Padel-Court mit Glaswänden und blauem Kunstrasen am Abend unter Flutlicht
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Padel-Förderung in Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt gibt das Land Vereinen bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Sportstätten, über die Investitionsbank. Padel nennt keine Richtlinie, ein Verein in Halle meldet aber einen geförderten Court. Die Frist für 2027 ist vorbei, der Landeshaushalt 2027 noch nicht beschlossen. Nächster Stichtag: 31.08.2027. Stand: 31.10.2026.

Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die Richtlinien der Fördergeber.
Sachsen-Anhalt auf einen Blick
Land: Vereinssportstättenbau bis 50 %
Nächster Stichtag 31.08.2027
Lotto Sachsen-Anhalt bis 50 %, max. 75.000 €
Landeshaushalt 2027 noch nicht beschlossen
Die 50 % sind eine Obergrenze ohne Rechtsanspruch, eine Prioritätenliste entscheidet. Einen Höchstbetrag nennt die Richtlinie nicht, einen Padel-Fall mit Betrag kennen wir nicht. Der Lotto-Zuschuss ist kein Geld aus dem Landeshaushalt und steckt nicht in unserer Rechnung. Pflicht sind mindestens 10 % Eigenanteil, mit Lotto 15 %.
Die Fördertöpfe

Diese Töpfe kommen für euren Padel-Court infrage

Den Kern bildet die Landesförderung über die Investitionsbank. Lotto kann sie ergänzen. LEADER ist in passenden Regionen eine Alternative, kein Zusatz. Was eure Stadt oder euer Landkreis beiträgt, ist Einzelfall.

Land Sachsen-Anhalt, Ministerium für Inneres und Sport

Vereinssportstättenbau des Landes Sachsen-Anhalt

Was ihr bekommen könnt

bis zu 50 %

Mindestinvestition
ab 10.000 €

Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, über 50 % nur in begründeten Ausnahmefällen.

Das solltet ihr wissen
  • Die Richtlinie nennt keinen Höchstbetrag, Vorhaben unter 10.000 € Gesamtausgaben sind nicht förderfähig.
  • Die 50 % sind eine Obergrenze: Es gibt keinen Rechtsanspruch, eine Prioritätenliste entscheidet, und allgemeine Baunebenkosten, Bauherrenaufgaben und Erschließung zählen nicht mit. 2026 standen für Kommunen und Vereine zusammen 13,928 Mio. € bereit.
  • Der Landeshaushalt 2027 ist noch nicht beschlossen, das Jahr beginnt laut Finanzminister mit vorläufiger Haushaltsführung.
Aus der Praxis
  • 1. Tennis-Club Magdeburg e. V. (kein Padel): 119.355 € vom Land bei 259.420 € Gesamtkosten für vier Ganzjahresplätze, 2024, das sind rund 46 %.
  • SV Lokomotive Blankenburg (kein Padel): 45.000 € für einen Tennis-Ganzjahresplatz, Gesamtkosten nicht genannt.
  • TC Grün-Weiß Gardelegen: rund 94.500 €, etwa die Hälfte der Kosten, für die Sanierung des Vereinsheims, 2022.

Was ihr tun müsst

Antrag
  • Online im Serviceportal der Investitionsbank (vorher registrieren), bis 31.08. für das Folgejahr.
  • Gleichzeitig geht die Antragsdokumentation an den LSB, der mit dem Kreis- oder Stadtsportbund eine Rangliste erstellt.
  • Eine Arbeitsgruppe setzt die Prioritäten.
  • Nächster regulärer Stichtag: 31.08.2027 für das Förderjahr 2028.
  • Hotline der IB: 0800 56 007 57.
Voraussetzung
  • Mitglied im LSB, gemeinnützig.
  • Die Sportstätte muss öffentliches Eigentum oder Eigentum gemeinnütziger Sportorganisationen sein, auf privatem Grund braucht ihr ein Erbbaurecht, Pacht reicht dort nicht.
  • Auf einer kommunalen Anlage genügt laut LSB ein Nutzungsvertrag mit mindestens 15 Jahren Restlaufzeit, bei Neubau 25. Zweckbindung 15 Jahre, bei Neubau 25, ab Inbetriebnahme, die IB kann sie kürzer festlegen.
  • Gesamtfinanzierung bis auf die Landesmittel gesichert, mindestens 10 % Eigenmittel.
  • Demografiecheck bei Landeszuwendung über 20.000 €.
  • Grundschuld bei mehr als 100.000 € Landeszuwendung auf eigenem Grund oder Erbbaurecht.
  • Kein Beginn vor Bewilligung.

Aus offizieller Quelle

Geprüft am 30.10.2026 · Quelle: lsb-sachsen-anhalt.de

Fördergeber: Land Sachsen-Anhalt, Ministerium für Inneres und Sport, Bewilligung durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt aus Lotterie-Fördermitteln

Lotto Sachsen-Anhalt, Projektförderung für Vereinssportstätten

Was ihr bekommen könnt

bis zu 50 % der Gesamtkosten höchstens 75.000 €, Einzelfallentscheidung

Höchstbetrag
75.000 €

Zuschuss, kein Darlehen und kein Geld aus dem Landeshaushalt. Laut LSB fördert Lotto auch den Vereinssportstättenbau und lässt sich mit der Landesförderung kombinieren.

Aus der Praxis: LSB-Rechenbeispiel für 100.000 €: 15.000 € Eigenanteil, 50.000 € Land, 35.000 € Lotto. Ein belegter Padel-Fall mit Lotto fehlt.

Das solltet ihr wissen
  • Bis zu 50 % der Gesamtkosten, höchstens 75.000 €, Eigenanteil in der Regel mindestens 15 %.
  • Als Beispiele nennt der LSB Duschen, Hallenboden und Steganlage, keinen neuen Court.
  • Wir rechnen Lotto nicht mit, weil die Vergabe im Einzelfall entschieden wird und kein Padel-Fall belegt ist.

Was ihr tun müsst

Antrag
  • Online im Antragsportal von Lotto Sachsen-Anhalt, jederzeit möglich, vorher mit Kreis- oder Stadtsportbund und LSB absprechen.
  • Laut LSB mindestens 4 Monate vor Baubeginn bei Zuwendungen bis 15.000 € und mindestens 8 Monate bei mehr; die Lotto-Hinweise von 2023 nennen 6 Monate.
  • Plant mit den 8. Über Anträge ab 15.000 € berät der Lotto-Beirat viermal im Jahr, danach entscheidet der Aufsichtsrat.
Voraussetzung
  • Gemeinnützig, kein kommerzieller Zweck, ab 2.500 € Antragssumme, höchstens zwei Sportanträge je Jahr. Die Lotto-Hinweise (Stand 10/2023) verlangen Überregionalität, Modellcharakter oder besonderes Landesinteresse.
  • Eine sportfachliche Stellungnahme des LSB ist Pflicht.
  • Abgelehnte Vorhaben dürfen nicht erneut beantragt werden.
  • Kostensteigerungen erhöhen den Zuschuss nicht.
  • Rechnungen dürfen nicht vor Antragseingang datiert sein.
  • Kein Rechtsanspruch.

Vorab bestätigen lassen

Geprüft am 30.10.2026 · Quelle: lsb-sachsen-anhalt.de

Fördergeber: Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt aus Lotterie-Fördermitteln, der LSB gibt die sportfachliche Stellungnahme

Kommunal

Landkreis und Gemeinde

Viele Landkreise, Städte und Gemeinden haben eigene Sportförderrichtlinien. Manche geben zusätzlich einen Zuschuss oder übernehmen eine Bürgschaft.

LEADER und CLLD: Sportstätten in Lokalen Entwicklungsstrategien

bis zu 80 %, höchstens 150.000 €, nach Wegweiser; Entscheidung der Aktionsgruppe

Mehr dazu und Antrag

Das Ministerium nennt im Fördermittelwegweiser 2025 für LEADER einen Fördersatz bis 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, bis 150.000 € je Vorhaben. Das gilt nur in LEADER-Regionen. Ob Vereine antragsberechtigt sind, ein Padel-Court passt und eure Region noch Mittel hat, ist nicht geprüft. CLLD mit EFRE verlangt mindestens 150.000 € Förderbetrag und passt nicht zu zwei Courts. Wichtig: Maßnahmen, die für eine EU-Förderung ausgewählt sind, fördert das Land nicht zusätzlich über die Sportstättenrichtlinie.

Antrag: Über die Lokale Aktionsgruppe eurer Region, laut Wegweiser fortlaufend möglich. Vor dem Landesantrag klären, welches der beiden Programme ihr nutzt.

Voraussetzung: Standort im Gebiet einer Lokalen Aktionsgruppe, Neubau nur, wenn Umbau oder Erweiterung unwirtschaftlich ist. Richtlinie LEADER 2023 bis 2027.

Vorab bestätigen lassen

Geprüft am 30.10.2026 · Quelle: publikationen.sachsen-anhalt.de

Fördergeber: EU und Land über die Lokalen Aktionsgruppen, Bewilligung laut Fördermittelwegweiser durch die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten

Sportförderrichtlinie der Stadt Halle (Saale), Bau von Sportstätten

bis zu 30 %, Obergrenze 30.000 €

Aus der Praxis: Der Hallesche Tennis Club Peißnitz nennt für seinen Padel-Court die Stadt Halle und das Land als Förderer, ohne Beträge.

Mehr dazu und Antrag

Zuschuss bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Sanierung, Um-, Aus- und Neubau, die kommunale Zuwendung ist auf 30.000 € begrenzt. In Einzelfällen kann die Stadt auf Empfehlung des Sportausschusses mehr bewilligen. Die Fassung stammt von 2018, ob sie heute so gilt, ist nicht geprüft.

Antrag: Schriftlich auf dem Formular der Stadt bis 31.08. für das Folgejahr.

Voraussetzung: Sportverein in Halle, der eine kommunale oder eigene Sportstätte zur alleinigen Nutzung bewirtschaftet. Mindestens 10 % Eigenanteil, Fördermittel Dritter sind vorrangig, die Summe aller Zuwendungen darf die Kosten nicht übersteigen.

Vorab bestätigen lassen

Geprüft am 30.10.2026 · Quelle: halle.de

Fördergeber: Stadt Halle (Saale), Fachbereich Sport

Beteiligung von Stadt, Gemeinde oder Landkreis

nach Einzelfall, keine feste Quote

Mehr dazu und Antrag

Keine feste Quote: Jede Kommune entscheidet selbst, ob und wie viel sie zum Eigenanteil beiträgt. Beteiligt sie sich über den Bagatellgrenzen, verlangt die IB eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht. Die Grenzen liegen bei 50.000 € für Landkreise und kreisfreie Städte, 25.000 € für sonstige Städte und Gemeinden und 10.000 € für Gemeinden unter 10.000 Einwohnern.

Antrag: Direkt bei Stadt, Gemeinde oder Landkreis, vor dem Landesantrag. Beschluss oder Absichtserklärung gehören in den Finanzierungsplan der IB.

Voraussetzung: Beschluss der Kommune. Gehört ihr die Fläche, braucht die IB eine Erklärung der Gemeinde zur Einhaltung des Zuwendungszwecks.

Aus der Praxis: Die Landeshauptstadt Magdeburg beteiligte sich am Umbau der Tennisplätze des 1. Tennis-Club Magdeburg, der Betrag ist nicht genannt.

Vorab bestätigen lassen

Geprüft am 30.10.2026 · Quelle: ib-sachsen-anhalt.de

Fördergeber: Kommune vor Ort

Mit der Fördersuche für euer Vorhaben durchrechnen →
Beispielrechnung

Zwei Courts mit Flutlicht: die Finanzierung im günstigen Fall

Die Rechnung nutzt nur die Landesförderung, weil sie als einzige einen belegten Satz hat: Das Ministerium nennt bei Vereinen Anteile von 46 % bis etwa 50 %, aber keinen Padel-Fall. Die 50 % sind als Obergrenze angesetzt, das ist der günstige Fall und keine Zusage. Lotto und Kommune können euren Eigenanteil weiter senken, aber nur im Einzelfall.

Günstiger Fall: 150.000 € netto für zwei Outdoor-Courts mit Flutlicht (Spanne 130.000 bis 180.000 €, ohne Puffer), alles zuwendungsfähig, volle 50 %, Platz auf der Prioritätenliste. Allgemeine Baunebenkosten, Bauherrenaufgaben und Erschließung zählen aber nicht mit. Das Land nennt keinen Höchstbetrag. Magdeburg (Tennis) lag bei rund 46 %. Ohne Vorsteuerabzug zählt brutto (178.500 €). Lotto fehlt, weil die Vergabe offen ist. Für 2027 fehlt noch der Haushalt.
Investition (2 Courts, Flutlicht) 150.000 €
Vereinssportstättenbau des Landes (bis 50 %) − 75.000 €
Förderung gesamt (ca. 50 %) 75.000 €
Eigenanteil Verein 75.000 €
Ablauf

In fünf Schritten zur Förderung in Sachsen-Anhalt

01

Mitgliedschaft und Nutzungsrecht klären

Euer Verein muss Mitglied im LSB sein. Die Fläche gehört dem Verein oder der öffentlichen Hand. Auf privatem Grund braucht ihr ein Erbbaurecht, Pacht reicht dort nicht. Auf einer kommunalen Anlage verlangt der LSB einen Nutzungsvertrag mit mindestens 15 Jahren Restlaufzeit, bei Neubau 25, dazu das Einverständnis der Gemeinde und ihre Erklärung zur Zweckbindung.

02

Beratung beim LSB und Kreissportbund holen

Das Referat Sportinfrastruktur des LSB berät per Telefon, Mail, online oder vor Ort. 2026 boten der LSB und die Kreis- und Stadtsportbünde dazu Infoabende von März bis Juni an, fragt nach den nächsten. Fragt dort auch, ob euer Padel-Court als Umbau oder Neubau zählt, das entscheidet über 15 oder 25 Jahre Zweckbindung.

03

Unterlagen und drei Angebote zusammenstellen

Die IB-Checkliste (Stand 25.06.2026) verlangt unter anderem Baugenehmigung oder Vorbescheid, Lageplan 1:1000, Baugrundgutachten bei Neubau, Belegungsplan, Finanzierungsplan, Nachweis des Eigenanteils von mindestens 10 % und drei vergleichbare Kostenangebote je Los. Über 20.000 € Landeszuwendung kommt der Demografiecheck dazu, über 50.000 € euer Wirtschaftsplan.

04

Bis 31.08. online beantragen

Registriert euch vorab im Serviceportal der Investitionsbank und sendet die Antragsdokumentation bis zum selben Tag an den LSB. Wollt ihr eine Prüfung vorab, schickt die Unterlagen bis 01.08. über euren Kreissportbund. Wollt ihr auch Lotto, stellt den Antrag parallel, mindestens 8 Monate vor Baubeginn.

05

Bewilligung abwarten, bauen, abrechnen

Der LSB reicht seine Rangliste bis 30.09. ein, danach legt die Arbeitsgruppe die Prioritätenliste fest. Für 2026 gab das Ministerium sie am 29.12.2025 bekannt, einzelne Bescheide übergab es noch im Mai 2026. Mittel fordert ihr nach Bewilligung ab und gebt sie laut LSB binnen zwei Monaten aus. Den Verwendungsnachweis reicht ihr in der Regel sechs Monate nach Fertigstellung ein.

Vorsicht

Drei Fehler, die Fördergeld kosten in Sachsen-Anhalt

Auftrag erteilen, bevor der Bescheid da ist

Nach der Richtlinie darf ohne Bewilligung nicht begonnen werden, und der LSB zählt schon die Auftragserteilung dazu: Wer vorher beginnt, kann keine Förderung mehr erhalten. Ausnahme ist nur der genehmigte vorzeitige Maßnahmenbeginn, den ihr bei der IB beantragt. Bei Lotto dürfen Rechnungen nicht vor dem Antragseingang datiert sein.

Mit alten Fristen und Zuständigkeiten planen

Im Netz stehen noch der 30.09. als Antragsfrist und das Landesverwaltungsamt als Antragsstelle. Heute gilt der 31.08. bei der Investitionsbank, der 30.09. ist der Termin für die Rangliste des LSB. Auch die bis zu 100 % für Vorhaben bis 50.000 € waren Sonderregeln, belegt für 2019 und 2020. Die Richtlinie von 2024 sagt bis zu 50 %, mehr nur in begründeten Ausnahmefällen.

Den Court an einen gewerblichen Betreiber weiterreichen

Zuwendungsempfänger sind Kommunen, gemeinnützige Sportorganisationen und kommunale Unternehmen, die Weiterleitung der Fördermittel an Dritte ist ausgeschlossen. Lotto fördert keine kommerziellen Vorhaben. Plant ihr Gästebuchung oder einen Betreiber, klärt das mit der IB, bevor ihr den Antrag stellt.

Häufige Fragen

Fragen zur Padel-Förderung in Sachsen-Anhalt

Wird Padel in Sachsen-Anhalt überhaupt gefördert?

Keine Richtlinie nennt Padel. Förderfähig sind aber Neubau und Umbau, auch spezielle Anlagen für einzelne Sportarten, und bei der Erweiterung vorhandener Sportstätten nennt die Richtlinie Trendsportarten. Der Hallesche Tennis Club Peißnitz schreibt, die Umnutzung eines Tennisplatzes zum Padel-Court sei von Land und Stadt Halle gefördert worden, ohne Beträge. Fragt IB und LSB vor dem Antrag, ob euer Konzept passt.

Ist das Landesgeld für 2027 und 2028 sicher?

Nein. Der Landeshaushalt 2027 ist noch nicht beschlossen, laut Finanzminister beginnt das Jahr mit vorläufiger Haushaltsführung, und laut dpa klafft nach den Anmeldungen der Ministerien eine Lücke von über einer Milliarde Euro. Neue Vorhaben sind in dieser Phase nach einem Beitrag im Verfassungsblog nicht möglich. Eine Aussage zur Sportstättenförderung selbst haben wir nicht gefunden, fragt also bei IB und LSB nach.

Kann ich Lotto und Landesförderung zusammen nutzen?

Laut LSB ja. Sein Beispiel für 100.000 €: 15.000 € Eigenanteil, 50.000 € Land, 35.000 € Lotto. Lotto zahlt höchstens 75.000 € und höchstens 50 % der Gesamtkosten. In den Lotto-Hinweisen von 2023 stehen als Voraussetzung Überregionalität, Modellcharakter oder Landesinteresse, und abgelehnte Vorhaben dürft ihr nicht erneut einreichen. Fragt also früh nach.

Zählt die Umsatzsteuer zu den förderfähigen Kosten?

Nur, wenn ihr nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt seid. Wer Vorsteuer abziehen kann, bekommt sie nicht gefördert. Für zwei Courts mit Flutlicht wären das 150.000 € netto oder 178.500 € brutto als Basis. Welcher Fall zutrifft, klärt euer Steuerberater.

Was, wenn wir die Frist am 31.08. verpassen?

Die reguläre Frist für 2027 lief am 31.08.2026 ab, die nächste ist der 31.08.2027 für das Förderjahr 2028. Spätere Anträge können mit Zustimmung des Ministeriums und des LSB bewilligt werden, wenn nach der Auswahl noch Mittel übrig sind. Darauf besteht kein Anspruch, und solange der Haushalt 2027 fehlt, ist das besonders unsicher.

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