Padel-Court mit Glaswänden und blauem Kunstrasen am Abend unter Flutlicht

Padel-Förderung in Hamburg

In Hamburg läuft die Förderung für Vereinsbauten über den Hamburger Sportbund und die städtische Förderbank IFB. Der HSB nennt für Neubau 15 %, aufgeteilt in Zuschuss und Darlehen, den Zuschussanteil nennt er öffentlich nicht. Die IFB gibt Kredite mit städtischer Bürgschaft. Einen Padel-Förderfall haben wir nicht gefunden. Stand: Oktober 2026.

Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die Richtlinien der Fördergeber.
Hamburg auf einen Blick
HSB: Neubau, Erweiterung 15 % inkl. Darlehen
HSB: Sanierung (Vergleich) 50 % inkl. Darlehen
IFB-Förderkredit Sport Darlehen ab 20.000 €
HSB-Antrag bis 600.000 € laufend im Förderjahr
Die 15 % sind Zuschuss und Darlehen zusammen und keine Zusage. Die Aufteilung legt der HSB je Projekt fest, deshalb zeigen wir keinen Förderbetrag. Padel nennt er nicht, seine Förderbedingungen liegen nur im Mitgliederportal. Den IFB-Kredit zahlt ihr zurück, er verlangt mindestens 20 % Eigenkapital und eine Bestätigung des Landessportamts.
Die Fördertöpfe

Sportbund-Programm und Kredit: die beiden Wege in Hamburg

Der HSB vergibt Geld aus dem Sportfördervertrag der Stadt, die IFB einen Kredit mit städtischer Bürgschaft. Land und Kommune fallen in Hamburg zusammen, Quartiersfonds und Bezirke geben Mittel nur im Einzelfall. Ein eigenes Zuschussprogramm der Sportbehörde für Vereinsbauten haben wir nicht gefunden.

Hamburger Sportbund

Investitionsprogramm des Hamburger Sportbundes für vereinseigene Anlagen

Was ihr bekommen könnt

15 % bei Neubau 50 % bei Sanierung, jeweils Zuschuss und Darlehen zusammen, Zuschussanteil nicht öffentlich

Der HSB nennt zwei feste Sätze: 50 % für Sanierungen, 15 % für Neubauten, Erweiterungen und Ersatzneubauten.

Das solltet ihr wissen
  • Beide Sätze umfassen Zuschuss und Darlehen.
  • Die Aufteilung legt der HSB individuell fest, öffentlich nennt er sie nicht.
  • Für zwei neue Padel-Courts passt nach unserer Lesart der Satz für Neubau, Padel steht dort aber nicht.
  • Bei 150.000 € wären das rechnerisch 22.500 € zusammen (eigene Rechnung), davon ist ein Teil Darlehen.
  • Das Darlehen ist kein Randfall: 2025 führte der HSB 643 aktive Darlehen für 178 Mitgliedsorganisationen, nach der Jahresrechnung 2024 waren die Darlehen für Sanierung und Instandhaltung zinslos.
  • Ob das auch für Neubau gilt, ist offen.
  • Eine Euro-Obergrenze nennt der HSB nicht.
  • Das Geld stammt aus dem Sportfördervertrag mit der Stadt, ein zweiter Landeszuschuss daneben ist nicht belegt.

Was ihr tun müsst

Antrag
  • Antragsformulare und besondere Förderbedingungen im HSB-Mitgliederportal.
  • Projekte bis 600.000 € Investitionsvolumen ab sofort laufend im Förderjahr, größere bis 31.01. des Förderjahres.
  • Vollständige Anträge werden nach Eingang bearbeitet.
  • Sind die Mittel des Jahres erschöpft, wird der Antrag ins Folgejahr verschoben und dort geprüft, eine Zusage ist das nicht.
  • Kontakt laut HSB: Benjamin Laumann, 040 41908-119.
Voraussetzung
  • Mitgliedsorganisation des HSB, Baumaßnahme an vereinseigener Sportanlage oder an Vereinsräumen.
  • Nutzungsrecht, Baubeginn, Eigenanteil und Kombinierbarkeit stehen in den Förderbedingungen im Mitgliederportal.
  • Wir haben sie nicht geöffnet.

Vorab bestätigen lassen

Geprüft am 30.10.2026 · Quelle: hamburger-sportbund.de

Fördergeber: Hamburger Sportbund, finanziert über den Sportfördervertrag der Stadt

Hamburgische Investitions- und Förderbank, Richtlinie der Behörde für Inneres und Sport, Bürgschaft der Stadt

IFB-Förderkredit Sport

Was ihr bekommen könnt

kein Zuschuss Darlehen, Bürgschaft bis 80 % der Gesamtkosten

Darlehen, kein Zuschuss: mindestens 20.000 €, marktüblicher Zins auf Anfrage, die Stadt bürgt bis zu 80 % der Gesamtkosten, soweit der IFB-Kredit sie finanziert.

Das solltet ihr wissen
  • Die Tilgung beträgt in der Regel mindestens 2 % im Jahr zuzüglich ersparter Zinsen, ab dem fünften Monat nach Vertragsschluss fällt auf den nicht abgerufenen Betrag ein Bereitstellungszins von 1,80 % an. Teilrückzahlungen sind während der Zinsbindung ausgeschlossen.
  • Der Kredit ist für Vorhaben gedacht, die ohne ihn mangels Zugang zum Kapitalmarkt nicht zustande kämen.
  • Gefördert werden Neubau, Umbau, Erweiterung, Grundinstandsetzung und Modernisierung.
  • Die Richtlinie trägt den Stand 07.07.2022, die IFB bietet das Programm auf ihrer Seite weiter an.

Was ihr tun müsst

Antrag
  • Zuerst die Förderungswürdigkeit beim Landessportamt beantragen (040 428 24-351), mit Beschreibung und Finanzierungsaufstellung.
  • Nach der Feststellung teilt das Amt sie spätestens binnen zwei Monaten mit, die Dauer der Prüfung selbst nennt die Richtlinie nicht.
  • Danach der Antrag mit allen Unterlagen bei der IFB (Sportförderung, 040 24846-519), laut Richtlinie bis 01.01. bzw. 01.07. des Förderjahres und vor Maßnahmenbeginn.
Voraussetzung
  • Gemeinnütziger Verein im Hamburger Vereinsregister, ausschließlich auf Ortsebene im Amateursport tätig, mindestens zwei Jahre im HSB und mindestens 50 Mitglieder (Ausnahmen möglich).
  • Erkennbarer Bedarf, sportpolitische Bedeutung, wirtschaftlich tragfähig, diskriminierungsfreier Zugang.
  • Nutzung für 20 Jahre gesichert, mindestens 20 % Eigenkapital, Baugenehmigung, gesicherte Gesamtfinanzierung.
  • Keine Quersubventionierung wirtschaftlicher Tätigkeiten wie Gastronomie.
  • Kein Rechtsanspruch, die IFB entscheidet im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Aus offizieller Quelle

Geprüft am 30.10.2026 · Quelle: ifbhh.de

Kommunal

Landkreis und Gemeinde

Viele Landkreise, Städte und Gemeinden haben eigene Sportförderrichtlinien. Manche geben zusätzlich einen Zuschuss oder übernehmen eine Bürgschaft.

Quartiersfonds und Bezirksmittel

kein fester Satz, Einzelfall

Aus der Praxis: Sportclub Alstertal-Langenhorn: 500.000 € für den Ausbau der Sportflächen, Mai 2026, kein Padel.

Mehr dazu und Antrag

Beides nur im Einzelfall und ohne festen Satz. Aus dem investiven Quartiersfonds gingen laut Pressemitteilung vom Mai 2026 500.000 € an den Sportclub Alstertal-Langenhorn für Sporträume und Umkleiden und 250.000 € an den Ruderverein Teichwiesen für erste Planungsschritte, beides kein Padel. Die Höhe richtet sich nach Projekt und verfügbaren Mitteln. Daneben vergeben die Bezirksversammlungen Sondermittel, die IFB-Richtlinie nennt sie als möglichen Zuschuss. Geöffnet haben wir nur die Regel des Bezirks Harburg: Sie fördert dauerhafte Ausstattungen grundsätzlich nicht, ob ein Court darunter fällt, steht dort nicht. Nichts davon ist zum HSB-Satz addiert.

Antrag: Die Pressemitteilung nennt keinen Antragsweg, fragt beim Bezirksamt eures Bezirks. Harburg will den Antrag möglichst 14 Wochen vor Projektbeginn, die Beratung dauert etwa drei Monate, im Juli und August wird nicht entschieden.

Voraussetzung: Gemeinnützige Vereine gehören laut Pressemitteilung beim Quartiersfonds zu den Antragsberechtigten. Harburg erwartet ab 5.000 € Antragssumme in der Regel mindestens 25 % Eigenleistung, das Projekt darf noch nicht begonnen haben. Kein Anspruch auf Förderung.

Vorab bestätigen lassen

Geprüft am 30.10.2026 · Quelle: hamburg.de

Fördergeber: Finanzbehörde mit den Bezirken, Bezirksversammlungen

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Ablauf

In fünf Schritten zur Förderung in Hamburg

01

Beim HSB den Zuschussanteil erfragen

Für das Investitionsprogramm nennt der HSB Benjamin Laumann, 040 41908-119. Fragt schriftlich, ob zwei Padel-Courts als Neubau oder Sanierung zählen, wie viel der Förderung Zuschuss ist und welche Mittel im Förderjahr noch frei sind. Formulare und Förderbedingungen liegen im Mitgliederportal.

02

Nutzungsrecht und Mitgliedschaft prüfen

Die Planungsberatung des HSB (040 41908-263) berät zu Baurecht, Sportrahmen- und Überlassungsverträgen. Für den IFB-Kredit braucht ihr 20 Jahre gesicherte Nutzung, zwei Jahre HSB-Mitgliedschaft und 50 Mitglieder, Ausnahmen sind möglich. Ihr müsst gemeinnützig sein und im Hamburger Vereinsregister stehen.

03

Förderungswürdigkeit beim Landessportamt beantragen

Wollt ihr den IFB-Kredit, beantragt zuerst beim Landessportamt die Förderungswürdigkeit, mit Beschreibung und Finanzierungsaufstellung samt Eigenkapital. Nach der Feststellung teilt das Amt sie binnen zwei Monaten mit, wie lange die Prüfung dauert, steht nicht in der Richtlinie. Über die Kreditwürdigkeit sagt sie noch nichts.

04

Baugenehmigung und IFB-Unterlagen vorbereiten

Die IFB verlangt Jahresabschlüsse von drei Jahren, Kostenaufstellung brutto, Geschäftsplan mit zwei weiteren Planjahren, Lageplan und die Baugenehmigung oder die Bestätigung der Genehmigungsfiktion. Der Antrag geht laut Richtlinie bis 01.01. oder 01.07. des Förderjahres ein.

05

Verträge erst nach der Prüfung schließen

Die IFB will den Antrag, bevor ihr größere Verpflichtungen eingeht, Planungsleistungen sind ausgenommen. Bau- und Finanzierungsverträge kommen erst, wenn geprüft ist, ob eine Förderung infrage kommt. Einen früheren Beginn beantragt ihr bei der Behörde für Inneres und Sport, einen Anspruch gibt das nicht. Die Regel des HSB kennen wir nicht, sie steht im Mitgliederportal.

Vorsicht

Drei Fehler, die Fördergeld kosten in Hamburg

Mit den 50 % rechnen

Die 50 % des HSB gelten für Sanierungen, Neubauten und Erweiterungen bekommen 15 %. Bei 150.000 € sind das 52.500 € Unterschied (eigene Rechnung), und beide Sätze enthalten Darlehen. Plant mit dem Neubausatz, bis der HSB schriftlich eine andere Einordnung bestätigt.

Die 15 % als geschenktes Geld buchen

Die 15 % teilen sich in Zuschuss und Darlehen. Bucht nur den schriftlich zugesagten Zuschuss als Förderung, den Rest als Schuld. Auch der IFB-Kredit ist ein Darlehen, mit mindestens 2 % Tilgung im Jahr, Bereitstellungszins ab dem fünften Monat und ohne Teilrückzahlung während der Zinsbindung. Plant die Tilgung in Beiträgen und Platzvermietung ein.

Gastronomie und Vermietung nicht abgrenzen

Die IFB fördert nur Amateursport und verlangt objektiv nachprüfbare Maßnahmen, dass Gastronomie oder Merchandise nicht quersubventioniert werden. Das Angebot muss sich an Interessierte in Hamburg und Umgebung richten. Klärt vorab, wie ihr Stundenbuchungen von Gästen einordnet, wie sie auch beim THK Rissen vorkommen.

Häufige Fragen

Fragen zur Padel-Förderung in Hamburg

Wird Padel in Hamburg gefördert?

HSB und IFB nennen Padel nicht, sie fördern Neubau und Sanierung vereinseigener Anlagen allgemein. Auch der Hamburger Tennis-Verband nennt auf seiner Padel-Seite kein Programm. Der THK Rissen betreibt laut Vereinsseite drei Padel-Courts, zu Kosten und Finanzierung sagt der Verein nichts. Einen Hamburger Padel-Förderfall mit Betrag haben wir nicht gefunden.

Wie viel Zuschuss bleibt bei zwei Courts?

Das können wir nicht beziffern. 15 % von 150.000 € wären rechnerisch 22.500 € (eigene Rechnung), das ist aber die Summe aus Zuschuss und Darlehen. Die Aufteilung legt der HSB je Projekt fest, öffentlich nennt er sie nicht. Deshalb zeigt unsere Fördersuche für Hamburg keinen Betrag. Der Teil, der Darlehen ist, senkt eure Kosten nicht.

Stimmen nun 15 % oder 50 %?

Beides, für verschiedene Vorhaben. Der HSB nennt 50 % für Sanierungen und 15 % für Neubauten, Erweiterungen und Ersatzneubauten, jeweils aufgeteilt in Zuschuss und Darlehen. Für neue Courts ist 15 % der belegte Satz. Ob ein Padel-Court auf einem alten Tennisplatz als Sanierung gilt, ist nicht belegt.

Lassen sich HSB-Förderung und IFB-Kredit kombinieren?

Nach der IFB-Richtlinie ist die Kombination mit anderen Fördermitteln zulässig, wenn die Summe die Aufwendungen nicht übersteigt. Alle Zusagen müsst ihr offenlegen. Ob der HSB neben einem IFB-Kredit fördert und ob sein Zuschuss oder Darlehen auf die 20 % Eigenkapital der IFB zählt, steht nicht in den geöffneten Quellen.

Zahlen die Bezirke oder die Stadt noch etwas dazu?

Im Einzelfall und ohne festen Satz. Aus dem investiven Quartiersfonds gingen laut Pressemitteilung vom Mai 2026 500.000 € an einen Sportclub in Hamburg-Nord, nicht für Padel. Der Bezirk Harburg erwartet bei Sondermitteln ab 5.000 € in der Regel mindestens 25 % Eigenleistung und einen Antrag 14 Wochen vor Beginn, dauerhafte Ausstattungen fördert er grundsätzlich nicht.

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