Padel-Court mit Glaswänden und blauem Kunstrasen am Abend unter Flutlicht
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Padel-Förderung in Brandenburg

In Brandenburg läuft die Baufinanzierung für Vereine über den Goldenen Plan 2026 bis 2029: laut Richtlinie bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Kosten, Antrag über euren Sportbund und den LSB, Auswahl über eine Projektliste. Ob Padel-Courts dort gefördert werden, ist nicht belegt, deshalb nennen wir keine Summe. Stand: 31.10.2026.

Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die Richtlinien der Fördergeber.
Brandenburg auf einen Blick
Goldener Plan, Obergrenze bis zu 80 %
Gesamtkosten des Vorhabens mehr als 50.000 €
Euer Eigenanteil mindestens 20 %
Vorantrag beim Sportbund bis 01.05.
Die 80 % sind eine Obergrenze und keine Zusage, deshalb rechnen wir keine Summe. Gefördert wird nur, was auf der Projektliste des LSB steht, bei 30 Mio. € Budget und rund 112 Mio. € Bedarf. Wirtschaftlich genutzte Anlagen sind ausgeschlossen, den Begriff definiert die Richtlinie nicht, und Padel nennt kein Programmtext. Einen Padel-Fall mit Betrag haben wir nicht gefunden. Kommunale Zuschüsse sind je nach Ort möglich.
Die Fördertöpfe

Goldener Plan, LSB-Richtlinie und Kommune

Für den Bau zählt vor allem der Goldene Plan des Landes. Der LSB stellt dafür die Projektliste auf, leitet das Geld weiter und hat zusätzlich eine eigene Richtlinie mit Darlehensanteil. Kommunen entscheiden eigenständig.

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Goldener Plan Brandenburg 2026 bis 2029

Was ihr bekommen könnt

bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten nur mit Platz auf der Projektliste

Mindestinvestition
ab 50.000 €

Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Baumaßnahmen an vereinseigenen oder langfristig gepachteten Sportanlagen.

Das solltet ihr wissen
  • Die Richtlinie nennt bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten und mindestens 20 % Eigenanteil, aber keinen Höchstbetrag.
  • Gefördert werden nur Vorhaben auf der landesweiten Projektliste des LSB, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
  • Bis 2029 stehen 30 Mio. € bereit, der LSB hat projektgenau rund 112 Mio. € Bedarf ermittelt.
  • Padel nennen weder Richtlinie noch Verfahrensregelung, wirtschaftlich genutzte Anlagen sind ausgeschlossen, und einen Padel-Fall mit Betrag haben wir nicht gefunden.
  • Deshalb rechnet unsere Suche hier keine Summe.
Aus der Praxis
  • Frühere Richtlinie, kein Padel: Potsdamer Tennisclub Rot Weiss 122.921 € für zwei Tennisplätze mit Flutlicht, einen Kinderplatz und die Umsetzung der Ballwand, Kosten nicht genannt.
  • DLRG Oranienburg 998.000 € bei knapp 1,5 Mio. € Gesamtaufwand, also rund zwei Drittel.

Was ihr tun müsst

Antrag
  • Vorantrag (Formblatt) bis 01.05. für das Folgejahr bei eurem Kreis- oder Stadtsportbund, bei Gebäuden mit Grundrissskizze.
  • Der Sportbund legt Stellungnahme, Prioritätenliste und Voranträge bis 15.05. dem LSB vor. Der LSB führt die landesweite Projektliste und legt sie dem MBJS jährlich zum 30.06. oder bei begründetem Bedarf vor. Befürwortete Vereine reichen bis 01.09. den aktualisierten Antrag mit allen Unterlagen in qualifizierter elektronischer Form beim LSB ein. Das MBJS bewilligt an den LSB, der LSB schließt mit euch einen privatrechtlichen Vertrag.
Voraussetzung
  • Sportverein als Letztempfänger, sportfachlicher Bedarf, Eigenanteil mindestens 20 %, gesicherte Gesamtfinanzierung, Genehmigungsfähigkeit, Befürwortung durch die Kommune, ein Mitgliederbestand, der eine effiziente Nutzung erwarten lässt, Eigentum oder Pacht mindestens für die Dauer der Zweckbindung (Außenanlagen 15 Jahre nach dem Durchführungszeitraum, neue Gebäude 25 Jahre).
  • Vorhaben darf nicht begonnen sein.
  • Ausgeschlossen sind Gesamtkosten bis 50.000 €, wirtschaftlich genutzte Anlagen (Begriff in der Richtlinie nicht definiert) und Sportstätten, die überwiegend dem bezahlten Sport dienen oder gewerbsmäßig betrieben werden.
  • Ab 100.000 € Förderung verlangt das Land eine Grundschuld, außer das Grundstück gehört einer Gebietskörperschaft.

Aus offizieller Quelle

Geprüft am 30.10.2026 · Quelle: bravors.brandenburg.de

Fördergeber: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS), Antrag über den Landessportbund Brandenburg

Landessportbund Brandenburg

LSB-Förderrichtlinie Sportstättenbau (A5)

Was ihr bekommen könnt

80 % der anerkannten Kosten hälftig Zuschuss und Darlehen, Festbetrag höchstens 50.000 €

Mindestinvestition
ab 5.000 €

Eigenes Programm des LSB, nicht der Goldene Plan. Die Richtlinie nennt 80 % der anerkannten Kosten, je zur Hälfte als Zuschuss und als zinsloses Darlehen über zehn Jahre.

Das solltet ihr wissen
  • Kosten grundsätzlich bis 100.000 € anerkannt, Festbetrag höchstens 50.000 €.
  • Das Darlehen ist kein Zuschuss.
  • Wie sich die Grenzen zueinander verhalten, sagt der Text nicht eindeutig, deshalb rechnen wir keinen Betrag.
  • Die Fassung gilt bis 31.12.2026, eine Nachfolge haben wir nicht gefunden.

Was ihr tun müsst

Antrag
  • Fassung 2025: Vorantrag bis 01.07. für das Folgejahr beim Kreis- oder Stadtsportbund, vollständiger Antrag bis 15.12. beim LSB. Die Vorantragsfrist für 2027 lag danach am 01.07.2026.
  • Ob ein Antrag für 2027 noch möglich ist und wie die Richtlinie danach lautet, klärt ihr mit dem LSB-Referat Sportstätten.
Voraussetzung
  • Sportverein im LSB, Gemeinnützigkeit, Eigentum oder Pacht mindestens für die Zweckbindung (15 Jahre, bei neuen festen Gebäuden 25 Jahre), Vorhaben nicht begonnen, Genehmigungsfähigkeit, Gesamtfinanzierung gesichert.
  • Ausgeschlossen sind Gesamtkosten bis 5.000 €, wirtschaftlich genutzte Anlagen und gewerbsmäßig betriebene Sportstätten.
  • Kein Rechtsanspruch.

Vorab bestätigen lassen

Geprüft am 30.10.2026 · Quelle: lsb-brandenburg.de

Fördergeber: Landessportbund Brandenburg, aus Landesmitteln

Mit der Fördersuche für euer Vorhaben durchrechnen →
Ablauf

In fünf Schritten zur Förderung in Brandenburg

01

Vorantrag beim Sportbund stellen

Bis 01.05. für das Folgejahr beim Kreis- oder Stadtsportbund, bei Gebäuden mit Grundrissskizze. Der Sportbund führt eine Prioritätenliste und gibt sie bis 15.05. an den LSB. Der nächste Stichtag ist der 01.05.2027, nach dem Wortlaut für 2028. Sprecht vorher mit eurer Kommune, denn sie muss das Vorhaben befürworten.

02

Padel vorab mit dem LSB klären

Wirtschaftlich genutzte Anlagen sind ausgeschlossen, den Begriff definiert die Richtlinie nicht. Fragt schriftlich beim LSB-Referat Sportstätten, wie es Padel-Courts und eure Vermietung an Nichtmitglieder bewertet. Bei sportartspezifischen Maßnahmen stimmt der LSB die Voranträge außerdem mit dem Landesfachverband ab.

03

Fläche und Genehmigung sichern

Ihr braucht Eigentum, Erbbaurecht oder einen Pachtvertrag, der mindestens für die Zweckbindung läuft. Die Antragsunterlagen nennen 15 bzw. 25 Jahre, für Außenanlagen endet die Bindung 15 Jahre nach dem Durchführungszeitraum. Die Genehmigungsfähigkeit muss gegeben sein, der Stand des Verfahrens gehört in den Antrag.

04

Vollständigen Antrag bis 01.09. einreichen

Wird euer Projekt befürwortet, schickt ihr dem LSB in qualifizierter elektronischer Form Baubeschreibung, Lageplan, Kostenberechnung nach DIN 276 oder drei Angebote, höchstens neun Monate alt, außerdem Wirtschaftsplan, Finanzierungsnachweis und Terminplan. Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet.

05

Erst nach der Zusage bauen und abrechnen

Ein Liefer- oder Bauvertrag gilt als Vorhabenbeginn. Ausnahmen kann nur das MBJS im Einzelfall zulassen. Der LSB zahlt vor Prüfung des Verwendungsnachweises höchstens 90 %, plant den Rest also als Zwischenfinanzierung ein. Den Nachweis gebt ihr spätestens drei Monate nach Abschluss ab. Das Bauschild muss die Bundesförderung nennen.

Vorsicht

Drei Fehler, die Fördergeld kosten in Brandenburg

Vor der Zusage einen Auftrag unterschreiben

Der Vertragsabschluss mit der Baufirma zählt als Beginn, danach ist das Vorhaben nicht mehr förderfähig. Planung, Baugrunduntersuchung und das Herrichten des Grundstücks zählen nicht als Beginn. Wartet mit der Unterschrift, bis der LSB euch die Förderung vertraglich zusagt.

Die 80 % als sicheren Satz einplanen

Die Richtlinie sagt bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Kosten, nicht der Rechnung. Pacht, Zugangswege, Parkflächen und reine Planungen zählen nicht, Baunebenkosten nur begrenzt. In der Vorperiode kamen 25 Mio. € auf 36 Mio. € Investitionen, rechnerisch rund 69 %. Das Geld ist knapp: 30 Mio. € stehen rund 112 Mio. € Bedarf gegenüber.

Grenzen aus anderen Richtlinien übernehmen

Ältere Quellen nennen für den Goldenen Plan noch 10.000 € aus der Richtlinie von 2021, die 5.000 € gehören zur LSB-Richtlinie A5. Seit dem 17.04.2026 schließt der Goldene Plan Vorhaben bis 50.000 € aus, ein einzelner günstiger Court kann darunter fallen. Auch Vorantrag bis 01.07. und Antrag bis 15.12. gehören zu A5, nicht zum Goldenen Plan.

Häufige Fragen

Fragen zur Padel-Förderung in Brandenburg

Wird Padel im Goldenen Plan gefördert?

Belegt ist es nicht. Richtlinie und LSB-Verfahrensregelung nennen Padel nicht, und wir haben keinen Padel-Fall mit Betrag gefunden. Tennis wurde 2021 bis 2024 gefördert, zum Beispiel zwei Tennisplätze mit Flutlicht und ein Kinderplatz beim Potsdamer Tennisclub Rot Weiss mit 122.921 € und eine Halle beim Neuenhagener Tennisclub mit 783.233 €. Wirtschaftlich genutzte Anlagen sind ausgeschlossen, fragt also vorab beim LSB.

Gilt für den Goldenen Plan die Grenze von 10.000 € oder 5.000 €?

Nein. Die 10.000 € stammen aus der Richtlinie von 2021, die 5.000 € gelten für die eigene LSB-Richtlinie A5, deren Fassung bis 31.12.2026 läuft. Der Goldene Plan schließt seit der Richtlinie vom 17.04.2026 Vorhaben mit Gesamtkosten bis 50.000 € aus. Fördersatz und Eigenanteil lauten wie 2021: bis zu 80 % und mindestens 20 %.

Können wir den Antrag direkt beim Land stellen?

Nein. Antragsberechtigt ist nur der LSB, ihr seid Letztempfänger. Ihr beginnt mit dem Vorantrag bei eurem Kreis- oder Stadtsportbund, der LSB beantragt beim MBJS, und mit euch schließt der LSB einen privatrechtlichen Vertrag. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht.

Bis wann müssen wir uns melden?

Der Vorantrag gilt bis 01.05. für das Folgejahr, der aktualisierte Antrag bis 01.09. Die Sportbünde hatten ihre Prioritätenlisten laut LSB schon im April 2026 erstellt. Der nächste Stichtag ist der 01.05.2027, nach dem Wortlaut für 2028. Ob ihr früher nachrücken könnt, klärt mit dem Sportbund, denn die Liste wird fortlaufend aktualisiert. Die Richtlinie gilt bis 31.12.2029.

Gibt es zusätzlich Geld vom LSB, vom Tennisverband oder von der ILB?

Der LSB hat eine eigene Richtlinie A5 mit 80 % der anerkannten Kosten, je zur Hälfte Zuschuss und Darlehen, gültig bis 31.12.2026. Die Vorantragsfrist für 2027 lag dort am 01.07.2026. Ob A5 neben dem Goldenen Plan geht, ist ungeklärt. Beim Tennisverband Berlin-Brandenburg und bei der ILB haben wir bei unserer Suche kein Baugeld für Vereine gefunden, vollständig geprüft ist das nicht.

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