund Rheinland läuft der Antrag online über SBR-LOKAL. Spätere Anträge kommen auf eine Warteliste für Restmittel. Danach schickt der Landessportbund einen Fördervertrag.
Voraussetzung: Gemeinnütziger Verein, Mitglied im Landessportbund, Mindestbeitrag 6 € für Erwachsene und 4 € für Jüngere im Monat. Eigentum, Erbbaurecht oder Pacht über mindestens 20 Jahre. Noch kein Baubeginn und kein Auftrag. Eigenanteil mindestens 10 %, höchstens eine Maßnahme alle 3 Jahre, im Sportbund Rheinhessen alle 4 Jahre. Im Sportbund Pfalz sind Maßnahmen, die in den letzten 20 Jahren Geld aus dem Goldenen Plan erhielten, in der Regel ausgeschlossen, im Sportbund Rheinland gibt es während der Zweckbindung keine erneute Förderung. Fragt bei einem früher geförderten Platz also vorher nach. Im Sportbund Rheinland müsst ihr seit mindestens 2 Jahren Mitglied sein.
Aus der Praxis: TC Rot-Weiß Worms: 40.000 € zusammen für neuen Belag auf einem Soccerfeld und den Umbau eines zweiten zum Padel-Court (2025), kein Neubau. Park-Tennisclub Ludwigshafen: 28.700 € für eine Flutlichtanlage (2025).
Geprüft am 30.10.2026 · Quelle
Land Rheinland-Pfalz, Bewilligung durch die ADD TrierGroßes Sportstättenförderprogramm (Goldener Plan)
Für Vorhaben über 100.000 € zuwendungsfähige Kosten, auch für Vereine, und damit in der Regel der Weg für zwei Courts. Die bis zu 50 % sind eine theoretische Obergrenze: Euer Projekt muss auf der Prioritätenliste des Kreises oder der kreisfreien Stadt weit vorn stehen, was Jahre dauern kann, und nicht alle Kosten sind zuwendungsfähig. Einen bewilligten Fall, der den Satz belegt, haben wir nicht gefunden.
- Förderquote
- bis zu 50 %, theoretische Obergrenze, abhängig von Prioritätenliste, kommunaler Beteiligung und zuwendungsfähigen Kosten
- Mindestinvestition
- ab 100.000 €
Antrag: Anmeldung bis 01.02. über die Gemeinde bei der Kreis- oder Stadtverwaltung für das Folgejahr. Den vollständigen Antrag gebt ihr rechtzeitig bei dieser Verwaltung ab, sie legt ihn bis 15.11. mit der Prioritätenliste der ADD vor. Der Sportstättenbeirat wirkt mit.
Voraussetzung: Gemeinnütziger Träger, Mitglied im Landessportbund, Eigentum oder mindestens 20 Jahre Pacht. Pläne müssen ausführungsreif sein. Gemeinde oder Stadt beteiligen sich in der Regel. Bei Zuschüssen über 100.000 € verlangt das Land eine Buchgrundschuld.
Aus der Praxis: TC Schwarz-Weiß Bad Dürkheim: Der große Antrag stand 2025 auf Platz 8 mit geschätzten 3 bis 4 Jahren Wartezeit und laut Verein im März 2026 auf Platz 2. Am 30.09.2026 stimmte die Mitgliederversammlung zu, die mögliche Förderung umzusetzen, darunter zwei weitere Padel-Plätze. Einen Betrag nennt der Verein nicht. Tennis- und Skiclub Mainz: rund 105.000 € für drei Ganzjahres-Tennisplätze (2025), Gesamtkosten nennt das Ministerium nicht.
Geprüft am 30.10.2026 · Quelle
Regionale Sportbünde Rheinland, Pfalz und RheinhessenKleines Förderprogramm der Sportbünde
Nur für Maßnahmen bis 10.500 € Gesamtkosten. Ein ganzer Padel-Court passt nicht hinein, höchstens eine kleine, eigenständige Nachrüstung auf der Anlage. Es kommt nicht zusätzlich zum Sonderprogramm oben.
- Förderquote
- je nach Sportbund, die Angaben gehen auseinander (20 bis 40 %)
- Investition
- bis 10.500 €
Antrag: Beim regionalen Sportbund. Rheinland und Rheinhessen ohne festen Stichtag, solange Mittel da sind. Sportbund Pfalz: 2.000 bis 10.500 €, Frist 28.02.
Voraussetzung: Vereinseigene oder langfristig gepachtete Anlage, Gemeinnützigkeit, noch kein Baubeginn. Höchstens eine Maßnahme alle 2 Jahre.
Vorab bestätigen lassen Geprüft am 30.10.2026 · Quelle
KommunalLandkreis und Gemeinde
Viele Landkreise, Städte und Gemeinden haben eigene Sportförderrichtlinien. Manche geben zusätzlich einen Zuschuss oder übernehmen eine Bürgschaft.
- Stadt Bad Dürkheim
- 20 % bis 26.000 €, 10 % bis 75.000 €, 7,5 % darüber
- Rhein-Lahn-Kreis
- bis zu 30 % oder bis zu 10 %, je nach Weg
- Landkreis Südwestpfalz
- 10 %
- Land Rheinland-Pfalz, Bewilligung durch die ADD Trier
- bis zu 50 %, nur für Kommunen
Aus der Praxis: TC Schwarz-Weiß 1903 Bad Dürkheim: Antrag für zwei Padel-Courts im Sozialausschuss, September 2025. Das Ergebnis der Sitzung ist nicht belegt.
Geprüft am 30.10.2026 · Quelle: Stadt Bad Dürkheim
Geprüft am 30.10.2026 · Quelle: Rhein-Lahn-Kreis
Geprüft am 30.10.2026 · Quelle: Landkreis Südwestpfalz
Geprüft am 30.10.2026 · Quelle: Land Rheinland-Pfalz, Bewilligung durch die ADD Trier