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Padel-Court in Rheinland-Pfalz: So bekommt euer Verein Förderung

Ein eigenes Padel-Programm gibt es im Land nicht. Euer Court läuft über die allgemeine Sportstättenförderung: bis 100.000 € Gesamtkosten über das Sonderprogramm mit bis zu 40 %, darüber über das Große Programm mit bis zu 50 % als theoretischer Obergrenze und mit Warteliste. Ein einzelner Court kann ins Sonderprogramm passen, zwei Courts liegen mit rund 178.500 € brutto darüber. In Maxdorf gab es 2025 rund 40.000 € für einen Padel-Court, Programm und Gesamtkosten nennt das Ministerium nicht. Wichtig für eure Planung: Die reguläre Frist für das Förderjahr 2027 lief am 30.09.2026 ab.

Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die Richtlinien der Fördergeber.
Rheinland-Pfalz auf einen Blick
Land: Sonderprogramm, bis 100.000 € bis zu 40 %, max. 40.000 €
Land: Großes Programm, darüber bis zu 50 %, Warteliste
Sportbund zusätzlich zum Land kein Geld belegt
Kreis und Gemeinde je nach Ort
Stand 30.10.2026. Alle Quoten sind Höchstwerte auf die zuwendungsfähigen Kosten, einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Für den Sport ist heute der Minister in der Staatskanzlei zuständig, viele Formulare nennen noch das frühere Innenministerium. Zu den Mitteln für 2027 liegt uns noch nichts vor.
Die Fördertöpfe

Diese Programme kommen für euren Padel-Court infrage

Welches Landesprogramm für euch gilt, hängt vor allem an den Kosten. Die Grenze von 100.000 € rechnet der Sportbund Pfalz einschließlich Mehrwertsteuer und Eigenleistung. Liegt ihr darüber, fragt vor dem Antrag beim regionalen Sportbund nach. Sportbund und Land sind hier kein doppelter Topf, sondern ein und dasselbe Landesgeld. Dazu kommen je nach Ort Zuschüsse von Kreis und Gemeinde.

Land Rheinland-Pfalz, abgewickelt von Landessportbund und regionalem Sportbund

Sonderprogramm für bauliche Maßnahmen der Vereine

Der wichtigste Topf für einen einzelnen Padel-Court: Landesgeld für Neubau, Umbau, Erweiterung und Sanierung bei Gesamtkosten von 10.500 bis 100.000 € einschließlich Mehrwertsteuer und Eigenleistung. Der Sportbund Pfalz nennt vor allem Sanierungen als Schwerpunkt. Für 2026 standen 3 Mio. € bereit, für 2027 ist noch kein Betrag bekannt, einen Anspruch gibt es nicht.

Förderquote
bis zu 40 %
Höchstbetrag
40.000 €
Mindestinvestition
ab 10.500 €
Investition
bis 100.000 €

Antrag: Bis 30.09. des Vorjahres beim regionalen Sportbund (Rheinland, Pfalz oder Rheinhessen), mit Unterschrift des Vorstands und Einvernehmen der Gemeinde. Im Sportbund Rheinland läuft der Antrag online über SBR-LOKAL. Spätere Anträge kommen auf eine Warteliste für Restmittel. Danach schickt der Landessportbund einen Fördervertrag.

Voraussetzung: Gemeinnütziger Verein, Mitglied im Landessportbund, Mindestbeitrag 6 € für Erwachsene und 4 € für Jüngere im Monat. Eigentum, Erbbaurecht oder Pacht über mindestens 20 Jahre. Noch kein Baubeginn und kein Auftrag. Eigenanteil mindestens 10 %, höchstens eine Maßnahme alle 3 Jahre, im Sportbund Rheinhessen alle 4 Jahre. Im Sportbund Pfalz sind Maßnahmen, die in den letzten 20 Jahren Geld aus dem Goldenen Plan erhielten, in der Regel ausgeschlossen, im Sportbund Rheinland gibt es während der Zweckbindung keine erneute Förderung. Fragt bei einem früher geförderten Platz also vorher nach. Im Sportbund Rheinland müsst ihr seit mindestens 2 Jahren Mitglied sein.

Aus der Praxis: TC Rot-Weiß Worms: 40.000 € zusammen für neuen Belag auf einem Soccerfeld und den Umbau eines zweiten zum Padel-Court (2025), kein Neubau. Park-Tennisclub Ludwigshafen: 28.700 € für eine Flutlichtanlage (2025).

Geprüft am 30.10.2026 · Quelle

Land Rheinland-Pfalz, Bewilligung durch die ADD Trier

Großes Sportstättenförderprogramm (Goldener Plan)

Für Vorhaben über 100.000 € zuwendungsfähige Kosten, auch für Vereine, und damit in der Regel der Weg für zwei Courts. Die bis zu 50 % sind eine theoretische Obergrenze: Euer Projekt muss auf der Prioritätenliste des Kreises oder der kreisfreien Stadt weit vorn stehen, was Jahre dauern kann, und nicht alle Kosten sind zuwendungsfähig. Einen bewilligten Fall, der den Satz belegt, haben wir nicht gefunden.

Förderquote
bis zu 50 %, theoretische Obergrenze, abhängig von Prioritätenliste, kommunaler Beteiligung und zuwendungsfähigen Kosten
Mindestinvestition
ab 100.000 €

Antrag: Anmeldung bis 01.02. über die Gemeinde bei der Kreis- oder Stadtverwaltung für das Folgejahr. Den vollständigen Antrag gebt ihr rechtzeitig bei dieser Verwaltung ab, sie legt ihn bis 15.11. mit der Prioritätenliste der ADD vor. Der Sportstättenbeirat wirkt mit.

Voraussetzung: Gemeinnütziger Träger, Mitglied im Landessportbund, Eigentum oder mindestens 20 Jahre Pacht. Pläne müssen ausführungsreif sein. Gemeinde oder Stadt beteiligen sich in der Regel. Bei Zuschüssen über 100.000 € verlangt das Land eine Buchgrundschuld.

Aus der Praxis: TC Schwarz-Weiß Bad Dürkheim: Der große Antrag stand 2025 auf Platz 8 mit geschätzten 3 bis 4 Jahren Wartezeit und laut Verein im März 2026 auf Platz 2. Am 30.09.2026 stimmte die Mitgliederversammlung zu, die mögliche Förderung umzusetzen, darunter zwei weitere Padel-Plätze. Einen Betrag nennt der Verein nicht. Tennis- und Skiclub Mainz: rund 105.000 € für drei Ganzjahres-Tennisplätze (2025), Gesamtkosten nennt das Ministerium nicht.

Geprüft am 30.10.2026 · Quelle

Regionale Sportbünde Rheinland, Pfalz und Rheinhessen

Kleines Förderprogramm der Sportbünde

Nur für Maßnahmen bis 10.500 € Gesamtkosten. Ein ganzer Padel-Court passt nicht hinein, höchstens eine kleine, eigenständige Nachrüstung auf der Anlage. Es kommt nicht zusätzlich zum Sonderprogramm oben.

Förderquote
je nach Sportbund, die Angaben gehen auseinander (20 bis 40 %)
Investition
bis 10.500 €

Antrag: Beim regionalen Sportbund. Rheinland und Rheinhessen ohne festen Stichtag, solange Mittel da sind. Sportbund Pfalz: 2.000 bis 10.500 €, Frist 28.02.

Voraussetzung: Vereinseigene oder langfristig gepachtete Anlage, Gemeinnützigkeit, noch kein Baubeginn. Höchstens eine Maßnahme alle 2 Jahre.

Vorab bestätigen lassen Geprüft am 30.10.2026 · Quelle

Kommunal

Landkreis und Gemeinde

Viele Landkreise, Städte und Gemeinden haben eigene Sportförderrichtlinien. Manche geben zusätzlich einen Zuschuss oder übernehmen eine Bürgschaft.

Stadt Bad Dürkheim
20 % bis 26.000 €, 10 % bis 75.000 €, 7,5 % darüber
Rhein-Lahn-Kreis
bis zu 30 % oder bis zu 10 %, je nach Weg
Landkreis Südwestpfalz
10 %
Land Rheinland-Pfalz, Bewilligung durch die ADD Trier
bis zu 50 %, nur für Kommunen

Aus der Praxis: TC Schwarz-Weiß 1903 Bad Dürkheim: Antrag für zwei Padel-Courts im Sozialausschuss, September 2025. Das Ergebnis der Sitzung ist nicht belegt.

Geprüft am 30.10.2026 · Quelle: Stadt Bad Dürkheim

Geprüft am 30.10.2026 · Quelle: Rhein-Lahn-Kreis

Geprüft am 30.10.2026 · Quelle: Landkreis Südwestpfalz

Geprüft am 30.10.2026 · Quelle: Land Rheinland-Pfalz, Bewilligung durch die ADD Trier

Mit der Fördersuche für euer Vorhaben durchrechnen →
Beispielrechnung

Ein Court mit Flutlicht: So kann die Finanzierung im günstigen Fall aussehen

Ein einzelner Court mit rund 75.000 € netto passt ins Sonderprogramm. Zwei Courts liegen mit rund 150.000 € netto über dessen Grenze von 100.000 €. Dann führt der Weg über das Große Programm, für das wir keinen Betrag nennen, weil kein bewilligter Fall den Satz von bis zu 50 % belegt.

Annahmen: 75.000 € netto (Spanne 65.000 bis 90.000 €, ohne Puffer), voll förderfähig, voller Satz von 40 %, Vorsteuerabzug möglich. Ohne Vorsteuerabzug sind es 89.250 € brutto und höchstens 35.700 € aus dem Sonderprogramm. Ab rund 84.000 € netto liegt ein Court brutto über der Grenze. Die Stadt Bad Dürkheim ist nur ein Beispiel: 20 % bis 26.000 € und 10 % bis 75.000 €, nur für Vereine dort, mit 25 % Eigenleistung und ausgeschöpften anderen Zuschüssen. Kreis oder Gemeinde können anders oder gar nicht zuschießen. Die reguläre Frist für 2027 lief am 30.09.2026 ab, danach bleibt die Warteliste. Plant eine Zwischenfinanzierung ein.
Investition (1 Court, Flutlicht) 75.000 €
Land: Sonderprogramm über den Sportbund (bis zu 40 %) − 30.000 €
Beispiel Stadt Bad Dürkheim (Staffel) − 10.100 €
Förderung gesamt (ca. 53 %) 40.100 €
Eigenanteil Verein 34.900 €
Ablauf

In fünf Schritten zur Förderung

01

Grundstück und Beschluss klären

Prüft, ob ihr Eigentümer seid oder mindestens 20 Jahre Pacht ab Bewilligung habt. Holt den Beschluss der Mitgliederversammlung ein und sprecht früh mit der Gemeinde, denn ihr braucht deren schriftliches Einvernehmen.

02

Kosten festlegen und Programm wählen

Holt mindestens drei Angebote ein und rechnet brutto. Bis 100.000 € geht es ins Sonderprogramm, darüber in der Regel ins Große Programm. Zwei Courts liegen nach unserer Kostenbasis darüber, fragt in diesem Fall vor dem Antrag beim regionalen Sportbund nach. Unterschreibt noch keinen Bauvertrag.

03

Land und Kommune rechtzeitig anschreiben

Sonderprogramm: bis 30.09. des Vorjahres zum regionalen Sportbund. Großes Programm: bis 01.02. über die Gemeinde bei der Kreis- oder Stadtverwaltung anmelden. Kommunale Fristen liegen teils früher, in Bad Dürkheim am 31.05., im Kreis Südwestpfalz am 31.07.

04

Bescheid oder Vertrag abwarten, dann bauen

Im Sonderprogramm schickt euch der Landessportbund einen Fördervertrag, im Sportbund Pfalz meist im März oder April. Erst wenn ihr ihn unterschrieben zurückgeschickt habt, darf der Bau beginnen. Die Fertigstellung muss innerhalb von 18 Monaten liegen. Im Großen Programm bewilligt die ADD, fragt dort nach, ab wann ihr beginnen dürft.

05

Abrechnen

Bis zwei Monate nach Fertigstellung reicht ihr Verwendungsnachweis, Originalrechnungen mit Zahlungsnachweis, Sachbericht und Fotos ein. Fotografiert den Zustand daher schon vor dem Bau. Das Geld wird nach der Prüfung überwiesen, Zwischenauszahlungen sind laut Mustervertrag möglich. Die Anlage bleibt 20 Jahre zweckgebunden.

Vorsicht

Drei Fehler, die Fördergeld kosten

Auftrag vor dem Fördervertrag

Das Merkblatt des Sportbunds Pfalz schließt Vorhaben aus, für die schon ein Auftrag erteilt ist. Laut Mustervertrag dürfen Planung, Bodengutachten und Vermessung vorher anfallen, Bau und Lieferung nicht. Ein unterschriebener Court-Kaufvertrag kann euch also den ganzen Zuschuss kosten.

Über 100.000 € landen

Die Grenze zählt laut Sportbund Pfalz einschließlich Mehrwertsteuer und Eigenleistung. Zwei Courts liegen mit rund 178.500 € brutto klar darüber, ein einzelner ab rund 84.000 € netto. Dann führt der Weg in der Regel über die Prioritätenliste des Kreises. Der TC Bad Dürkheim schätzte 2025 auf Platz 8 seine Wartezeit auf 3 bis 4 Jahre und meldete im März 2026 Platz 2. Plant zweite Bauabschnitte nur nach Rücksprache, denn pro Verein gibt es höchstens alle 3 Jahre eine Förderung, in Rheinhessen alle 4.

Betreibermodell ohne Rücksprache

Zuschussempfänger ist der gemeinnützige Verein, und er muss es 20 Jahre lang bleiben. Laut Mustervertrag kann ein Betreiberwechsel ohne Zustimmung zur Kündigung und Rückzahlung führen, und der Sportbund Rheinhessen schließt Baumaßnahmen für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb aus und nennt dabei verpachtete Küchen und Schankräume, Padel erwähnt er nicht. Legt Pacht- und Finanzierungsmodelle mit externen Betreibern deshalb vorher dem Sportbund vor.

Häufige Fragen

Fragen zur Padel-Förderung in Rheinland-Pfalz

Sind es 35 %, 40 % oder 50 %?

Für Vorhaben bis 100.000 € gelten seit Januar 2025 bis zu 40 %, vorher waren es 35 %. Die alten 35 % stehen noch auf vielen Seiten. Bis zu 50 % nennt das Land nur im Großen Programm über 100.000 € und für Kommunen im Kleinen Sportstättenförderprogramm. Im Großen Programm ist das eine theoretische Obergrenze, einen bewilligten Fall, der den Satz belegt, haben wir nicht gefunden. Zwei Courts liegen mit rund 178.500 € brutto über der Grenze von 100.000 €, die 40 % gelten für sie also in der Regel nicht.

Zahlt der Sportbund zusätzlich zum Land?

Für einen ganzen Court nein. Das Geld im Sonderprogramm ist Landesgeld, der Sportbund wickelt es nur ab. Sein eigenes kleines Programm endet bei 10.500 € Gesamtkosten.

Wir haben die Frist am 30.09.2026 verpasst. Was nun?

Stellt den Antrag trotzdem beim Sportbund. Spätere Anträge kommen auf eine Warteliste und werden berücksichtigt, wenn Mittel übrig sind. Sicher ist das nicht, und bauen dürft ihr erst nach dem Vertrag. Die nächste reguläre Frist ist nach den heutigen Regeln der 30.09.2027.

Schadet uns eine private Padelhalle in der Nähe?

Das kann passieren. Bei Sondersportanlagen verlangt die Verwaltungsvorschrift eine strenge Bedarfsprüfung und fördert grundsätzlich nur, wenn private Anbieter den Bedarf nicht decken. Padel ist dort nicht ausdrücklich genannt. Fragt bei Sportbund oder ADD nach und begründet euren Bedarf mit Mitgliedern und Nutzungszeiten. Für Sondersportanlagen verlangt die Vorschrift zudem den Nachweis einer nachhaltigen Nutzung.

Gibt der Tennisverband Geld?

Einen Bauzuschuss des Verbands haben wir nicht gefunden. Der Tennisverband Rheinland-Pfalz bietet kostenlose Vereinsberatung, ein Padel-Booklet und eine Ansprechpartnerin für Padel. Das Geld kommt vom Land, von Kreis und Gemeinde.

Wir prüfen eure Fördermöglichkeiten kostenlos

Schickt uns eure Eckdaten. Ihr bekommt eine Einschätzung, welche Programme passen. Auf Wunsch suchen wir passende Anbieter für eure Vergleichsangebote.

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