Sportförderung der Stadt Bremen für vereinseigene Sportstätten
Was ihr bekommen könnt
im Grundsatz 50 % der anerkannten Kosten für Neubau und Padel nicht belegt
Zuschuss nach Ermessen, ohne Anspruch und ohne genannten Höchstbetrag. Ziffer 3.4 der Richtlinie nennt auch den Neubau vereinseigener Sportstätten, Ziffer 5 setzt im Grundsatz 50 % der anerkannten Kosten an. Die Sportamt-Seite führt Neubau aber nicht auf: Vorrang haben Sanierungen, nachrangig sind Renovierungen sowie Aus- und Umbauten.
Das solltet ihr wissen
Einen geförderten Padel-Court haben wir nicht gefunden, deshalb setzen wir keinen Betrag an.
Was ihr tun müsst
Antrag
- Beim Sportamt Bremen mit Antragsformular und drei Kostenvoranschlägen.
- Erste Tranche: Anträge bis 31.01. eines Jahres, Restmittel in einer zweiten Tranche mit Anträgen bis 31.07. Die nächsten Termine sind der 31.01.2027 und der 31.07.2027.
- Die städtische Deputation für Sport entscheidet nach Empfehlung der Senatorin.
Voraussetzung
- Anerkannter Träger des Sports, der in der Stadtgemeinde Bremen wirkt, also nicht in Bremerhaven.
- Alle anderen Finanzierungswege müssen ausgeschöpft sein, Eigenleistung und vorrangige Finanzierung werden berücksichtigt.
- Antrag vor Beginn: Schon Auftragsvergabe und Annahme eines Angebots zählen als Beginn.
Aus offizieller Quelle
Fördergeber: Senatorin für Inneres und Sport, Sportamt Bremen (Stadtgemeinde Bremen)