Sportstättenförderung der Sächsischen Aufbaubank
Was ihr bekommen könnt
bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben nach Rangliste und Haushaltslage
- Mindestinvestition
- ab 5.000 €
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Neu-, Aus- und Umbau sowie Sanierung von Sportstätten, in geeigneten Fällen als Festbetrag.
Das solltet ihr wissen
- Die Richtlinie nennt keinen Höchstbetrag.
- Die 50 % sind eine Obergrenze und kein Anspruch: Die SAB entscheidet nach Ermessen und nach einer Rangliste, die sie mit dem Landessportbund abstimmt und das Innenministerium bestätigt.
- Vorrang haben Anlagen der Grundversorgung wie Sporthallen und Sportplätze sowie Vorhaben mit angemessener Beteiligung Dritter.
- Padel nennt keine geöffnete Quelle.
- Das Geld ist Landesgeld, der Landessportbund zahlt für Bauten nichts dazu.
Aus der Praxis
- Kein Padel-Fall. Ähnlich hoch: Pumptrack des Roll-Laden e. V. Großenhain 92.935,58 € (2023), für die Schützengilde Niedersteinbach 2026 vorgesehen 99.293 €.
- Kleiner: LED-Flutlicht 24.156,60 € und 18.367,65 € (2026), Zaun des TC Rot-Weiß Hohenstein-Ernstthal 25.212,27 € (2023).
- Mit Gesamtkosten belegt: Hockeyplatz Postsportverein Chemnitz, rund 1,165 Mio. € Land von 2,43 Mio. € (rund 48 %, eigene Rechnung), die Stadt gab 1,032 Mio. €.
Was ihr tun müsst
Antrag
- Nur digital im SAB-Förderportal.
- Vereinsmaßnahmen unter 200.000 € Gesamtwert könnt ihr auch im laufenden Jahr beantragen, größere bis 30.09. für das Folgejahr.
- Die SAB holt die Stellungnahme des Landessportbunds selbst ein. Unter 100.000 € Ausgaben dürft ihr ab Antragseingang auf eigenes Risiko beginnen.
- Ab 100.000 € nur nach Genehmigung der SAB, laut LSB ist ein Beginn vor dem Bescheid förderschädlich.
Voraussetzung
- Gemeinnütziger Sportverein mit Sitz und Tätigkeit in Sachsen.
- Mindestens 10 % Eigenanteil.
- Zuwendung über 2.500 €, das Projekt also ab 5.000 €.
- Eigentum oder Nutzungsvertrag ohne ordentliche Kündigung über mehr als 12 Jahre, Zweckbindung laut LSB 12 Jahre ab Bewilligung.
- Ausgeschlossen sind Sportstätten, die mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben oder in erheblichem Umfang von Profis genutzt werden, maßgeblich ist die einzelne Anlage.
- Ab 200.000 € Gesamtwert ist ein Auszug aus der Sportstättenleitplanung nötig.
- Flutlicht nach den Regeln der Technik, Kunststoffgranulat auf Sportplätzen ist ausgesetzt.
Aus offizieller Quelle
Fördergeber: Sächsische Aufbaubank (SAB) als Bewilligungsstelle, Landesmittel nach der Sportförderrichtlinie des Innenministeriums