Vereinssportstättenbau des Landes Sachsen-Anhalt
Was ihr bekommen könnt
bis zu 50 %
- Mindestinvestition
- ab 10.000 €
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, über 50 % nur in begründeten Ausnahmefällen.
Das solltet ihr wissen
- Die Richtlinie nennt keinen Höchstbetrag, Vorhaben unter 10.000 € Gesamtausgaben sind nicht förderfähig.
- Die 50 % sind eine Obergrenze: Es gibt keinen Rechtsanspruch, eine Prioritätenliste entscheidet, und allgemeine Baunebenkosten, Bauherrenaufgaben und Erschließung zählen nicht mit. 2026 standen für Kommunen und Vereine zusammen 13,928 Mio. € bereit.
- Der Landeshaushalt 2027 ist noch nicht beschlossen, das Jahr beginnt laut Finanzminister mit vorläufiger Haushaltsführung.
Aus der Praxis
- 1. Tennis-Club Magdeburg e. V. (kein Padel): 119.355 € vom Land bei 259.420 € Gesamtkosten für vier Ganzjahresplätze, 2024, das sind rund 46 %.
- SV Lokomotive Blankenburg (kein Padel): 45.000 € für einen Tennis-Ganzjahresplatz, Gesamtkosten nicht genannt.
- TC Grün-Weiß Gardelegen: rund 94.500 €, etwa die Hälfte der Kosten, für die Sanierung des Vereinsheims, 2022.
Was ihr tun müsst
Antrag
- Online im Serviceportal der Investitionsbank (vorher registrieren), bis 31.08. für das Folgejahr.
- Gleichzeitig geht die Antragsdokumentation an den LSB, der mit dem Kreis- oder Stadtsportbund eine Rangliste erstellt.
- Eine Arbeitsgruppe setzt die Prioritäten.
- Nächster regulärer Stichtag: 31.08.2027 für das Förderjahr 2028.
- Hotline der IB: 0800 56 007 57.
Voraussetzung
- Mitglied im LSB, gemeinnützig.
- Die Sportstätte muss öffentliches Eigentum oder Eigentum gemeinnütziger Sportorganisationen sein, auf privatem Grund braucht ihr ein Erbbaurecht, Pacht reicht dort nicht.
- Auf einer kommunalen Anlage genügt laut LSB ein Nutzungsvertrag mit mindestens 15 Jahren Restlaufzeit, bei Neubau 25. Zweckbindung 15 Jahre, bei Neubau 25, ab Inbetriebnahme, die IB kann sie kürzer festlegen.
- Gesamtfinanzierung bis auf die Landesmittel gesichert, mindestens 10 % Eigenmittel.
- Demografiecheck bei Landeszuwendung über 20.000 €.
- Grundschuld bei mehr als 100.000 € Landeszuwendung auf eigenem Grund oder Erbbaurecht.
- Kein Beginn vor Bewilligung.
Aus offizieller Quelle
Fördergeber: Land Sachsen-Anhalt, Ministerium für Inneres und Sport, Bewilligung durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt