Padel-Court mit Glaswänden unter Flutlicht zur blauen Stunde
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Padel-Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern fördert das Land vereinseigene Sportstätten mit bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Netto-Ausgaben, höchstens 250.000 €, Antrag über den Landessportbund. Padel nennt die Richtlinie nicht. Den einzigen belegten Padel-Zuschuss, 50.000 € in Neustrelitz, zahlte der Bürgerfonds, dessen Mittel erschöpft sind. Stand: 31.10.2026.

Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die Richtlinien der Fördergeber.
Mecklenburg-Vorpommern auf einen Blick
Zuschuss auf Netto, Obergrenze bis zu 60 %
Regelförderung, höchstens 250.000 €
Zweiter Aufruf für 2027, nicht bestätigt 31.01.2027, falls Mittel
Euer Verein mindestens 31 Mitglieder
Die 60 % sind eine Obergrenze der Sportinfrastrukturrichtlinie vom 14.08.2025, die am 31.12.2029 außer Kraft tritt. Padel steht nicht im Text, Tennis und Trendsportarten schon. Frühere Vereinsfälle lagen bei rund 60 % netto, einen Padel-Bescheid aus dieser Richtlinie haben wir nicht gefunden. Der LSB entscheidet bei Landesmitteln vorab, bei ELER gibt er ein Votum, einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Landesmittel gelten vorrangig in fünf Städten, sonst in der Regel EU-Geld aus ELER. Welches Budget für 2027 bereitsteht und ob der Aufruf zum 31.01.2027 stattfindet, haben wir nicht gefunden.
Die Fördertöpfe

Landesrichtlinie, Gemeinde-Kofinanzierung, Bürgerfonds und zwei Städte

Für den Bau zählt eine Richtlinie des Landes: Der LSB prüft vor, das Landesförderinstitut bewilligt. Liegt euer Standort außerhalb der fünf großen Städte, kann eure Gemeinde den Satz auf bis zu 90 % heben. Der Bürgerfonds hat einen Padel-Court bezuschusst, seine Mittel sind aber ausgeschöpft. Greifswald und Schwerin haben eigene Zuschüsse, beim Tennisverband MV fanden wir kein Baugeld.

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport

Sportinfrastrukturrichtlinie M-V: Zuschuss für vereinseigene Sportstätten

Was ihr bekommen könnt

bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Netto-Ausgaben höchstens 250.000 €

Höchstbetrag
250.000 €
Mindestinvestition
ab 10.001 €

Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Neubau, Umbau und Modernisierung vereinseigener Sportstätten nach der Richtlinie vom 14.08.2025, die am 31.12.2029 außer Kraft tritt.

Das solltet ihr wissen
  • Tennis ist als Spezialsportanlage genannt, dazu Anlagen für Trendsportarten, Padel steht nicht im Text. Die Untergrenze: Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen 10.000 € übersteigen, genau 10.000 € reichen nicht.
  • Bei Landesmitteln gelten über 45.000 € bis zu 60 %, höchstens 250.000 €.
  • Darunter gibt es Stufen: bis 30.000 € bis zu 90 %, von über 30.000 bis 45.000 € höchstens 27.000 €.
  • Landesmittel gehen vorrangig nach Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Stralsund und Greifswald, anderswo kommt die Förderung in der Regel aus dem EU-Fonds ELER, ebenfalls bis zu 60 %, wenn das Land die Kofinanzierung trägt.
  • Bei Landesmitteln entscheidet der LSB dem Grunde nach, bei ELER gibt er ein Votum, danach werden die Anträge nach Projektauswahlkriterien gereiht.
  • Bei der Höhe berücksichtigt das Land Finanzkraft und Eigenleistung, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
  • Von 2012 bis 2022 gab es laut LSB im Mittel 49 Anträge und 27 geförderte Maßnahmen im Jahr. Frühere Vereinsfälle lagen bei rund 60 % netto, der größte bei rund 100.000 €.
  • Einen Padel-Bescheid aus dieser Richtlinie haben wir nicht gefunden, die 60 % sind deshalb eine Obergrenze und keine Erwartung.
  • Das Geld des LSB ist hier Landes- und EU-Geld, deshalb steht das Programm nur auf der Ebene land.
Aus der Praxis
  • Frühere Richtlinien, kein Padel, Beträge aus einer Landtagsantwort von 2025: Schützenverein Vier Tore Neubrandenburg, Antrag 2024, 99.609 € Zuschuss bei 104.891 € Eigenmitteln, rund 58 % netto.
  • Schützenverein Karlshagen, Antrag 2022, 25.733 € bei 25.305 € Eigenmitteln, rund 60 % netto.
  • Die Netto-Anteile sind eigene Rechnung mit 19 % Umsatzsteuer.
  • LSB-Beispielrechnung: 100.000 € netto ergeben 60.000 €, dem Verein bleiben 59.000 € inklusive Umsatzsteuer.

Was ihr tun müsst

Antrag
  • Zweistufig.
  • Erst ein Informationsantrag auf dem LSB-Formblatt über euren Kreis- oder Stadtsportbund an den LSB, regulär bis 31.08. für das Folgejahr, verspätet nur bei ausreichenden Mitteln, mit Belegungsplan, Kostenschätzung nach DIN 276 oder mindestens drei Angeboten, Eigentums- oder Pachtnachweis und Nachweis der gesicherten Finanzierung.
  • Der LSB prüft Bedarf und Finanzierbarkeit.
  • Bei Landesmitteln entscheidet er dem Grunde nach, bei ELER gibt er ein Votum.
  • Danach der formgebundene Antrag beim Landesförderinstitut in Schwerin bis 31.03., bei Landesmitteln auf Papier, bei ELER digital.
  • Dort reiht ein automatisiertes Verfahren die vollständigen Anträge zu einem Bewertungsstichtag nach Projektauswahlkriterien.
  • Ein weiteres Verfahren ist laut Richtlinie zulässig: Informationsantrag bis 31.01., formgebundener Antrag bis 31.05. des laufenden Jahres.
  • Der LSB nennt das den 2. Förderaufruf, für Zuschüsse unter 250.000 €.
  • Ob dafür 2027 Mittel da sind und der Aufruf stattfindet, haben wir nicht gefunden.
Voraussetzung
  • Ordentliches Mitglied im LSB mit mindestens 31 Mitgliedern, gemeinnützig, sportfachlicher Bedarf, gesicherte Gesamtfinanzierung.
  • Eigentum, Erbbaurecht oder Nießbrauch für mindestens 25 Jahre ab dem Jahr nach der Bewilligung, bei Zuwendungen unter 10.000 € zehn Jahre.
  • Pacht oder sonstige Nutzungsrechte zählen für Sportorganisationen nur mit einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, etwa der Gemeinde, und über dieselbe Laufzeit.
  • Ein privater Pachtvertrag erfüllt den Wortlaut nicht.
  • Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen 10.000 € übersteigen, Ausnahmen nur durch das Sportministerium im begründeten Einzelfall.
  • Vor dem Antrag beim Landesförderinstitut darf nicht begonnen werden.
  • Zweckbindung 10 Jahre bis 10.000 € Zuwendung, 15 Jahre bis 100.000 €, 20 Jahre darüber.
  • Nicht zuwendungsfähig sind unter anderem Grundstück, vorbereitende Maßnahmen, Stellplätze, Baunebenkosten der Leistungsphase 9 und Maßnahmen mit überwiegend wirtschaftlichen Interessen, als Beispiele nennt die Richtlinie Gaststätten und Hausmeisterwohnungen.

Aus offizieller Quelle

Geprüft am 30.10.2026 · Quelle: lfi-mv.de

Fördergeber: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport (Richtlinie), Landesförderinstitut M-V (Bewilligung), Vorprüfung durch den Landessportbund M-V

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport

Bürgerfonds des Landes: zurzeit keine Mittel

Was ihr bekommen könnt

Festbetrag in der Regel höchstens 50.000 € je Vorhaben, zurzeit keine Mittel

Höchstbetrag
50.000 €

Hier steht der einzige Padel-Zuschuss mit Betrag, den wir in Mecklenburg-Vorpommern belegen können: 50.000 € für den Bau eines Padel-Courts in Neustrelitz, bewilligt am 28.10.2025.

Das solltet ihr wissen
  • Der Bürgerfonds gibt Vereinen einen Festbetrag für ehrenamtlich getragene Vorhaben, auch im Sport und auch für Baumaßnahmen, in der Regel höchstens 50.000 €.
  • Bewilligt wird in der Reihenfolge des Antragseingangs.
  • Verfügbar ist das Programm derzeit nicht: Das Landesamt meldet die Mittel als ausgeschöpft und bittet, keine Anträge zu stellen.
  • Die Richtlinie tritt am 31.12.2026 außer Kraft, Geld war nur noch für 2026 eingeplant.
  • Ob es weitergeht, soll laut Landesregierung die nächste Koalitionsvereinbarung klären.
  • Deshalb rechnet die Suche das Programm nicht.
Aus der Praxis
  • Aus der Landtagsantwort vom Februar 2026: Neustrelitz, Bau eines Padel-Courts, 56.700 € Gesamtkosten, 50.000 € Zuwendung, rund 88 % (eigene Rechnung), der Verein ist nicht genannt.
  • TC Blau-Weiß Rostock, Flutlichtbau, 54.758 € Gesamtkosten, 50.000 € Zuwendung.

Was ihr tun müsst

Antrag
  • Formgebundener Antrag beim Landesamt für Gesundheit und Soziales in Rostock.
  • Derzeit bittet das Landesamt, wegen ausgeschöpfter Mittel keinen Antrag zu stellen.
  • Fragt dort nach, ob es 2027 ein Folgeprogramm gibt.
Voraussetzung
  • Eingetragener Verein, ehrenamtlich getragenes gemeinnütziges Vorhaben, Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
  • Eigene Arbeitsleistungen und Grundstückskauf sind nicht zuwendungsfähig.
  • Zweckbindung bei Baumaßnahmen zehn Jahre.

Aus offizieller Quelle

Geprüft am 30.10.2026 · Quelle: lagus.mv-regierung.de

Fördergeber: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport (Richtlinie), Landesamt für Gesundheit und Soziales (Bewilligung)

Kommunal

Landkreis und Gemeinde

Viele Landkreise, Städte und Gemeinden haben eigene Sportförderrichtlinien. Manche geben zusätzlich einen Zuschuss oder übernehmen eine Bürgschaft.

ELER-Weg mit Kofinanzierung durch die Gemeinde

bis zu 90 %, wenn eure Gemeinde die Kofinanzierung trägt

Mehr dazu und Antrag

Variante derselben Sportinfrastrukturrichtlinie, in der Regel außerhalb von Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Stralsund und Greifswald. Übernimmt eure Gemeinde die nationale Kofinanzierung von 40 % des ELER-Zuschusses, sind bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Netto-Ausgaben möglich, höchstens 250.000 €. Die Ausgaben müssen 10.000 € übersteigen, genau 10.000 € reichen nicht. Im LSB-Beispiel mit 100.000 € netto sind das 90.000 €, davon 54.000 € ELER-Mittel und 36.000 € von der Kommune. Auf 150.000 € netto wären es bis zu 135.000 €, davon 54.000 € von der Gemeinde (eigene Rechnung). Ob eure Gemeinde das zahlt, entscheidet sie selbst. In einer Landtagsantwort von 2025 stehen Vereine mit EU-Mitteln ohne Landesanteil, etwa der Sportschützenverein Wolgast, Antrag 2024: 56.257 € beantragt, davon 42.193 € EU, bei 27.426 € Eigenmitteln, rund 80 % netto (eigene Rechnung). Wer den Rest trug, steht dort nicht. Einen Fall mit 90 % oder einen Gemeindebeschluss dafür haben wir nicht gefunden. Die Mittel werden erst nach bezahlten Rechnungen erstattet, ihr finanziert also vor. Wir zeigen die Karte, rechnen sie aber nicht zur Summe.

Antrag: Wie beim Landesprogramm: Informationsantrag über Kreis- oder Stadtsportbund an den LSB, dazu der schriftliche Nachweis der Kofinanzierung durch die Kommune, dann der digitale Antrag beim Landesförderinstitut bis 31.03., beim weiteren Verfahren bis 31.05. Die Anträge werden nach Projektauswahlkriterien gereiht.

Voraussetzung: Standort in der Regel außerhalb der fünf Städte mit vorrangig Landesmitteln, schriftlicher Nachweis der Kofinanzierung durch eure Gemeinde, zuwendungsfähige Ausgaben über 10.000 €. Beim ELER-Weg sind Eigenleistungen nicht zuwendungsfähig. Grundstück und Pacht wie beim Landesprogramm.

Aus offizieller Quelle

Geprüft am 30.10.2026 · Quelle: lsb-mv.de

Fördergeber: EU (ELER) und eure Gemeinde als nationale Kofinanzierung, Bewilligung durch das Landesförderinstitut M-V

Investitionskostenzuschuss der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

in der Regel bis 50 % des Eigenanteils, Festbetrag

Mehr dazu und Antrag

Festbetrag für Neubau, Sanierung und Modernisierung auf eigenem oder mindestens 25 Jahre gepachtetem Grund laut Sportfördersatzung, in Kraft seit 01.01.2019. Die Stadt trägt in der Regel höchstens 50 % des Eigenanteils des Vereins, in begründeten Einzelfällen bis zu 90 %. Parallelförderung etwa durch den LSB ist ausdrücklich zulässig, bestehende Fördermöglichkeiten müssen aber ausgeschöpft sein. Gesamtkosten mindestens 5.000 €, mindestens 31 Mitglieder, keine ausschließlich kommerziellen Interessen, die Anlage muss vorrangig dem Training und Wettkampf dienen und soll an drei Terminen kostenfrei für städtische Zwecke bereitstehen. Gilt nur für Vereine in Greifswald. Ob die Satzung seit 2019 geändert wurde, haben wir nicht geprüft.

Antrag: Antrag bis 31.08. für das Folgejahr mit Beschreibung der Maßnahme, Kostenschätzung nach DIN 276, Nutzerkreis, Realisierungszeitraum, Eigentums- oder Pachtnachweis, Darlegung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Stellungnahme des Sportbundes Hansestadt Greifswald. Nicht vor der Antragstellung beginnen, ein vorzeitiger Beginn braucht eine schriftliche Genehmigung.

Voraussetzung: Sitz in Greifswald, mindestens 31 Mitglieder, Mitgliedsbeitrag von Erwachsenen mindestens 60 € im Jahr, Zuschuss nur, wenn der Verein die Mittel nicht selbst aufbringen kann und bestehende Fördermöglichkeiten ausgeschöpft sind.

Vorab bestätigen lassen

Geprüft am 30.10.2026 · Quelle: greifswald.de

Fördergeber: Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Investitionskostenzuschuss der Landeshauptstadt Schwerin

Festbetrag, Eigenanteil mindestens 10 %

Mehr dazu und Antrag

Festbetrag für Sportbau, Modernisierung oder Sanierung auf eigenen oder langfristig gepachteten Grundstücken laut Sportförderrichtlinie, die unter den Bekanntmachungen 2026 veröffentlicht ist und die Fassung von 2016 ersetzt. Gesamtkosten mindestens 5.000 €, Eigenanteil mindestens 10 %, keine ausschließlich kommerziellen Interessen. Andere Fördermöglichkeiten müssen zuerst ausgeschöpft sein, eine Parallelförderung ist unschädlich, solange keine Überfinanzierung entsteht. Die Höhe legt die Stadt nach den Wertgrenzen ihrer Hauptsatzung fest, einen Betrag nennt die Richtlinie nicht. Gilt nur für Vereine in Schwerin.

Antrag: Antrag bis 30.04. für das Folgejahr mit Maßnahmenbeschreibung, Finanzierung auf Basis einer Kostenschätzung nach DIN 276, Nutzerkreis, Realisierungszeitraum, Eigentums- oder Vertragsnachweis, Darlegung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Stellungnahme des Stadtsportbundes. Ein vorzeitiger Beginn braucht eine Genehmigung.

Voraussetzung: Sitz in Schwerin, Mitglied im Stadtsportbund, mindestens 31 Mitglieder mit mindestens 10 % Kindern und Jugendlichen, Mindestbeitrag Erwachsener 60 € im Jahr, Gemeinnützigkeit, mindestens ein Jahr im Vereinsregister. Die bezuschussten Anlagen müssen vorrangig dem Trainings- und Wettkampfbetrieb zur Verfügung stehen.

Vorab bestätigen lassen

Geprüft am 30.10.2026 · Quelle: schwerin.de

Fördergeber: Landeshauptstadt Schwerin

Mit der Fördersuche für euer Vorhaben durchrechnen →
Beispielrechnung

Zwei Courts mit Flutlicht: die Finanzierung im günstigen Fall

Bei 150.000 € netto ergeben bis zu 60 % höchstens 90.000 € Zuschuss. Das ist die Obergrenze der Richtlinie, kein belegter Padel-Bescheid, und nur möglich, wenn euer Antrag ausgewählt wird. Den Rest und die Umsatzsteuer tragt ihr selbst, ohne Vorsteuerabzug zusammen 88.500 €.

Kostenbasis: 150.000 € netto für zwei Courts mit Flutlicht (Spanne 130.000 bis 180.000 €, ohne Puffer). Angenommen: alles zuwendungsfähig, voller Satz von 60 %, unter dem Deckel von 250.000 €. Grundstück, Stellplätze und Leistungsphase 9 senken die Basis, Finanzkraft fließt in die Höhe ein. Im Mittel 2012 bis 2022 lag die Förderung bei rund 42 % der Baukosten (eigene Rechnung aus LSB-Zahlen). Mit Kofinanzierung der Gemeinde sind bis zu 135.000 € möglich, sie trüge 54.000 €.
Investition (2 Courts, Flutlicht) 150.000 €
Sportinfrastrukturrichtlinie, bis zu 60 % − 90.000 €
Förderung gesamt (ca. 60 %) 90.000 €
Eigenanteil Verein 60.000 €
Ablauf

In fünf Schritten zur Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

01

Mitgliedschaft und Fläche klären

Ihr braucht die ordentliche Mitgliedschaft im LSB und mindestens 31 Mitglieder. Die Fläche gehört euch oder steht per Erbbaurecht oder Nießbrauch mindestens 25 Jahre ab dem Jahr nach der Bewilligung bereit. Ein Pacht- oder Nutzungsvertrag zählt nur mit einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, etwa der Gemeinde, und über dieselbe Laufzeit. Ein privater Pachtvertrag erfüllt den Wortlaut nicht.

02

Sportbund und Gemeinde ansprechen

Der Informationsantrag läuft über euren Kreis- oder Stadtsportbund, der ein Votum abgibt. Fragt dort und beim LSB, ob Padel als sportfachlicher Bedarf anerkannt wird und welcher Fachverband mitredet, unter der Vorgängerrichtlinie zählte auch dessen Votum. Liegt euer Standort nicht in Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Stralsund oder Greifswald, fragt eure Gemeinde, ob sie die Kofinanzierung übernimmt. Das hebt den Satz von 60 auf bis zu 90 %.

03

Informationsantrag beim LSB stellen

Der reguläre Termin für 2027 war der 31.08.2026, verspätete Anträge zählen nur bei ausreichenden Mitteln. Der LSB nennt außerdem den 31.01. des Förderjahres als zweiten Aufruf für Zuschüsse unter 250.000 €. Ob er für 2027 stattfindet, haben wir nicht gefunden. Der nächste reguläre Termin ist der 31.08.2027. Beilegen müsst ihr Belegungsplan, Kostenschätzung nach DIN 276 oder drei Angebote, Eigentums- oder Pachtnachweis und Finanzierungsnachweis. Das Formblatt fragt auch Zielgruppen, Mehrfachnutzung und Mitgliederentwicklung ab.

04

Formellen Antrag beim Landesförderinstitut einreichen

Der formgebundene Antrag geht bis 31.03. an das Landesförderinstitut in Schwerin, beim zweiten Aufruf bis 31.05. Landesmittel beantragt ihr auf Papier nach der Entscheidung des LSB. ELER läuft digital über das Agrarantragsportal, dort werden die Anträge nach Projektauswahlkriterien gereiht. Der bestätigte Eingang gilt nach der Richtlinie als vorzeitiger Beginn auf eigenes Risiko. Fragt vor der Unterschrift nach, denn der LSB spricht von einer Genehmigung.

05

Vergeben, bauen und das Geld vorfinanzieren

Für Bauleistungen richtet sich die Vergabeart nach dem Auftragswert netto: Direktauftrag bis 150.000 €, freihändig bis 300.000 €, vollständig dokumentiert und mit den Vorgaben des Tariftreuegesetzes. Bei ELER prüft das Landesförderinstitut die Vergabe vor dem ersten Mittelabruf, bei Verstößen werden Ausgaben nicht erstattet. ELER zahlt erst nach bezahlten Rechnungen, ihr finanziert also vor. Landesmittel dürft ihr im Voraus abrufen, wenn ihr sie binnen drei Monaten verwendet.

Vorsicht

Drei Fehler, die Fördergeld kosten in Mecklenburg-Vorpommern

Den Auftrag unterschreiben, bevor der Antrag beim Landesförderinstitut eingegangen ist

Als Vorhabenbeginn gilt grundsätzlich der Abschluss des Liefer- oder Leistungsvertrags. Der Informationsantrag beim LSB ersetzt den Antrag beim Landesförderinstitut nicht. Planung, Bodenuntersuchung, Grunderwerb und das Herrichten des Grundstücks zählen dagegen in der Regel nicht als Beginn.

Die Courts auf privat gepachtetem Grund planen

Die Richtlinie lässt Pacht und sonstige Nutzungsrechte nur mit Körperschaften des öffentlichen Rechts genügen, der LSB schreibt Kommune oder Gemeinde. Auf privatem Grund bleiben Erbbaurecht oder Nießbrauch über 25 Jahre. Nur bei einer Zuwendung unter 10.000 € reichen zehn Jahre.

Alte Zahlen aus Förderportalen übernehmen

Ältere Beschreibungen nennen noch 100.000 € als Höchstzuschuss und eine Frist am 30. November. Die Richtlinie von 2024 ist durch die vom 14.08.2025 außer Kraft getreten. Heute gelten in der Regel bis 250.000 € und der Informationsantrag bis 31.08.

Häufige Fragen

Fragen zur Padel-Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Wird Padel in Mecklenburg-Vorpommern gefördert?

Einmal belegt, aber nicht über die Sportrichtlinie: Der Bürgerfonds bewilligte 2025 für den Bau eines Padel-Courts in Neustrelitz 50.000 € bei 56.700 € Kosten. Seine Mittel sind ausgeschöpft. Die Sportinfrastrukturrichtlinie nennt Tennis und Trendsportarten, nicht Padel, einen Bescheid daraus haben wir nicht gefunden. Der ARTC '90 in Rostock eröffnete im Juli 2026 einen Court, zur Finanzierung sagt die Zeitung nichts. Fragt den LSB vorab schriftlich.

Bekommen wir Landesgeld oder EU-Geld?

Landesmittel gehen vorrangig nach Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Stralsund und Greifswald, anderswo zahlt in der Regel ELER. Landesgeld: über 45.000 € Ausgaben bis zu 60 %. ELER: bis zu 60 %, wenn das Land kofinanziert, bis zu 90 %, wenn eure Gemeinde es tut. Eigenleistungen mit 15 € je Stunde können nur beim Landesgeld zählen.

Wie viel Geld ist im Topf?

Eine Summe für 2027 haben wir nicht gefunden. Laut LSB gab es 2012 bis 2022 im Mittel rund 2,5 Mio. € im Jahr, 49 Anträge und 27 geförderte Maßnahmen, 2019 bis 2022 lagen die Anfragen bei 7,5 bis 10,2 Mio. € im Jahr. Für 2026 und 2027 sah der LSB den Sportstättenbau auf Vorjahresniveau oder darunter. Das Landes-Sondervermögen für Sport läuft laut LSB nicht über ihn, sondern über die Kommunen.

Dürfen wir die Courts an Nichtmitglieder vermieten?

Das regelt kein Text ausdrücklich. Nicht zuwendungsfähig sind Maßnahmen mit überwiegend wirtschaftlichen Interessen, als Beispiele nennt die Richtlinie Gaststätten und Hausmeisterwohnungen, keine Sportanlagen. Das Formblatt fragt, ob jeder Interessent Mitglied werden und die Anlage nutzen kann. Klärt mit dem LSB schriftlich, wie viel Stundenvermietung unschädlich ist. Die Zweckbindung läuft je nach Zuschuss 15 oder 20 Jahre.

Geht ein städtischer Zuschuss zusätzlich?

Die Richtlinie erlaubt Kumulierung, wenn das andere Programm sie zulässt. Greifswald erklärt Parallelförderung ausdrücklich für zulässig und zahlt in der Regel bis zu 50 % des Eigenanteils. Schwerin hält sie ohne Überfinanzierung für unschädlich und verlangt einen Eigenanteil von mindestens 10 %. Beide wollen, dass andere Förderungen ausgeschöpft sind. Schwerin nennt keinen Betrag.

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