Vereinsinvestitionsprogramm (VIP) des Landes Berlin
Was ihr bekommen könnt
20 % Zuschuss dazu bis zu 40 % zinsloses Darlehen
- Mindestinvestition
- ab 16.700 €
- Investition
- bis 3.000.000 €
Landesprogramm für Kauf, Errichtung und Sanierung eigener oder gepachteter Sportanlagen, Richtlinie SFR VIP vom 01.10.2022.
Das solltet ihr wissen
- Der Zuschuss beträgt 20 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten, bei allen 33 Maßnahmen der Senatsliste für 2024 und 2025 waren es genau 20 %.
- Dazu gibt es bis zu 40 % als zinsloses Darlehen, das ist kein Zuschuss.
- Mindestens 40 % tragt ihr sofort selbst, auch durch Eigenarbeit.
- Die Richtlinie nennt keinen Höchstbetrag, die Senatsverwaltung spricht von Gesamtkosten bis 3 Mio. €.
- Es gibt keinen Rechtsanspruch, entschieden wird nach Dringlichkeit und Haushaltsmitteln, Neubauten stehen in der niedrigsten von vier Stufen.
- Der Haushaltsplan-Entwurf sieht für Zuschüsse 2026 und 2027 je 634.000 € vor, 2025 waren es 1,45 Mio. €.
- Padel nennt die Richtlinie nicht, einen Padel-Fall haben wir nicht gefunden.
- Die Richtlinie tritt Ende September 2027 außer Kraft.
Aus der Praxis
- Tennis, kein Padel: Treptower Teufel Tennis Club, Errichtung einer 3-Feld-Tennishalle, Liste 2024: 412.120 € Zuschuss und 824.240 € Darlehen bei 2.060.600 € Gesamtkosten.
- Berliner Tennis-Club 1904 Grün-Gold, Erweiterung der Traglufthalle um einen Platz, Liste 2025: 37.200 € Zuschuss und 74.400 € Darlehen bei 186.000 €.
- Tennisclub Heiligensee, Sanierung von zwei Plätzen, Liste 2025: 23.000 € Zuschuss und 46.000 € Darlehen bei 115.000 €.
- Zur Größe: 14 Maßnahmen 2024, 19 bis zum 11.09.2025.
Was ihr tun müsst
Antrag
- Ihr meldet das Vorhaben per E-Mail mit dem Vordruck bei der Senatsverwaltung an (Referat IV A 24), Fachverband und LSB nehmen auf dem Vordruck Kenntnis.
- Bei einer Gesamtzuwendung unter 100.000 € gilt im Regelfall der 30.09. des Vorjahres, ein Architekturbüro verlangt die Richtlinie nicht, die Unterlagen reicht ihr digital nach Checkliste ein. Über 100.000 € ist die Anmeldung terminungebunden, dann folgen Planungsliste, Vorbescheid, Bauplanungsunterlagen eines unabhängigen Architektur- oder Ingenieurbüros und eine baufachliche Prüfung.
- Danach gibt es den Zuwendungsbescheid.
- Ausgezahlt wird nach Einsatz eurer Eigenmittel auf ein Bausonderkonto, zuerst das Darlehen, dann der Zuschuss, 5 % bleiben bis zum Schlussnachweis zurück.
Voraussetzung
- Als förderungswürdig anerkannter Sportverein (gemeinnützig, Freistellungsbescheid, ordnungsgemäße Geschäftsführung, demokratischer Aufbau), eingetragen in der Transparenzdatenbank des Landes.
- Die Anlage gehört euch, oder ihr nutzt sie längerfristig vertraglich, mindestens über den Rückzahlungszeitraum des Darlehens (in der Regel zehn Jahre).
- Gesicherte Gesamtfinanzierung samt Tilgung und Betriebskosten.
- Zuwendung mindestens 10.000 €, nach Angabe des LSB also Gesamtkosten ab etwa 16.700 €.
- Das Vorhaben darf nicht begonnen sein: Ein Liefer- oder Leistungsvertrag gilt als Beginn, Architektenverträge und Bodengutachten nicht.
- Das Darlehen sichern Bürgschaften natürlicher Personen oder eine Bankbürgschaft.
- Zweckbindung zehn Jahre für bewegliche Sachen, 25 Jahre für Grundstücke und Gebäude.
- Barrierefreiheit in allen Bauteilen.
- Gewerbsmäßig betriebener Sport wird nach dem Sportförderungsgesetz grundsätzlich nicht gefördert.
- Wer vorsteuerabzugsberechtigt ist, rechnet nur mit Nettopreisen.
Aus offizieller Quelle
Fördergeber: Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Abteilung Sport), Land Berlin