Vereinssportstättenbau in Württemberg (WLSB)
Was ihr bekommen könnt
30 % der zuschussfähigen Kosten nicht der Bausumme
- Mindestinvestition
- ab 3.500 €
- Je Outdoor-Court höchstens
- rund 19.500 €
Landesmittel für Bau und Sanierung vereinseigener Anlagen. Padel steht nicht im Förderkatalog.
Aus der Praxis: TC Bad Buchau, 2024: 19.500 € bei 76.230 € Investition für einen Padel-Court mit Flutlicht.
Das solltet ihr wissen
- In Bad Buchau kamen 19.500 € für einen Court mit Flutlicht heraus, das ist unser einziger bewilligter Betrag für genau einen Court.
- Die Obergrenze ist unsere Rechnung und nicht bestätigt, auch nicht, ob sie je Court gilt.
- Der WLSB nennt die Regeln selbst, die Einordnung von Padel und den Betrag nicht.
Was ihr tun müsst
Antrag
- Ganzjährig, keine Stichtage.
- Antrag per E-Mail an bau@wlsb.de oder per Post an den WLSB in Stuttgart.
- Vorher Bauberatung anfragen: 0711 28077-170. Baufreigabe laut WLSB meist nach sechs bis acht Wochen.
Voraussetzung
- Nur gemeinnütziger Hauptverein mit Freistellungsbescheid, keine Abteilung und kein gewerblicher Träger.
- Am 1.1. des Antragsjahres über 50 Mitglieder und mindestens drei Jahre im WLSB. Eigentum, Erbbaurecht oder Nutzungsrecht für die Dauer der Zweckbindung: 10 Jahre, bei einem Zuschuss über 50.000 € 25 Jahre.
- Mitglied im passenden Fachverband.
- Mindestens 15 % Eigenanteil, wenn weitere Zuschüsse fließen.
Aus offizieller Quelle
Fördergeber: Land Baden-Württemberg, Vergabe durch den Württembergischen Landessportbund (WLSB)