Goldener Plan Brandenburg 2026 bis 2029
Was ihr bekommen könnt
bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten nur mit Platz auf der Projektliste
- Mindestinvestition
- ab 50.000 €
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Baumaßnahmen an vereinseigenen oder langfristig gepachteten Sportanlagen.
Das solltet ihr wissen
- Die Richtlinie nennt bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten und mindestens 20 % Eigenanteil, aber keinen Höchstbetrag.
- Gefördert werden nur Vorhaben auf der landesweiten Projektliste des LSB, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
- Bis 2029 stehen 30 Mio. € bereit, der LSB hat projektgenau rund 112 Mio. € Bedarf ermittelt.
- Padel nennen weder Richtlinie noch Verfahrensregelung, wirtschaftlich genutzte Anlagen sind ausgeschlossen, und einen Padel-Fall mit Betrag haben wir nicht gefunden.
- Deshalb rechnet unsere Suche hier keine Summe.
Aus der Praxis
- Frühere Richtlinie, kein Padel: Potsdamer Tennisclub Rot Weiss 122.921 € für zwei Tennisplätze mit Flutlicht, einen Kinderplatz und die Umsetzung der Ballwand, Kosten nicht genannt.
- DLRG Oranienburg 998.000 € bei knapp 1,5 Mio. € Gesamtaufwand, also rund zwei Drittel.
Was ihr tun müsst
Antrag
- Vorantrag (Formblatt) bis 01.05. für das Folgejahr bei eurem Kreis- oder Stadtsportbund, bei Gebäuden mit Grundrissskizze.
- Der Sportbund legt Stellungnahme, Prioritätenliste und Voranträge bis 15.05. dem LSB vor. Der LSB führt die landesweite Projektliste und legt sie dem MBJS jährlich zum 30.06. oder bei begründetem Bedarf vor. Befürwortete Vereine reichen bis 01.09. den aktualisierten Antrag mit allen Unterlagen in qualifizierter elektronischer Form beim LSB ein. Das MBJS bewilligt an den LSB, der LSB schließt mit euch einen privatrechtlichen Vertrag.
Voraussetzung
- Sportverein als Letztempfänger, sportfachlicher Bedarf, Eigenanteil mindestens 20 %, gesicherte Gesamtfinanzierung, Genehmigungsfähigkeit, Befürwortung durch die Kommune, ein Mitgliederbestand, der eine effiziente Nutzung erwarten lässt, Eigentum oder Pacht mindestens für die Dauer der Zweckbindung (Außenanlagen 15 Jahre nach dem Durchführungszeitraum, neue Gebäude 25 Jahre).
- Vorhaben darf nicht begonnen sein.
- Ausgeschlossen sind Gesamtkosten bis 50.000 €, wirtschaftlich genutzte Anlagen (Begriff in der Richtlinie nicht definiert) und Sportstätten, die überwiegend dem bezahlten Sport dienen oder gewerbsmäßig betrieben werden.
- Ab 100.000 € Förderung verlangt das Land eine Grundschuld, außer das Grundstück gehört einer Gebietskörperschaft.
Aus offizieller Quelle
Fördergeber: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS), Antrag über den Landessportbund Brandenburg