Padel-Court mit Glaswänden unter Flutlicht zur blauen Stunde
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Padel-Förderung in Thüringen

In Thüringen läuft die Förderung für Vereine über den Landessportbund: in der Regel bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, bezahlt aus Landesmitteln. Das Geld ist knapp, 2026 kamen 51 von 85 Anträgen zum Zug. Padel nennt die Richtlinie nicht, einen Förderfall haben wir nicht gefunden. Nächste Anmeldefrist: 1. August 2027. Stand: Oktober 2026.

Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die Richtlinien der Fördergeber.
Thüringen auf einen Blick
LSB-Zuschuss bis 60 %, Obergrenze
Deckel 2.000 € je Mitglied
Nächste Anmeldefrist 1. August 2027
Zweckbindung 15 Jahre, Neubau 20
Die 60 % sind eine Obergrenze und kein Anspruch. 2025 standen 5 Mio. € Bedarf gegen 2,5 Mio. € Mittel, 2026 waren es 2,7 Mio. €. Der Landeshaushaltsplan 2026 und 2027 nennt 2,7 Mio. € für den LSB, für das Förderjahr 2028 haben wir noch keinen Plan gefunden.
Die Fördertöpfe

LSB, Kreis, EU-Mittel: Was für euren Padel-Court infrage kommt

Der Zuschuss kommt vom Landessportbund und ist Landesgeld, deshalb steht er in der Rechnung nur einmal. Kreis oder Stadt kommen je nach Standort dazu: In 7 von 22 Gebieten gibt es laut LSB-Verzeichnis gerade keinen Weg über eine Sportförderrichtlinie. LEADER haben wir nicht geprüft.

Landessportbund Thüringen

Vereinseigener Sportstättenbau des Landessportbunds Thüringen

Was ihr bekommen könnt

in der Regel bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben in den veröffentlichten Förderfällen rund 60 %

Mindestinvestition
ab 6.000 €

Nicht rückzahlbarer Zuschuss, in der Regel bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 2.000 € je gemeldetem Vereinsmitglied, mindestens 5 % Eigenmittel.

Das solltet ihr wissen
  • Das Geld kommt aus dem Landeshaushalt über die Staatskanzlei, der LSB verteilt es. Die 60 % sind eine Obergrenze und setzen einen Platz im Förderplan voraus: 2026 standen 2,7 Mio. € bereit, der LSB konnte 51 von 85 Anträgen berücksichtigen.
  • Die LSB-Seite nennt Trendsportarten und die Umwidmung von Sportstätten als Förderzwecke, Padel selbst nicht.
Aus der Praxis
  • Kein Padel-Fall gefunden.
  • Zur Quote: Der SV Eintracht Oberland bekam 2026 für die Sanierung seines Vereinsheims 84.630 € bei 141.058 € Gesamtkosten, der TSV 1911 Themar 2025 für eine LED-Flutlichtanlage 44.720 € bei 74.500 €, der SV Blau-Weiß 90 Neustadt (Orla) 2025 für die Sanierung seines Kunstrasenplatzes 369.000 € bei 615.117 €.
  • Das sind jeweils rund 60 %, aber kein Neubau eines Spielfelds.

Was ihr tun müsst

Antrag
  • Zweistufig: Zuerst Beratung mit dem Kreis- oder Stadtsportbund (ab 50.000 € Baukosten oder bei Baugenehmigung Pflicht, schriftlich dokumentiert).
  • Dann Anmeldung mit Stellungnahmen von Gemeinde, Landkreis, Sportbund und Fachverband bis 1. August für das Folgejahr, bei größeren Vorhaben und Neubauten mit einer Vorplanung (HOAI-Phase 2).
  • Fehlende Stellungnahmen könnt ihr laut LSB-Seite bis 31. August nachreichen.
  • Den Antrag stellt ihr erst nach Aufforderung durch den LSB. Die nächste Anmeldefrist ist der 1. August 2027 für das Förderjahr 2028, das ist ein Sonntag.
Voraussetzung
  • LSB-Mitglied, in der Regel seit zwei Jahren.
  • Der Verein ist selbst Bauträger.
  • Die Anlage soll seit fünf Jahren in eurer Nutzung sein, Ausnahmen gibt es etwa bei der Erweiterung wegen Mitgliederentwicklung.
  • Sportfachlicher Bedarf, nachgewiesen über die Vereinbarkeit mit der aktuellen kommunalen Sportstättenentwicklungsplanung.
  • Gesicherte Gesamtfinanzierung, Genehmigungsfähigkeit, Eigentum oder Nutzungsvertrag mindestens bis zum Ende der Zweckbindung (15 Jahre bei Modernisierung, Umbau und Sanierung, 20 Jahre bei Neubau).
  • Kein Vorhabenbeginn vor dem Zuwendungsvertrag.
  • Ausgeschlossen sind überwiegend kommerzielle Anlagen und Baumaßnahmen, die Mikroplastik in die Umwelt austragen, als Beispiele nennt die Richtlinie Gummigranulat und Ganzjahres-Tennisplätze.
  • Kein Rechtsanspruch.

Aus offizieller Quelle

Geprüft am 30.10.2026 · Quelle: thueringen-sport.de

Fördergeber: Landessportbund Thüringen, aus Landesmitteln der Thüringer Staatskanzlei

Kommunal

Landkreis und Gemeinde

Viele Landkreise, Städte und Gemeinden haben eigene Sportförderrichtlinien. Manche geben zusätzlich einen Zuschuss oder übernehmen eine Bürgschaft.

Kreis- und Stadtmittel für vereinseigenen Sportstättenbau

keine Quote belegt, je Kreis oder Stadt verschieden

Mehr dazu und Antrag

Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt entscheidet selbst. Laut LSB-Verzeichnis (Stand 02.10.2026) ist es in 7 von 22 Gebieten gegenwärtig nicht möglich, über eine Sportförderrichtlinie Mittel für vereinseigenen Sportstättenbau zu beantragen: Altenburger Land, Gera, Ilm-Kreis, Nordhausen, Saale-Orla-Kreis, Schmalkalden-Meiningen und Unstrut-Hainich-Kreis. In den übrigen 15 gelten eigene Richtlinien, Einzelentscheidungen und Abgabetermine zwischen 15.03. und 01.10. Sätze haben wir nicht aus aktuellen Fassungen belegt, deshalb steht hier keine Quote.

Antrag: Beim zuständigen Landratsamt oder Sportamt, Kontakte und Termine stehen im LSB-Verzeichnis. Manche Termine liegen vor der LSB-Frist, in Weimar der 15.03., in Hildburghausen und Saalfeld-Rudolstadt der 15.06. Gemeinde und Landkreis geben ohnehin eine Stellungnahme zur LSB-Anmeldung ab und prüfen dabei eine Mitfinanzierung.

Voraussetzung: Je Richtlinie verschieden. Prüft dort auch, ob ein Beginn vor dem Bescheid ausgeschlossen ist und welche Pachtdauer verlangt wird.

Vorab bestätigen lassen

Geprüft am 30.10.2026 · Quelle: thueringen-sport.de

Fördergeber: Landkreise und kreisfreie Städte in Thüringen

LEADER und andere EU-Mittel

je Region verschieden, keine landesweite Quote

Mehr dazu und Antrag

Der LSB nennt EU-Strukturfonds, darunter ELER, als zusätzliche Möglichkeit neben seiner Förderung. Ob eine Aktionsgruppe in eurer Region Vereinssportstätten oder Padel unterstützt und mit welchem Satz, haben wir nicht geprüft. Kursierende Prozentsätze stehen deshalb nicht hier.

Antrag: Bei der Regionalen Aktionsgruppe eurer Region. Fragt vor jedem Auftrag nach, ob ein Projektstart vor dem Bescheid ausgeschlossen ist.

Voraussetzung: Je Aktionsgruppe verschieden. Kombination mit der LSB-Förderung vorab klären, weitere Landesmittel sind laut LSB in der Regel nicht kombinierbar.

Vorab bestätigen lassen

Geprüft am 30.10.2026 · Quelle: thueringen-sport.de

Fördergeber: Regionale Aktionsgruppen, EU-Mittel (ELER)

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Beispielrechnung

Zwei Courts mit Flutlicht: die Finanzierung im günstigen Fall

Die Rechnung nutzt nur den LSB-Satz, weil er als einziger landesweit belegt ist, und setzt ihn als Obergrenze an. Das ist der günstige Fall: Platz im Förderplan, Padel als förderfähig anerkannt, volle 60 %. Einen solchen Padel-Fall haben wir in Thüringen nicht gefunden. Kommunale Mittel könnten den Eigenanteil weiter senken, ein belegter Satz dafür fehlt aber.

Günstiger Fall: 150.000 € netto für zwei Outdoor-Courts mit Flutlicht (75.000 € je Court, Spanne 130.000 bis 180.000 €, ohne Puffer), alles zuwendungsfähig, volle 60 %. Voraussetzung ist ein Platz im Förderplan: 2026 kamen 51 von 85 Anträgen zum Zug, ein Padel-Fall fehlt. 90.000 € verlangen mindestens 45 gemeldete Mitglieder. Im Schnitt gab es 2026 rund 53.000 € je Projekt (eigene Rechnung). Ohne Vorsteuerabzug zahlt ihr brutto 178.500 €.
Investition (2 Courts, Flutlicht) 150.000 €
LSB-Sportstättenbauförderung (bis 60 %) − 90.000 €
Förderung gesamt (ca. 60 %) 90.000 €
Eigenanteil Verein 60.000 €
Ablauf

In fünf Schritten zur Förderung in Thüringen

01

Termin beim Kreis- oder Stadtsportbund

Ab 50.000 € Baukosten und bei Baugenehmigung ist ein dokumentiertes Beratungsgespräch Pflicht. Klärt dort, ob der Padel-Court zur Sportstättenentwicklungsplanung eures Kreises passt, denn die Vereinbarkeit damit ist Voraussetzung. Fragt auch, ob er als Umwidmung, Erweiterung oder Neubau zählt.

02

Vorplanung und vier Stellungnahmen

Bei größeren Vorhaben und Neubauten muss zur Anmeldung mindestens eine Vorplanung (HOAI-Phase 2) vorliegen. Gemeinde, Landkreis oder kreisfreie Stadt (mit Prioritätenstufe), Sportbund und Fachverband schreiben je eine Stellungnahme. Fragt früh beim Thüringer Tennis-Verband, ob er für Padel Stellung nimmt: Sein Verbandstagsheft 2026 ordnet Padel dem Tennis zu und enthält einen Antrag, den Verbandszweck auf tennisnahe Sportarten zu erweitern.

03

Bis 1. August anmelden

Die Anmeldung gilt für das Folgejahr, die nächste Frist ist der 1. August 2027 für 2028, ein Sonntag. Fehlendes könnt ihr laut LSB bis 31. August nachreichen. Bis Ende November erfahrt ihr, ob ihr im Förderplan oder auf der Nachrückerliste steht. Auch Nachrücker melden neu an, beim erneuten Anlauf nennt der LSB eine erhöhte Chance.

04

Antrag nach Aufforderung, Vertrag abwarten

Erst wenn der LSB euch auffordert, stellt ihr den Antrag mit Pachtvertrag, Genehmigungen, Bauzeitplan, Kostenberechnung nach DIN 276 und Finanzierungsplan. Bei kleineren Vorhaben ohne Planungsbüro reichen drei Vergleichsangebote. Beauftragt Bauleistungen erst nach dem Zuwendungsvertrag. Planung, Baugrunduntersuchung und Bauantrag dürft ihr vorher angehen.

05

Bauen, abrufen, abrechnen

Alles muss bis 31.12. des Förderjahres abgeschlossen sein, der Mittelabruf läuft bis 15.12. Abgerufenes Geld müsst ihr innerhalb von zwei Monaten ausgeben. Den Verwendungsnachweis gebt ihr spätestens vier Monate nach Abschluss ab, laut LSB-Seite bis 30.04. Ab 100.000 € Zuschuss ist eine Grundschuld zugunsten des LSB einzutragen.

Vorsicht

Drei Fehler, die Fördergeld kosten in Thüringen

Bauauftrag vor dem Zuwendungsvertrag

Wer vor dem Vertrag mit dem LSB beauftragt, verliert die Förderung, die LSB-Seite spricht von Widerruf. Die Richtlinie kennt zwar Ausnahmen mit Zustimmung des Ministeriums, die LSB-Seite hält einen vorzeitigen Beginn aber grundsätzlich für nicht genehmigungsfähig. Plant also nicht damit.

Pachtvertrag nach dem Factsheet gerechnet

Das Factsheet nennt mindestens 15 Jahre Laufzeit, bei Neubau verlangen Richtlinie und LSB-Seite aber 20 Jahre. Gezählt wird laut LSB ab Ende des Förderjahres, bei Förderung 2028 also bis 31.12.2043 oder 31.12.2048. Ob ein Padel-Court auf einem alten Tennisplatz als Umbau oder Neubau zählt, klärt vorab. Eine ordentliche Kündigung darf in dieser Zeit nicht vereinbart sein.

Belag und Betrieb nicht abgestimmt

Die Richtlinie schließt Baumaßnahmen mit Mikroplastik-Austrag aus und nennt Gummigranulat und Ganzjahres-Tennisplätze als Beispiele. Geförderte Kunstrasenplätze werden laut LSB in der Regel mit Sand verfüllt, ob das auch einen Padel-Court trägt, ist offen. Lasst euch Belag und Füllmaterial vor der Anmeldung vom LSB schriftlich bestätigen. Überwiegend kommerzielle Anlagen sind ausgeschlossen, klärt also auch die Stundenbuchung für Nichtmitglieder.

Häufige Fragen

Fragen zur Padel-Förderung in Thüringen

Bei welchem Ministerium beantragen wir das?

Gar nicht dort. Sport liegt bei der Staatskanzlei, die dem LSB die Mittel bereitstellt. Vereine melden ihr Vorhaben beim LSB an. Der Landeshaushaltsplan 2026 und 2027 sieht dafür 2,7 Mio. € für Sportvereine im Breitensport vor. Ob daneben die Landesrichtlinie für Sportstättenbau eurem Verein offensteht, haben wir nicht belegt.

Wird Padel überhaupt gefördert?

Die Richtlinie nennt Padel nicht. Sie fördert die Erweiterung der Nutzbarkeit und die Umwidmung bestehender Sportstätten, die LSB-Seite nennt dabei ausdrücklich Trendsportarten. Laut Tennis-Verband führt auch der LSB Padel in seiner Sportartenliste unter Tennis. Neubauten gehen nur bei nachgewiesenem Bedarf und stehen hinter Um- und Erweiterungsvorhaben zurück. Einen Thüringer Verein mit LSB-Zuschuss für Padel haben wir nicht gefunden. Fragt den Sportbund, bevor ihr plant.

Wie realistisch sind die 60 %?

Wer im Förderplan stand, bekam in den vom LSB veröffentlichten Fällen mit Kostenangabe rund 60 %, etwa Eintracht Oberland, Neustadt (Orla) und Themar für eine Flutlichtanlage. Der Engpass ist der Zugang: 2025 kam knapp die Hälfte von 97 Anträgen zum Zug, 2026 waren es 51 von 85. Die Prioritätenstufe vergibt der Landkreis, der LSB wertet zudem Vereinsentwicklung, Jugendarbeit und Kooperationen.

Zahlt auch der Kreis oder die Stadt?

Das hängt vom Ort ab. In sieben von 22 Landkreisen und kreisfreien Städten geht das laut LSB gegenwärtig nicht über eine Sportförderrichtlinie. Die anderen haben Abgabetermine zwischen 15.03. und 01.10., manche also vor der LSB-Frist. Gemeinde und Landkreis prüfen bei der Anmeldung eine Mitfinanzierung. Andere Landesmittel lassen sich in der Regel nicht dazulegen.

Gibt es Zuschüsse vom Tennisverband oder ein Darlehen?

Vom Thüringer Tennis-Verband haben wir kein Förderprogramm für Vereinsanlagen gefunden, bei der Thüringer Aufbaubank kein Darlehen für Sportvereine. Die LSB-Seite nennt einen KfW-Investitionskredit für Sportanlagen, die Bedingungen haben wir nicht geprüft. Darlehen, Spenden und Sponsoring zählen beim LSB zu den Eigenmitteln, unentgeltliche Arbeit bis 30 % der Netto-Gesamtausgaben.

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