Sportinfrastrukturrichtlinie M-V: Zuschuss für vereinseigene Sportstätten
Was ihr bekommen könnt
bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Netto-Ausgaben höchstens 250.000 €
- Höchstbetrag
- 250.000 €
- Mindestinvestition
- ab 10.001 €
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Neubau, Umbau und Modernisierung vereinseigener Sportstätten nach der Richtlinie vom 14.08.2025, die am 31.12.2029 außer Kraft tritt.
Das solltet ihr wissen
- Tennis ist als Spezialsportanlage genannt, dazu Anlagen für Trendsportarten, Padel steht nicht im Text. Die Untergrenze: Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen 10.000 € übersteigen, genau 10.000 € reichen nicht.
- Bei Landesmitteln gelten über 45.000 € bis zu 60 %, höchstens 250.000 €.
- Darunter gibt es Stufen: bis 30.000 € bis zu 90 %, von über 30.000 bis 45.000 € höchstens 27.000 €.
- Landesmittel gehen vorrangig nach Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Stralsund und Greifswald, anderswo kommt die Förderung in der Regel aus dem EU-Fonds ELER, ebenfalls bis zu 60 %, wenn das Land die Kofinanzierung trägt.
- Bei Landesmitteln entscheidet der LSB dem Grunde nach, bei ELER gibt er ein Votum, danach werden die Anträge nach Projektauswahlkriterien gereiht.
- Bei der Höhe berücksichtigt das Land Finanzkraft und Eigenleistung, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
- Von 2012 bis 2022 gab es laut LSB im Mittel 49 Anträge und 27 geförderte Maßnahmen im Jahr. Frühere Vereinsfälle lagen bei rund 60 % netto, der größte bei rund 100.000 €.
- Einen Padel-Bescheid aus dieser Richtlinie haben wir nicht gefunden, die 60 % sind deshalb eine Obergrenze und keine Erwartung.
- Das Geld des LSB ist hier Landes- und EU-Geld, deshalb steht das Programm nur auf der Ebene land.
Aus der Praxis
- Frühere Richtlinien, kein Padel, Beträge aus einer Landtagsantwort von 2025: Schützenverein Vier Tore Neubrandenburg, Antrag 2024, 99.609 € Zuschuss bei 104.891 € Eigenmitteln, rund 58 % netto.
- Schützenverein Karlshagen, Antrag 2022, 25.733 € bei 25.305 € Eigenmitteln, rund 60 % netto.
- Die Netto-Anteile sind eigene Rechnung mit 19 % Umsatzsteuer.
- LSB-Beispielrechnung: 100.000 € netto ergeben 60.000 €, dem Verein bleiben 59.000 € inklusive Umsatzsteuer.
Was ihr tun müsst
Antrag
- Zweistufig.
- Erst ein Informationsantrag auf dem LSB-Formblatt über euren Kreis- oder Stadtsportbund an den LSB, regulär bis 31.08. für das Folgejahr, verspätet nur bei ausreichenden Mitteln, mit Belegungsplan, Kostenschätzung nach DIN 276 oder mindestens drei Angeboten, Eigentums- oder Pachtnachweis und Nachweis der gesicherten Finanzierung.
- Der LSB prüft Bedarf und Finanzierbarkeit.
- Bei Landesmitteln entscheidet er dem Grunde nach, bei ELER gibt er ein Votum.
- Danach der formgebundene Antrag beim Landesförderinstitut in Schwerin bis 31.03., bei Landesmitteln auf Papier, bei ELER digital.
- Dort reiht ein automatisiertes Verfahren die vollständigen Anträge zu einem Bewertungsstichtag nach Projektauswahlkriterien.
- Ein weiteres Verfahren ist laut Richtlinie zulässig: Informationsantrag bis 31.01., formgebundener Antrag bis 31.05. des laufenden Jahres.
- Der LSB nennt das den 2. Förderaufruf, für Zuschüsse unter 250.000 €.
- Ob dafür 2027 Mittel da sind und der Aufruf stattfindet, haben wir nicht gefunden.
Voraussetzung
- Ordentliches Mitglied im LSB mit mindestens 31 Mitgliedern, gemeinnützig, sportfachlicher Bedarf, gesicherte Gesamtfinanzierung.
- Eigentum, Erbbaurecht oder Nießbrauch für mindestens 25 Jahre ab dem Jahr nach der Bewilligung, bei Zuwendungen unter 10.000 € zehn Jahre.
- Pacht oder sonstige Nutzungsrechte zählen für Sportorganisationen nur mit einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, etwa der Gemeinde, und über dieselbe Laufzeit.
- Ein privater Pachtvertrag erfüllt den Wortlaut nicht.
- Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen 10.000 € übersteigen, Ausnahmen nur durch das Sportministerium im begründeten Einzelfall.
- Vor dem Antrag beim Landesförderinstitut darf nicht begonnen werden.
- Zweckbindung 10 Jahre bis 10.000 € Zuwendung, 15 Jahre bis 100.000 €, 20 Jahre darüber.
- Nicht zuwendungsfähig sind unter anderem Grundstück, vorbereitende Maßnahmen, Stellplätze, Baunebenkosten der Leistungsphase 9 und Maßnahmen mit überwiegend wirtschaftlichen Interessen, als Beispiele nennt die Richtlinie Gaststätten und Hausmeisterwohnungen.
Aus offizieller Quelle
Fördergeber: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport (Richtlinie), Landesförderinstitut M-V (Bewilligung), Vorprüfung durch den Landessportbund M-V