Bauförderung der Sportplanungskommission
Was ihr bekommen könnt
keine Quote im Merkblatt Festbetrag oder Anteil nach Bescheid
Zuschuss für Baumaßnahmen saarländischer Sportvereine und Kommunen, gewährt als Festbetrag oder als Anteil der Kosten.
Das solltet ihr wissen
- Das Merkblatt nennt weder eine Quote noch einen Höchstbetrag, die Kommission entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel.
- Das Geld stammt aus dem Sportachtel: Mindestens 22,75 % davon, laut LSVS rund 3 Mio. € im Jahr, sind für Sportanlagen vorgesehen.
- Rund 1 Mio. € davon erhält der LSVS selbst.
- Padel nennt das Merkblatt nicht, verlangt wird ein sportfachlicher Bedarf.
- Einen zweiten Landestopf, den ein Verein selbst beantragen kann, haben wir nicht gefunden.
Aus der Praxis
- Kein Padel: Beim Rasenplatz in Felsberg nennt das Innenministerium 60.000 € der Kommission bei rund 434.557 € Gesamtkosten.
- Beim Kunstrasen des SV 1928 Merchingen nennt der Wochenblatt-Reporter bis zu 34.000 € der Kommission, dazu 86.000 € vom Innenministerium und 60.000 € der Stadt Merzig, bei rund 306.327 € Gesamtkosten.
Was ihr tun müsst
Antrag
- Formloser schriftlicher Antrag vor Baubeginn beim Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, Sportplanungskommission, mit den Unterlagen aus dem Merkblatt.
- Das Merkblatt nennt keinen Stichtag.
- Geprüft wird erst, wenn alle Projektunterlagen vorliegen.
- Beginnen dürft ihr nach dem Zuwendungsbescheid oder, in besonders dringenden Fällen, nach Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn.
- Bei Tiefbau will die Kommission dafür den abzuschließenden Bauvertrag und das verhandelte Angebot sehen.
Voraussetzung
- Eingetragener, gemeinnütziger Sportverein im LSVS mit Sport als Satzungszweck.
- Eigentum an der Anlage oder langfristig gesichertes Nutzungsrecht, das Merkblatt nennt Pachtverträge über mindestens 15, 20 bzw. 30 Jahre.
- Sportfachlicher Bedarf, mit der Zuwendung gesicherte Gesamtfinanzierung, behindertengerechte Gestaltung, Stellungnahme der Kommune.
- Sportstätten sollen in der Regel den einschlägigen Richtlinien entsprechen, für andere Anlagen verweist das Merkblatt auf DIN, Fach- und Sportverbände.
- Das Merkblatt nennt nur gemeinnützige Sportvereine und Kommunen, gewerbliche Betreiber fallen nicht darunter.
- Kein Rechtsanspruch.
Aus offizieller Quelle
Fördergeber: Sportplanungskommission (Geschäftsstelle im Ministerium für Inneres, Bauen und Sport), aus dem Sportachtel der Sporttoto-Einsätze