Padel-Court mit Glaswänden unter Flutlicht zur blauen Stunde

Padel-Förderung in Berlin

Für den Bau zählt in Berlin ein Programm: das Vereinsinvestitionsprogramm der Senatsverwaltung mit 20 % Zuschuss, bis zu 40 % zinslosem Darlehen und mindestens 40 % Eigenanteil. Tennisanlagen bekommen regelmäßig Geld, ein Padel-Fall fehlt, Neubauten stehen zuletzt. Die Richtlinie läuft bis Ende September 2027. Stand: 31.10.2026.

Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die Richtlinien der Fördergeber.
Berlin auf einen Blick
Zuschuss des Landes (VIP) 20 %, ohne Rechtsanspruch
Dazu zinsloses Darlehen bis zu 40 %
Euer Eigenanteil mindestens 40 %
Anmeldung kleinerer Vorhaben bis 30.09. des Vorjahres
Land und Kommune fallen in Berlin zusammen: Das Geld kommt von der Senatsverwaltung, ein LSB-Bauprogramm haben wir nicht gefunden. Für Zuschüsse sieht der Haushaltsplan-Entwurf 2026 und 2027 je 634.000 € vor, der gemeldete Bedarf liegt darüber. Neubauten stehen in der Rangfolge zuletzt, 2024 kam trotzdem eine neue Tennishalle zum Zug. Das Darlehen müsst ihr zurückzahlen. Die Richtlinie tritt Ende September 2027 außer Kraft.
Die Fördertöpfe

Was in Berlin für den Bau zählt

Für den Bau kommt nur das Vereinsinvestitionsprogramm der Senatsverwaltung infrage. Der LSB ist dabei nur unterstützend tätig, sein Vereinsentwicklungsprogramm schließt Infrastruktur aus. Ein Bauprogramm der Bezirke für Vereine haben wir nicht gefunden, sie sind aber oft euer Pachtgeber.

Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Vereinsinvestitionsprogramm (VIP) des Landes Berlin

Was ihr bekommen könnt

20 % Zuschuss dazu bis zu 40 % zinsloses Darlehen

Mindestinvestition
ab 16.700 €
Investition
bis 3.000.000 €

Landesprogramm für Kauf, Errichtung und Sanierung eigener oder gepachteter Sportanlagen, Richtlinie SFR VIP vom 01.10.2022.

Das solltet ihr wissen
  • Der Zuschuss beträgt 20 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten, bei allen 33 Maßnahmen der Senatsliste für 2024 und 2025 waren es genau 20 %.
  • Dazu gibt es bis zu 40 % als zinsloses Darlehen, das ist kein Zuschuss.
  • Mindestens 40 % tragt ihr sofort selbst, auch durch Eigenarbeit.
  • Die Richtlinie nennt keinen Höchstbetrag, die Senatsverwaltung spricht von Gesamtkosten bis 3 Mio. €.
  • Es gibt keinen Rechtsanspruch, entschieden wird nach Dringlichkeit und Haushaltsmitteln, Neubauten stehen in der niedrigsten von vier Stufen.
  • Der Haushaltsplan-Entwurf sieht für Zuschüsse 2026 und 2027 je 634.000 € vor, 2025 waren es 1,45 Mio. €.
  • Padel nennt die Richtlinie nicht, einen Padel-Fall haben wir nicht gefunden.
  • Die Richtlinie tritt Ende September 2027 außer Kraft.
Aus der Praxis
  • Tennis, kein Padel: Treptower Teufel Tennis Club, Errichtung einer 3-Feld-Tennishalle, Liste 2024: 412.120 € Zuschuss und 824.240 € Darlehen bei 2.060.600 € Gesamtkosten.
  • Berliner Tennis-Club 1904 Grün-Gold, Erweiterung der Traglufthalle um einen Platz, Liste 2025: 37.200 € Zuschuss und 74.400 € Darlehen bei 186.000 €.
  • Tennisclub Heiligensee, Sanierung von zwei Plätzen, Liste 2025: 23.000 € Zuschuss und 46.000 € Darlehen bei 115.000 €.
  • Zur Größe: 14 Maßnahmen 2024, 19 bis zum 11.09.2025.

Was ihr tun müsst

Antrag
  • Ihr meldet das Vorhaben per E-Mail mit dem Vordruck bei der Senatsverwaltung an (Referat IV A 24), Fachverband und LSB nehmen auf dem Vordruck Kenntnis.
  • Bei einer Gesamtzuwendung unter 100.000 € gilt im Regelfall der 30.09. des Vorjahres, ein Architekturbüro verlangt die Richtlinie nicht, die Unterlagen reicht ihr digital nach Checkliste ein. Über 100.000 € ist die Anmeldung terminungebunden, dann folgen Planungsliste, Vorbescheid, Bauplanungsunterlagen eines unabhängigen Architektur- oder Ingenieurbüros und eine baufachliche Prüfung.
  • Danach gibt es den Zuwendungsbescheid.
  • Ausgezahlt wird nach Einsatz eurer Eigenmittel auf ein Bausonderkonto, zuerst das Darlehen, dann der Zuschuss, 5 % bleiben bis zum Schlussnachweis zurück.
Voraussetzung
  • Als förderungswürdig anerkannter Sportverein (gemeinnützig, Freistellungsbescheid, ordnungsgemäße Geschäftsführung, demokratischer Aufbau), eingetragen in der Transparenzdatenbank des Landes.
  • Die Anlage gehört euch, oder ihr nutzt sie längerfristig vertraglich, mindestens über den Rückzahlungszeitraum des Darlehens (in der Regel zehn Jahre).
  • Gesicherte Gesamtfinanzierung samt Tilgung und Betriebskosten.
  • Zuwendung mindestens 10.000 €, nach Angabe des LSB also Gesamtkosten ab etwa 16.700 €.
  • Das Vorhaben darf nicht begonnen sein: Ein Liefer- oder Leistungsvertrag gilt als Beginn, Architektenverträge und Bodengutachten nicht.
  • Das Darlehen sichern Bürgschaften natürlicher Personen oder eine Bankbürgschaft.
  • Zweckbindung zehn Jahre für bewegliche Sachen, 25 Jahre für Grundstücke und Gebäude.
  • Barrierefreiheit in allen Bauteilen.
  • Gewerbsmäßig betriebener Sport wird nach dem Sportförderungsgesetz grundsätzlich nicht gefördert.
  • Wer vorsteuerabzugsberechtigt ist, rechnet nur mit Nettopreisen.

Aus offizieller Quelle

Geprüft am 30.10.2026 · Quelle: berlin.de

Fördergeber: Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Abteilung Sport), Land Berlin

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Beispielrechnung

Zwei Courts mit Flutlicht: höchstens 30.000 € Zuschuss, dazu ein Darlehen

Bei 150.000 € netto beträgt der Zuschuss höchstens 20 %, also 30.000 €, wenn das Vorhaben bewilligt wird. Dazu könnt ihr bis zu 60.000 € zinsloses Darlehen beantragen, das ihr in der Regel über zehn Jahre zurückzahlt, rund 6.000 € im Jahr. Was die Tabelle unten als Eigenanteil zeigt, enthält dieses Darlehen. Sofort aufbringen müsst ihr mindestens 60.000 €, auch durch Eigenarbeit.

Günstiger Fall: 150.000 € netto für zwei Padel-Courts mit Flutlicht (Spanne 130.000 bis 180.000 €, ohne Puffer), alles zuwendungsfähig, das Vorhaben wird bewilligt. Die 20 % sind der feste Satz des Programms, ob ihr drankommt, entscheidet der Senat nach Dringlichkeit und Haushalt. Das Darlehen von bis zu 60.000 € ist kein Zuschuss und steht nicht in der Rechnung. Ohne Vorsteuerabzug könnte die Bruttosumme maßgeblich sein.
Investition (2 Courts, Flutlicht) 150.000 €
VIP-Zuschuss des Landes (20 %) − 30.000 €
Förderung gesamt (ca. 20 %) 30.000 €
Eigenanteil Verein 120.000 €
Ablauf

In fünf Schritten zur Förderung in Berlin

01

Förderungswürdigkeit und Pflichtangaben klären

Ohne Anerkennung durch die Senatsverwaltung nach § 3 Sportförderungsgesetz gibt es nichts. Ihr braucht den Freistellungsbescheid, eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und einen Eintrag in der Transparenzdatenbank des Landes. Das Gesetz fördert gewerbsmäßig betriebenen Sport grundsätzlich nicht. Wollt ihr Padel-Courts stundenweise an Nichtmitglieder vermieten, klärt vorab mit der Senatsverwaltung, wie das bewertet wird.

02

Fläche und Nutzungsvertrag prüfen

Die meisten der rund 100 Berliner Tennisanlagen vergeben die Sportämter. Auf einer Bezirksanlage braucht ihr einen Nutzungsvertrag, der mindestens den Rückzahlungszeitraum des Darlehens abdeckt, in der Regel zehn Jahre. Fragt das Schul- und Sportamt, ob Padel-Courts dort zulässig sind. Laut Senat ist die weitere Überlassung an Dritte in diesen Verträgen nicht gestattet, das kann auch die Vermietung an Nichtmitglieder treffen.

03

Vorhaben mit dem Vordruck anmelden

Anmeldung per E-Mail beim Referat IV A 24 der Senatsverwaltung, mit Begründung, Dringlichkeit, Kostenschätzung eines Architekten oder Bausachverständigen und Finanzierungsplan. Unter 100.000 € Gesamtzuwendung gilt im Regelfall der 30.09. des Vorjahres. Der Termin für einen Baubeginn 2027 ist vorbei, der nächste am 30.09.2027 fällt auf das rechnerische Ende der Richtlinie. Fragt nach, ob 2027 noch eine spätere Anmeldung möglich ist.

04

Unterlagen und Bürgen vorbereiten

Bei 150.000 € netto und vollem Darlehen liegt die Gesamtzuwendung bei 90.000 €: Ihr reicht digital nach Checkliste ein, ein Büro verlangt die Richtlinie nicht. Mit 178.500 € brutto wären es 107.100 €, dann gelten Planungsliste, Vorbescheid, Bauplanungsunterlagen mit einem unabhängigen Büro und baufachliche Prüfung. Für das Darlehen stellt ihr volljährige Bürgen außerhalb einer Ausbildung, die nicht Mitglied sein müssen, oder eine Bankbürgschaft.

05

Erst nach dem Bescheid bauen und abrufen

Ein Liefer- oder Bauvertrag gilt als Beginn. Müsst ihr euch früher binden, beantragt vorher einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn. Ausgezahlt wird nach dem Einsatz eurer Eigenmittel auf ein Bausonderkonto, zuerst das Darlehen, dann der Zuschuss, 5 % bleiben bis zum Schlussnachweis zurück. Ihr führt ein Bautagebuch. Die Zweckbindung beträgt zehn Jahre für bewegliche Sachen und 25 Jahre für Grundstücke und Gebäude, fragt, was für eure Padel-Courts gilt.

Vorsicht

Drei Fehler, die Fördergeld kosten in Berlin

Den Bauvertrag vor dem Bescheid unterschreiben

Schon der Liefer- oder Leistungsvertrag zählt als Beginn, danach ist das Vorhaben nicht mehr förderfähig. Planung, Architektenvertrag, Bodengutachten und Vermessung sind erlaubt. Müsst ihr früher bestellen, etwa wegen Lieferzeiten der Glaswände, beantragt den vorzeitigen Maßnahmenbeginn bei der Senatsverwaltung.

Das Darlehen als Zuschuss verbuchen

Nicht zurückgezahlt werden nur die 20 %. Die bis zu 40 % sind ein zinsloses Darlehen, die erste Rate ist ein Jahr nach dem Bescheid fällig, Verzug kostet 5 % über dem Basiszins, und Bürgschaften bleiben über die ganze Laufzeit in voller Höhe bestehen. Bei 150.000 € heißt das höchstens 30.000 € Zuschuss und bis zu 60.000 € Rückzahlung.

Den Zuschuss fest einplanen

Angemeldet ist nicht bewilligt. Der Entwurf sieht 2026 und 2027 je 634.000 € für Zuschüsse vor, der Senat listet 1,05 und 1,32 Mio. € Bedarf und hält das Geld trotzdem für auskömmlich, weil Vorhaben Zeit brauchen. Neubauten stehen zuletzt. Fragt vor der Anmeldung, wie der Umbau eines Tennisplatzes zu Padel-Courts eingeordnet wird, und rechnet die Finanzierung auch ohne Zuschuss durch.

Häufige Fragen

Fragen zur Padel-Förderung in Berlin

Wird Padel im Vereinsinvestitionsprogramm gefördert?

Belegt ist es nicht. Weder Richtlinie noch Sportförderungsgesetz nennen Padel, auch in der Senatsliste für 2024 bis 2027 kommt es nicht vor. Tennisanlagen werden aber gefördert, 2025 zum Beispiel die Sanierung von zwei Plätzen mit 23.000 € Zuschuss bei 115.000 € Kosten. Das Gesetz zählt auch spezielle Anlagen für einzelne Sportarten zu den Sportanlagen. Fragt schriftlich beim Referat IV A 24 nach.

Haben Neubauten überhaupt eine Chance?

Ja, aber sie stehen hinten an. Priorität 4 von 4 sind Neubauten und nachrangige Vorhaben, die Senatsverwaltung darf je nach Geld und Planungsstand abweichen. In der Liste 2024 steht eine neue 3-Feld-Tennishalle mit 412.120 € Zuschuss, 2025 die Erweiterung einer Traglufthalle mit 37.200 €. Wie ein Umbau bestehender Tennisplätze zu Padel-Courts eingeordnet wird, sagt die Richtlinie nicht.

Gibt es zusätzlich Geld vom Landessportbund oder der Lotto-Stiftung?

Für den Bau haben wir nichts gefunden. Das Vereinsentwicklungsprogramm des LSB zahlt bis 16.000 € für neue Angebote und Sportgeräte, schließt aber Infrastruktur aus. Lotto-Mittel stecken schon im VIP: Laut Haushaltsplan-Entwurf stammen 534.000 € der 634.000 € Zuschüsse aus der Zweckabgabe der Stiftung. Einen eigenen Antragsweg der Stiftung für Sportbauten haben wir nicht gefunden.

Wie lange läuft das Programm noch?

Die Richtlinie trat am 01.10.2022 in Kraft und tritt nach fünf Jahren außer Kraft, also Ende September 2027. Eine Verlängerung oder Nachfolge haben wir nicht gefunden. Der Haushaltsplan-Entwurf plant auch Verpflichtungen mit Fälligkeit 2028 ein, das spricht für eine Fortführung, sicher ist sie nicht. Der Regeltermin für kleinere Vorhaben mit Baubeginn 2027 lief am 30.09.2026 ab, größere meldet ihr jederzeit an.

Können wir auf einer Bezirksanlage Padel-Courts bauen und fördern lassen?

Das hängt vom Bezirk und vom Nutzungsvertrag ab. Das VIP verlangt, dass der Vertrag mindestens den Rückzahlungszeitraum deckt, und laut Senat ist die Überlassung an Dritte in den Verträgen für Tennisanlagen nicht gestattet. Einen eigenen Zuschuss der Bezirke für Vereinsbauten haben wir nicht gefunden. Sanierungsgeld aus dem Sportstättensanierungsprogramm läuft über die Bedarfslisten der Bezirke und ist nicht für Padel belegt.

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