Eine Gruppe junger Menschen lacht abends auf einem Padel-Court
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Padel-Förderung in Baden-Württemberg

Für euren Verein gibt es einen Haupttopf: Landesmittel vom WLSB, vom Badischen Sportbund Nord oder vom Badischen Sportbund Freiburg, je nach Mitgliedschaft. Der Zuschuss liegt bei höchstens 30 % der zuschussfähigen Kosten. In Bad Buchau waren das 19.500 € für einen Court mit Flutlicht, also rund ein Viertel der Bausumme. Weitere Beträge aus Württemberg passen dazu, belegen die Rechnung aber nicht. Dazu kommt oft ein Zuschuss der Gemeinde.

Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die Richtlinien der Fördergeber.
Baden-Württemberg auf einen Blick
Land über euren Sportbund höchstens 30 %
Obergrenze aus einem WLSB-Fall rund 19.500 € je Court
Sportbund zusätzlich zum Land kein zweiter Topf
Gemeinde, belegte Padel-Fälle oft 10 oder 15 %
Die 30 % beziehen sich auf die zuschussfähigen Kosten, nicht auf die Bausumme. Die Obergrenze ist unsere Rechnung aus Förderkatalog und dem Fall Bad Buchau, der WLSB nennt sie nicht selbst. Ob sie je Court oder für die ganze Maßnahme gilt, hat kein Sportbund bestätigt. Padel steht nicht im Katalog, die Einordnung klärt die Bauberatung eures Sportbunds. Für Baden ist noch kein Padel-Fall mit Sportbund-Betrag belegt, deshalb nennen wir dort keinen Betrag. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Stand: 30.10.2026.
Die Fördertöpfe

Diese Töpfe kommen für euren Padel-Court infrage

Die Sportbund-Karten gehören zu einem einzigen Landesprogramm mit drei Vergabestellen, beim WLSB getrennt nach Outdoor-Courts und nach Dach und Halle. Ihr nutzt genau einen Sportbund, die Zuschüsse lassen sich also nicht addieren. Eine Obergrenze nennen wir nur für Outdoor-Courts beim WLSB. Die Beträge von Städten und Gemeinden kommen gegebenenfalls obendrauf und hängen vom Ort ab.

Land Baden-Württemberg

Vereinssportstättenbau in Württemberg (WLSB)

Was ihr bekommen könnt

30 % der zuschussfähigen Kosten nicht der Bausumme

Mindestinvestition
ab 3.500 €
Je Outdoor-Court höchstens
rund 19.500 €

Landesmittel für Bau und Sanierung vereinseigener Anlagen. Padel steht nicht im Förderkatalog.

Aus der Praxis: TC Bad Buchau, 2024: 19.500 € bei 76.230 € Investition für einen Padel-Court mit Flutlicht.

Das solltet ihr wissen
  • In Bad Buchau kamen 19.500 € für einen Court mit Flutlicht heraus, das ist unser einziger bewilligter Betrag für genau einen Court.
  • Die Obergrenze ist unsere Rechnung und nicht bestätigt, auch nicht, ob sie je Court gilt.
  • Der WLSB nennt die Regeln selbst, die Einordnung von Padel und den Betrag nicht.

Was ihr tun müsst

Antrag
  • Ganzjährig, keine Stichtage.
  • Antrag per E-Mail an bau@wlsb.de oder per Post an den WLSB in Stuttgart.
  • Vorher Bauberatung anfragen: 0711 28077-170. Baufreigabe laut WLSB meist nach sechs bis acht Wochen.
Voraussetzung
  • Nur gemeinnütziger Hauptverein mit Freistellungsbescheid, keine Abteilung und kein gewerblicher Träger.
  • Am 1.1. des Antragsjahres über 50 Mitglieder und mindestens drei Jahre im WLSB. Eigentum, Erbbaurecht oder Nutzungsrecht für die Dauer der Zweckbindung: 10 Jahre, bei einem Zuschuss über 50.000 € 25 Jahre.
  • Mitglied im passenden Fachverband.
  • Mindestens 15 % Eigenanteil, wenn weitere Zuschüsse fließen.

Aus offizieller Quelle

Geprüft am 30.10.2026 · Quelle: wlsb.de

Fördergeber: Land Baden-Württemberg, Vergabe durch den Württembergischen Landessportbund (WLSB)

Land Baden-Württemberg

Vereinssportstättenbau in Württemberg (WLSB): Dach und Halle

Was ihr bekommen könnt

30 % der zuschussfähigen Kosten für Dach und Halle bei Padel kein belegter Satz auf die Investition

Mindestinvestition
ab 3.500 €

Dächer und Hallen klärt ihr vorab mit der Bauberatung. Die Katalogzeilen für Kalthalle und Freilufthalle setzen größere Maße voraus, als ein Padel-Court hat. Im einzigen Hallenfall mit Betrag waren es rund 14 % der Investition, darum rechnen wir hier keine Summe.

Aus der Praxis: TC Laupheim, 2024: 275.910 € bei 1.978.810 € Investition für Tennishalle und Padel-Court.

Was ihr tun müsst

Antrag
  • Ganzjährig, keine Stichtage.
  • Antrag per E-Mail an bau@wlsb.de oder per Post an den WLSB in Stuttgart.
  • Vorher Bauberatung anfragen: 0711 28077-170. Baufreigabe laut WLSB meist nach sechs bis acht Wochen.
Voraussetzung
  • Nur gemeinnütziger Hauptverein mit Freistellungsbescheid, keine Abteilung und kein gewerblicher Träger.
  • Am 1.1. des Antragsjahres über 50 Mitglieder und mindestens drei Jahre im WLSB. Eigentum, Erbbaurecht oder Nutzungsrecht für die Dauer der Zweckbindung: 10 Jahre, bei einem Zuschuss über 50.000 € 25 Jahre.
  • Mitglied im passenden Fachverband.
  • Mindestens 15 % Eigenanteil, wenn weitere Zuschüsse fließen.

Vorab bestätigen lassen

Geprüft am 30.10.2026 · Quelle: wlsb.de

Fördergeber: Land Baden-Württemberg, Vergabe durch den Württembergischen Landessportbund (WLSB)

Land Baden-Württemberg

Vereinssportstättenbau in Nordbaden (BSB Nord)

Was ihr bekommen könnt

30 % der zuschussfähigen Kosten nicht der Bausumme

Mindestinvestition
ab 3.500 €

Gleiche Landesmittel und gleiche Quote wie beim WLSB, auch die Katalogwerte für Tennisplatz und Beleuchtung sind gleich.

Das solltet ihr wissen
  • Für Baden ist noch kein Padel-Fall mit veröffentlichtem Sportbund-Betrag belegt, darum rechnen wir keine Summe.
  • Der Sportbund nennt die Regeln selbst, die Einordnung von Padel klärt ihr vorab mit der Bauberatung, auch bei Dächern und Hallen.
  • Der BSB Nord nennt einen Antragsstau, die Bewilligung kann sich je nach Höhe auf vier Jahre erstrecken.

Was ihr tun müsst

Antrag
  • Keine festen Termine genannt.
  • Antrag an den BSB Nord, Am Fächerbad 5, Karlsruhe.
  • Bauberatung: 0721 1808-18, bau@badischer-sportbund.de.
Voraussetzung
  • Nur gemeinnütziger Hauptverein mit Freistellungsbescheid, keine Abteilung und kein gewerblicher Träger.
  • Am 1.1. des Antragsjahres über 50 Mitglieder und mindestens drei Jahre im BSB Nord. Eigentum, Erbbaurecht oder Nutzungsrecht für die Dauer der Zweckbindung: 10 Jahre, bei einem Zuschuss über 50.000 € 25 Jahre.
  • In der Regel mindestens drei Unternehmen zur Angebotsabgabe auffordern.

Vorab bestätigen lassen

Geprüft am 30.10.2026 · Quelle: badischer-sportbund.de

Fördergeber: Land Baden-Württemberg, Vergabe durch den Badischen Sportbund Nord

Land Baden-Württemberg

Vereinssportstättenbau in Südbaden (BSB Freiburg)

Was ihr bekommen könnt

30 % der zuschussfähigen Kosten nicht der Bausumme

Mindestinvestition
ab 3.500 €

Gleiche Landesmittel und gleiche Quote wie beim WLSB, auch die Katalogwerte für Tennisplatz und Beleuchtung sind gleich.

Das solltet ihr wissen
  • Für Baden ist noch kein Padel-Fall mit veröffentlichtem Sportbund-Betrag belegt, darum rechnen wir keine Summe.
  • Der Sportbund nennt die Regeln selbst, die Einordnung von Padel klärt ihr vorab mit der Bauberatung, auch bei Dächern und Hallen.
  • Bewilligt wird in der nächsten Verteilungsrunde, sobald alle Unterlagen vorliegen.

Was ihr tun müsst

Antrag
  • Ganzjährig, auch per E-Mail. Antrag an den BSB Freiburg, Wirthstraße 7, Freiburg.
  • Vorher Referat Sportstättenbau ansprechen: 0761 15246-26.
Voraussetzung
  • Nur gemeinnütziger Hauptverein mit Freistellungsbescheid, keine Abteilung und kein gewerblicher Träger.
  • Am 1.1. des Antragsjahres über 50 Mitglieder und mindestens drei Jahre im BSB Freiburg.
  • Eigentum, Erbbaurecht oder Nutzungsrecht für die Dauer der Zweckbindung: 10 Jahre, bei einem Zuschuss über 50.000 € 25 Jahre.
  • Kombinierbar mit Bundesmitteln, nicht mit weiteren Landesmitteln.

Vorab bestätigen lassen

Geprüft am 30.10.2026 · Quelle: bsb-freiburg.de

Fördergeber: Land Baden-Württemberg, Vergabe durch den Badischen Sportbund Freiburg

Kommunal

Landkreis und Gemeinde

Viele Landkreise, Städte und Gemeinden haben eigene Sportförderrichtlinien. Manche geben zusätzlich einen Zuschuss oder übernehmen eine Bürgschaft.

Zuschuss eurer Gemeinde

Nach Gemeinderatsbeschluss, kein Landeswert

Mehr dazu und Antrag

Viele Gemeinden geben zusätzlich Geld, die Höhe beschließt der Gemeinderat. Einheitliche Regeln gibt es nicht, in den belegten Padel-Fällen waren es 10 oder 15 % oder ein fester Betrag.

Antrag: Antrag an die Gemeinde, möglichst bevor ihr den Sportbund-Antrag abgebt. Die schriftliche Zusage gehört in den Finanzierungsplan.

Voraussetzung: Je nach Gemeinde. Der Mindest-Eigenanteil beim Sportbund gilt trotzdem.

Aus der Praxis: Maselheim 2026: 10 %, höchstens 8.500 €. Frittlingen 2026: 15 %, rund 15.000 € für zwei Courts. Kappelrodeck 2024: einmalig 30.000 €, dafür geht die Anlage nach der Abnahme ins Eigentum der Gemeinde.

Vorab bestätigen lassen

Geprüft am 30.10.2026 · Quelle: schwaebische.de

Fördergeber: Stadt oder Gemeinde

Stadt Freiburg: Zuschuss für vereinseigene Sportanlagen

30 % der vom BSB Freiburg anerkannten Kosten

Mehr dazu und Antrag

Die Richtlinien der Stadt sehen 30 % der Kosten vor, die der BSB Freiburg in seinem Prüfvermerk anerkannt hat. Padel ist nicht ausdrücklich genannt, und für Baden ist noch kein Fall mit Betrag belegt, darum rechnen wir keine Summe.

Antrag: Schriftlicher Antrag ans Sportreferat vor Baubeginn, eine formlose E-Mail reicht.

Voraussetzung: Anlage im Stadtgebiet, Eigentum, Erbbaurecht oder mindestens 10 Jahre Restlaufzeit im Mietvertrag. Baufreigabe des BSB liegt vor. Bereitschaft, die Anlage für Schulsport zu öffnen. Finanzstarke Sportarten kann die Stadt ausnehmen.

Aus offizieller Quelle

Geprüft am 30.10.2026 · Quelle: freiburg.de

Fördergeber: Stadt Freiburg im Breisgau

Stadt Karlsruhe: Investitionszuschuss

30 bis 40 % je nach Jugendanteil, Tennisplätze höchstens 3.100 € je Platz

Mehr dazu und Antrag

Neubauten werden je nach Jugendanteil gefördert. Für Tennisplätze gilt eine eigene Obergrenze, ob sie auch für Padel gilt, müsst ihr beim Sportamt klären.

Antrag: Antrag über das Sportportal Karlsruhe vor Baubeginn. Ab 20.000 € Gesamtaufwand entscheidet der Gemeinderat, plant also Vorlauf ein.

Voraussetzung: Bedarfsnachweis bei Neubauten, in der Regel 15 % Eigenbeteiligung. Gewerblich genutzte Anlagen werden nicht gefördert.

Aus offizieller Quelle

Geprüft am 30.10.2026 · Quelle: karlsruhe.de

Fördergeber: Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt

Stadt Mannheim: Zuschuss zu vereinseigenen Sportstätten

Bis zu 50 %, Freitennisanlagen 5.630 € je Platz, Tennishallen bis zu 25 %

Mehr dazu und Antrag

Sportstätten werden mit bis zu 50 % gefördert, Freitennisanlagen pauschal je Platz und Tennishallen mit bis zu 25 %. Wie die Stadt Padel einordnet, ist nicht geregelt. Wir kennen nur die Fassung von 2020.

Antrag: Formloser Antrag mit drei Angeboten und Kopie des BSB-Antrags. Baubeginn erst nach Baufreigabe durch BSB und Fachbereich.

Voraussetzung: Gesicherte Gesamtfinanzierung, andere Zuschüsse müssen ausgeschöpft sein. Baubeginn innerhalb von zwei Jahren nach dem Antrag.

Vorab bestätigen lassen

Geprüft am 30.10.2026 · Quelle: mannheim.de

Fördergeber: Stadt Mannheim, Fachbereich Sport und Freizeit

Kommunaler Sportstättenbau des Landes

In der Regel 30 % der zuschussfähigen Ausgaben, nur für Kommunen

Mehr dazu und Antrag

Nur für Kommunen als Bauherr, euer Verein kann hier nicht selbst beantragen. Interessant ist das, wenn eure Gemeinde die Anlage baut und ihr sie nutzt. Padel ist im Programm nicht genannt.

Antrag: Die Kommune beantragt bis 31.12. des Vorjahres über die Rechtsaufsicht beim Regierungspräsidium.

Voraussetzung: Kommunaler Träger, Nutzung für Schul- und Vereinssport.

Aus offizieller Quelle

Geprüft am 30.10.2026 · Quelle: rp.baden-wuerttemberg.de

Fördergeber: Land Baden-Württemberg, Regierungspräsidien

Mit der Fördersuche für euer Vorhaben durchrechnen →
Beispielrechnung

Zwei Courts mit Flutlicht: die Finanzierung beim WLSB im günstigen Fall

Das Beispiel zeigt zwei Courts für 150.000 € netto, die Obergrenze beim WLSB und als Beispiel einen Gemeindezuschuss mit dem Satz aus Maselheim. Für Baden rechnen wir keinen Betrag, weil dort noch kein Fall belegt ist. Euer Ergebnis hängt davon ab, was die Bauberatung als zuschussfähig anerkennt.

So haben wir gerechnet

Das ist der günstige Fall, keine Zusage. Investition: 150.000 € netto als unser Standardwert für zwei Outdoor-Courts mit Flutlicht, also 75.000 € je Court, Spanne 130.000 bis 180.000 € netto, ohne Puffer, brutto 178.500 €. WLSB: 30 % wären 45.000 €, gerechnet ist aber die Obergrenze von 2 mal 19.500 €. Sie stammt aus unserer Rechnung zum Fall Bad Buchau, bestätigt hat sie kein Sportbund. Gilt sie für die gesamte Maßnahme statt je Court, bleiben 19.500 €. Der tatsächliche Betrag kann auch sonst darunter liegen, denn Wege, Parkplätze und gärtnerische Anlagen fallen heraus. Könnt ihr keine Vorsteuer abziehen, zahlt ihr brutto 178.500 €, das dürfte vor allem euren Eigenanteil erhöhen. Gemeinde: 10 % als Beispiel, nur der Satz stammt aus Maselheim, dort für einen Court auf 8.500 € gedeckelt. Frittlingen gab für zwei Courts rund 15.000 €. Das ist keine Regel. Einzelne Angaben liegen anders: Der WTB nennt 65.000 bis 70.000 € netto je Outdoor-Court, Bad Buchau kam auf 76.230 €, der SV Äpfingen rechnet mit 85.000 €. Steigen die Kosten, dürfte bei gedeckeltem Zuschuss vor allem euer Eigenanteil wachsen. Die Auszahlung kommt erst nach Fertigstellung, plant also eine Zwischenfinanzierung ein.

Investition (2 Courts, Flutlicht) 150.000 €
WLSB: höchstens 2 mal 19.500 €, Obergrenze unbestätigt − 39.000 €
Beispiel Gemeinde: 10 %, Satz wie in Maselheim − 15.000 €
Förderung gesamt (ca. 36 %) 54.000 €
Eigenanteil Verein 96.000 €
Ablauf

In fünf Schritten zur Förderung in Baden-Württemberg

01

Sportbund und Voraussetzungen prüfen

Zuständig ist der Sportbund, in dem euer Verein Mitglied ist. Am 1.1. des Antragsjahres braucht ihr über 50 Mitglieder und mindestens drei Jahre Mitgliedschaft. Den Antrag stellt immer der Hauptverein, nie die Tennisabteilung.

02

Fläche und Baurecht klären

Fragt früh beim Bauamt an, ein Padel-Court gilt als bauliche Anlage und braucht laut WTB in der Regel eine Baugenehmigung. Ist das Grundstück gepachtet, muss der Vertrag mindestens so lange laufen wie die Zweckbindung.

03

Bauberatung und Gemeinde einbinden

Bei Baugenehmigungspflicht oder über 100.000 € netto ist die Bauberatung des Sportbunds Pflicht, zwei Courts mit 150.000 € netto liegen darüber. Fragt dort direkt, wie Padel eingeordnet wird und welche Obergrenze gilt. Klärt dort auch, ob ihr Vorsteuer abziehen könnt, denn das kann die Basis für den Zuschuss ändern. Lasst die Kosten nach DIN 276 berechnen und holt die schriftliche Zusage der Gemeinde ein. Der BSB Nord erwartet in der Regel drei Angebote. Ab 130.000 € netto greift bei mehr als 50 % Zuschüssen das Vergaberecht.

04

Antrag stellen, Baufreigabe abwarten

Anträge gehen ganzjährig. Müsst ihr früher beginnen, beantragt die Baufreigabe mit Begründung im Antrag. Erst mit der schriftlichen Freigabe dürft ihr anfangen, bevor der Bescheid da ist, und ihr tragt dann das Risiko. Beim WLSB dauert das laut eigener Angabe meist sechs bis acht Wochen.

05

Bauen, nachweisen, zwischenfinanzieren

Der Zuschuss kommt erst nach Fertigstellung und Verwendungsnachweis. Der WLSB rät, derzeit etwa 1,5 Jahre einzuplanen, der BSB Nord schreibt, dass sich die Bewilligung je nach Höhe auf vier Jahre erstrecken kann. Eigenleistungen zählen mit 25 € je Stunde, führt dafür Rapportzettel.

Vorsicht

Drei Fehler, die Fördergeld kosten in Baden-Württemberg

Mit 30 % der Bausumme rechnen

Die 30 % beziehen sich auf zuschussfähige Kosten, nicht auf die Bausumme, und für viele Anlagen gelten Obergrenzen. Bei 85.000 € Baukosten hat der SV Äpfingen selbst mit höchstens 19.500 € gerechnet, 30 % der Bausumme wären 25.500 €. Bewilligt ist dieser Betrag noch nicht. Fragt die Bauberatung nach der Obergrenze für euer Projekt, bevor ihr den Finanzierungsplan festlegt.

Vor der Baufreigabe loslegen

Als Baubeginn zählt nicht nur der Bagger: Ein unterschriebener Liefervertrag für den Court oder ein Arbeitseinsatz eurer Mitglieder reichen schon. Danach gibt es grundsätzlich kein Geld mehr. Planungsauftrag und Bodengutachten sind dagegen erlaubt.

Pacht und Zweckbindung übersehen

Bei bis zu 50.000 € Zuschuss bindet euch die Förderung 10 Jahre, darüber 25 Jahre. Das Nutzungsrecht muss mindestens genauso lange laufen. Wer etwa Courts und Halle zusammen beantragt, rutscht schnell in die 25 Jahre und muss den Pachtvertrag vorher verlängern.

Häufige Fragen

Fragen zur Förderung in Baden-Württemberg

Zahlt der Sportbund zusätzlich zum Land?

Nein. WLSB, BSB Nord und BSB Freiburg vergeben Landesmittel, das steht schon im Titel des Antragsformulars. Das Regierungspräsidium Karlsruhe stellt die Mittel den Sportbünden bereit, euren Zuschuss bewilligt der Sportbund. Einen zweiten Zuschuss aus Sportbund-Mitteln für den Bau haben wir nicht gefunden, auch die Tennisverbände WTB und Badischer Tennisverband nennen keinen eigenen Topf.

Wie viel bekommen wir für einen Padel-Court?

Belegt sind 19.500 € für einen Court mit Flutlicht in Bad Buchau, das sind rund 26 % der Bausumme. Die Summe entspricht genau 30 % von 65.000 €, also den Katalogwerten für Tennisplatz und neue Beleuchtung. Das legt eine Obergrenze nahe, bestätigt hat sie der WLSB nicht, auch nicht, ob sie je Court gilt. Ohne Flutlicht wären es rechnerisch höchstens 13.500 €, dazu kennen wir keinen Fall. Für Baden ist noch kein Fall mit Betrag belegt. Der Betrag ist keine Zusage und kann niedriger ausfallen.

Padel steht nicht im Förderkatalog. Wird es trotzdem gefördert?

In Württemberg ja, mehrere Fälle sind belegt. Nach welcher Katalogzeile das läuft, sagt der WLSB aber nicht. Der Katalog kennt außerdem sonstige Sportanlagen nach Einzelfallprüfung. In Baden gelten dieselben Katalogwerte für Tennisplatz und Beleuchtung, einen veröffentlichten Sportbund-Betrag für Padel haben wir dort aber noch nicht gefunden. Klärt das vorab mit der Bauberatung.

Können wir Gemeinde und Sportbund kombinieren?

Ja, das Antragsformular sieht den Gemeindezuschuss ausdrücklich vor. Beim WLSB müssen mindestens 15 % Eigenanteil bleiben. Weitere Landesmittel sind laut BSB Freiburg ausgeschlossen, Bundesmittel grundsätzlich möglich. In Freiburg sehen die Richtlinien der Stadt noch einmal 30 % der vom BSB anerkannten Kosten vor, Padel ist dort nicht ausdrücklich genannt.

Gibt es einen Stichtag, und läuft das Programm 2027 weiter?

Einen Stichtag für Anträge gibt es beim WLSB und beim BSB Freiburg nicht, der BSB Nord nennt ebenfalls keinen. Wichtig ist nur der 1.1. für Mitgliederzahl und Mitgliedsdauer. Der oft genannte 31. März betrifft den Landessportverband, nicht euren Verein. Für 2027 bis 2031 haben Land und Sport zusätzlich 16 Mio. € im Jahr für den Vereinssportstättenbau vereinbart, vorbehaltlich des Haushalts.

Wir prüfen eure Fördermöglichkeiten kostenlos

Schickt uns eure Eckdaten. Ihr bekommt eine Einschätzung, welche Programme passen. Auf Wunsch suchen wir passende Anbieter für eure Vergleichsangebote.

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