Vereinseigener Sportstättenbau des Landessportbunds Thüringen
Was ihr bekommen könnt
in der Regel bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben in den veröffentlichten Förderfällen rund 60 %
- Mindestinvestition
- ab 6.000 €
Nicht rückzahlbarer Zuschuss, in der Regel bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 2.000 € je gemeldetem Vereinsmitglied, mindestens 5 % Eigenmittel.
Das solltet ihr wissen
- Das Geld kommt aus dem Landeshaushalt über die Staatskanzlei, der LSB verteilt es. Die 60 % sind eine Obergrenze und setzen einen Platz im Förderplan voraus: 2026 standen 2,7 Mio. € bereit, der LSB konnte 51 von 85 Anträgen berücksichtigen.
- Die LSB-Seite nennt Trendsportarten und die Umwidmung von Sportstätten als Förderzwecke, Padel selbst nicht.
Aus der Praxis
- Kein Padel-Fall gefunden.
- Zur Quote: Der SV Eintracht Oberland bekam 2026 für die Sanierung seines Vereinsheims 84.630 € bei 141.058 € Gesamtkosten, der TSV 1911 Themar 2025 für eine LED-Flutlichtanlage 44.720 € bei 74.500 €, der SV Blau-Weiß 90 Neustadt (Orla) 2025 für die Sanierung seines Kunstrasenplatzes 369.000 € bei 615.117 €.
- Das sind jeweils rund 60 %, aber kein Neubau eines Spielfelds.
Was ihr tun müsst
Antrag
- Zweistufig: Zuerst Beratung mit dem Kreis- oder Stadtsportbund (ab 50.000 € Baukosten oder bei Baugenehmigung Pflicht, schriftlich dokumentiert).
- Dann Anmeldung mit Stellungnahmen von Gemeinde, Landkreis, Sportbund und Fachverband bis 1. August für das Folgejahr, bei größeren Vorhaben und Neubauten mit einer Vorplanung (HOAI-Phase 2).
- Fehlende Stellungnahmen könnt ihr laut LSB-Seite bis 31. August nachreichen.
- Den Antrag stellt ihr erst nach Aufforderung durch den LSB. Die nächste Anmeldefrist ist der 1. August 2027 für das Förderjahr 2028, das ist ein Sonntag.
Voraussetzung
- LSB-Mitglied, in der Regel seit zwei Jahren.
- Der Verein ist selbst Bauträger.
- Die Anlage soll seit fünf Jahren in eurer Nutzung sein, Ausnahmen gibt es etwa bei der Erweiterung wegen Mitgliederentwicklung.
- Sportfachlicher Bedarf, nachgewiesen über die Vereinbarkeit mit der aktuellen kommunalen Sportstättenentwicklungsplanung.
- Gesicherte Gesamtfinanzierung, Genehmigungsfähigkeit, Eigentum oder Nutzungsvertrag mindestens bis zum Ende der Zweckbindung (15 Jahre bei Modernisierung, Umbau und Sanierung, 20 Jahre bei Neubau).
- Kein Vorhabenbeginn vor dem Zuwendungsvertrag.
- Ausgeschlossen sind überwiegend kommerzielle Anlagen und Baumaßnahmen, die Mikroplastik in die Umwelt austragen, als Beispiele nennt die Richtlinie Gummigranulat und Ganzjahres-Tennisplätze.
- Kein Rechtsanspruch.
Aus offizieller Quelle
Fördergeber: Landessportbund Thüringen, aus Landesmitteln der Thüringer Staatskanzlei